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Thüringen

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Thüringen

Grundschule:

 

Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4; sie wird von allen Schülern gemeinsam besucht. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres.


Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.
Die erste Versetzungsentscheidung in der Grundschule erfolgt in die Klassenstufe 3.

Fremdsprachenunterricht wird ab Klassenstufe 3 erteilt; im Rahmen der an der Schule gegebenen sächlichen und personellen Möglichkeiten kann Fremdsprachenunterricht bereits in den Klassenstufen 1 und 2 angeboten werden.
 


Regelschule:


Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 9 und 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss; Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besuchen, können daneben mit dem Bestehen einer freiwilligen Prüfung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erwerben die Schüler den Realschulabschluss.
In den Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule wird der Unterricht von den Schülern in allen Fächern gemeinsam besucht. Nach dieser Phase der Orientierung beginnt ab Klassenstufe 7 eine Differenzierung. Es können entweder auf den Hauptschulabschluss oder auf den Realschulabschluss bezogene Klassen geführt oder Kurse eingerichtet werden, wobei Kurs I dem Anforderungsprofil der Hauptschule und Kurs II dem der Realschule entspricht.

Die Schulkonferenz entscheidet im Benehmen mit dem Schulträger darüber, ob ab Klassenstufe 7 abschlussbezogene Klassen gebildet werden oder ob eine Differenzierung nach Kursen erfolgt.
Die Einstufungen in einen Kurs oder eine Klasse, die auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses vorbereiten, erfolgen nach Befähigung und Leistung des Schülers bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen auf Empfehlung der Klassenkonferenz und nach Beratung mit den Eltern durch den Schulleiter.
Umstufungen zwischen Kursen oder Klassen, die auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses vorbereiten, sind bis zum Beginn der Klassenstufe 9 möglich.
Für Schüler, die einer praxisbezogenen Förderung bedürfen, können in den Klassenstufen 7 und 8 besondere Klassen mit einem handlungs- und projektorientierten Unterricht eingerichtet werden (Praxisklassen). Die Entscheidung über den Besuch der Praxisklassen erfolgt nach einer besonderen Schullaufbahnberatung auf Empfehlung der Klassenkonferenz durch den Schulleiter der aufnehmenden Schule.

Für Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besuchen, kann zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit nach Klassenstufe 9 ein freiwilliges 10. Schuljahr angeboten werden. Die Schüler können an Abschlussprüfungen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses teilnehmen.
Für Schüler, die bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen und den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nachweisen, können besondere 10. Klassen eingerichtet werden, die zum Realschulabschluss führen. Können besondere 10. Klassen nicht eingerichtet werden, besuchen die Schüler die Klassenstufe 10 der Regelschule; den Schülern sind entsprechende zusätzliche Fördermaßnahmen anzubieten.

Schüler des Gymnasiums können bis zum Beginn der Klassenstufe 10 in die Regelschule übertreten. Für Schüler, die nach der Klassenstufe 9 des Gymnasiums nicht in die dreijährige Oberstufe eintreten, können an der Regelschule eigene 10. Klassen eingerichtet werden, die zum Realschulabschluss führen.

Gymnasium:

Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat. Es ist von der Aufnahmeprüfung befreit, wenn es im Zeugnis zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht oder auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium erhalten hat.

Das Gymnasium führt die Klassenstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorbereitet. Das Gymnasium führt nach erfolgreichem Besuch der Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung zur allgemeinen Hochschulreife. Für Schüler mit Realschulabschluss besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Besuch der dreijährigen Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Gymnasien können in der Ausnahme Spezialklassen führen oder als Spezialschulen gestaltet sein.

Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule ist auch nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen. Der Übertritt in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums ist auch mit dem Realschulabschluss möglich.

Voraussetzung für den Übertritt in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn sie ergibt, dass der Schüler für den Besuch des Gymnasiums offensichtlich ungeeignet ist. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn entweder bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind oder eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegt.
Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.
Die Klassenstufen 10 bis 12 bilden die Thüringer Oberstufe. Die Einführungsphase in Klassenstufe 10 wird im Klassenverband, die Qualifikationsphase in Klassenstufe 11 und 12 im Kurssystem unterrichtet. Der Unterricht im Kurssystem wird in halbjährlichen Kursen in Grund- und Leistungsfächern durchgeführt.
Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens jedoch vier Jahre; die Verweildauer kann für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung um ein weiteres Jahr überschritten werden.
Mit der Versetzung in die Klassenstufe 11 erfolgt der Eintritt in die Qualifikationsphase. Bestandteil der Versetzung ist eine besondere Leistungsfeststellung nach zentralen Vorgaben; für Schüler mit Realschulabschluss bedarf es der besonderen Leistungsfeststellung nicht. Mit der Versetzung in die Klassenstufe 11 ist für Schüler ohne Realschulabschluss eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.

In den Spezialgymnasien für Musik und Sport kann der Ausbildungsgang um eine Klassenstufe erweitert werden. Gleiches gilt für die an einem Gymnasium gebildeten Spezialklassen für Musik.
Den Spezialgymnasien für Sport können ab Klassenstufe 7 auf den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss bezogene Klassen angegliedert werden.

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