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Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer (Kulturhoheit). Dies hat
dazu geführt, dass sich die Schulsysteme in Deutschland teilweise stark zwischen den Bundesländern unterscheiden. Durch die regelmäßigen Kultusministerkonferenzen wird allerdings versucht, die
wichtigsten Dinge einheitlich zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Dauer der Schulferien und ihre Terminierung sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der
Lehrpläne, Abschlussprüfungen am Gymnasium, der Anzahl von Schuljahren (12 oder 13 Jahre), dem Fächerangebot, den Schultypen
und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule. Teilweise gibt es aber auch innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede: So wird im größten Teil Baden-Württembergs als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet, nur entlang der Grenze zu Frankreich, Französisch.
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