Grundschule:
Die Grundschule umfasst die
Klassenstufen 1 bis 4; sie wird von allen Schülern gemeinsam besucht. Sie
vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als
Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung
der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle
Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August
desselben Jahres.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der
Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen
werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die
eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann
dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf
drei Jahre verlängert werden.
Die erste Versetzungsentscheidung in der Grundschule erfolgt in die
Klassenstufe 3.
Fremdsprachenunterricht wird ab Klassenstufe 3 erteilt; im Rahmen der an der
Schule gegebenen sächlichen und personellen Möglichkeiten kann
Fremdsprachenunterricht bereits in den Klassenstufen 1 und 2 angeboten werden.
Regelschule:
Die Regelschule mit den
Klassenstufen 5 bis 9 und 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende
Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche
Tätigkeit. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9
den Hauptschulabschluss; Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen
Teil der Regelschule besuchen, können daneben mit dem Bestehen einer
freiwilligen Prüfung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Mit erfolgreichem
Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erwerben die Schüler den
Realschulabschluss.
In den Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule wird der Unterricht von den
Schülern in allen Fächern gemeinsam besucht. Nach dieser Phase der Orientierung
beginnt ab Klassenstufe 7 eine Differenzierung. Es können entweder auf den
Hauptschulabschluss oder auf den Realschulabschluss bezogene Klassen geführt
oder Kurse eingerichtet werden, wobei Kurs I dem Anforderungsprofil der
Hauptschule und Kurs II dem der Realschule entspricht.
Die Schulkonferenz entscheidet im Benehmen mit dem Schulträger darüber, ob ab
Klassenstufe 7 abschlussbezogene Klassen gebildet werden oder ob eine
Differenzierung nach Kursen erfolgt.
Die Einstufungen in einen Kurs oder eine Klasse, die auf den Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses vorbereiten, erfolgen nach
Befähigung und Leistung des Schülers bei Erfüllung bestimmter
Leistungsvoraussetzungen auf Empfehlung der Klassenkonferenz und nach Beratung
mit den Eltern durch den Schulleiter.
Umstufungen zwischen Kursen oder Klassen, die auf den Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses vorbereiten, sind bis zum
Beginn der Klassenstufe 9 möglich.
Für Schüler, die einer praxisbezogenen Förderung bedürfen, können in den
Klassenstufen 7 und 8 besondere Klassen mit einem handlungs- und
projektorientierten Unterricht eingerichtet werden (Praxisklassen). Die
Entscheidung über den Besuch der Praxisklassen erfolgt nach einer besonderen
Schullaufbahnberatung auf Empfehlung der Klassenkonferenz durch den Schulleiter
der aufnehmenden Schule.
Für Schüler, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule
besuchen, kann zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit nach Klassenstufe 9 ein
freiwilliges 10. Schuljahr angeboten werden. Die Schüler können an
Abschlussprüfungen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses teilnehmen.
Für Schüler, die bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen und den
Qualifizierenden Hauptschulabschluss nachweisen, können besondere 10. Klassen
eingerichtet werden, die zum Realschulabschluss führen. Können besondere 10.
Klassen nicht eingerichtet werden, besuchen die Schüler die Klassenstufe 10 der
Regelschule; den Schülern sind entsprechende zusätzliche Fördermaßnahmen anzubieten.
Schüler des Gymnasiums können bis zum Beginn der Klassenstufe 10 in die
Regelschule übertreten. Für Schüler, die nach der Klassenstufe 9 des Gymnasiums
nicht in die dreijährige Oberstufe eintreten, können an der Regelschule eigene
10. Klassen eingerichtet werden, die zum Realschulabschluss führen.
Gymnasium:
Ein Kind kann
das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat. Es ist von
der Aufnahmeprüfung befreit, wenn es im Zeugnis zum Schulhalbjahr der
Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde
jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht oder auf Antrag der Eltern eine
Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium
erhalten hat.
Das Gymnasium führt die
Klassenstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die
für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche
Ausbildung vorbereitet. Das Gymnasium führt nach erfolgreichem Besuch der
Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung zur allgemeinen Hochschulreife. Für
Schüler mit Realschulabschluss besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem
Besuch der dreijährigen Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine
Hochschulreife zu erwerben. Gymnasien können in der Ausnahme Spezialklassen
führen oder als Spezialschulen gestaltet sein.
Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule
ist auch nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen. Der Übertritt in die
dreijährige Oberstufe des Gymnasiums ist auch mit dem Realschulabschluss
möglich.
Voraussetzung für den Übertritt in das Gymnasium ist eine bestandene
Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn sie ergibt, dass
der Schüler für den Besuch des Gymnasiums offensichtlich ungeeignet ist. Einer
Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn entweder bestimmte
Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind oder eine Empfehlung für den Bildungsweg
des Gymnasiums vorliegt.
Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist eine dem Hauptschulabschluss
gleichwertige Schulbildung erreicht.
Die Klassenstufen 10 bis 12 bilden die Thüringer Oberstufe. Die
Einführungsphase in Klassenstufe 10 wird im Klassenverband, die
Qualifikationsphase in Klassenstufe 11 und 12 im Kurssystem unterrichtet. Der
Unterricht im Kurssystem wird in halbjährlichen Kursen in Grund- und
Leistungsfächern durchgeführt.
Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens jedoch vier
Jahre; die Verweildauer kann für die Wiederholung einer nicht bestandenen
Abiturprüfung um ein weiteres Jahr überschritten werden.
Mit der Versetzung in die Klassenstufe 11 erfolgt der Eintritt in die
Qualifikationsphase. Bestandteil der Versetzung ist eine besondere
Leistungsfeststellung nach zentralen Vorgaben; für Schüler mit
Realschulabschluss bedarf es der besonderen Leistungsfeststellung nicht. Mit
der Versetzung in die Klassenstufe 11 ist für Schüler ohne Realschulabschluss
eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.
In den Spezialgymnasien für Musik und Sport kann der Ausbildungsgang um eine
Klassenstufe erweitert werden. Gleiches gilt für die an einem Gymnasium
gebildeten Spezialklassen für Musik.
Den Spezialgymnasien für Sport können ab Klassenstufe 7 auf den
Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss bezogene Klassen angegliedert
werden.