Allgemeinbildende Schulen
Die schleswig-holsteinische Schulstruktur ist gekennzeichnet durch
ein gegliedertes Schulwesen.
Die allgemeinbildenden Schulen sind:
- Grundschule (Schuljahr 1 bis 4)
- Regionalschule (Schuljahr 5 bis 10), die bis
2010/11 die Haupt- und Realschulen ablöst
- Ab dem Schuljahr 2007/08 Gemeinschaftsschule
(Schuljahr 5 bis 10)
- Gymnasium (Schuljahr 5 bis 13, teilweise 5 bis
12)
- Förderzentrum (Schuljahr 1 bis 9)
- Hauptschule (Schuljahr 5 bis 9) - auslaufend
- Realschule (Schuljahr 5 bis 10) - auslaufend
- Integrierte/ kooperative Gesamtschule (Schuljahr 5 bis 13) -
Umwandlung in Gemeinschaftsschulen bis 2010/11.
Die Grundschule
Die Grundschule ist für die
schulpflichtigen Mädchen und Jungen die gemeinsame Grundstufe des Bildungssystems.
In den ersten vier Schuljahren werden die Weichen für ihr Lernen gestellt.
Je besser es den Grundschulen
gelingt, alle Kinder zu fordern und zu fördern, umso erfolgreicher gestalten
sich die späteren Bildungswege. Deshalb ist die Stärkung der Grundschule ein
wichtiges Ziel schleswig-holsteinischer Bildungspolitik. Es soll im
Wesentlichen auf zwei Wegen erreicht werden: durch eine Verbesserung des
Unterrichtsangebotes und der Bildungsqualität. Die Grundschulen sind seit dem
Schuljahr 2007/08 landesweit verlässlich und bieten Fachunterricht Englisch in
der 3. und 4. Jahrgangsstufe an.
Die
Jungen und Mädchen verlassen die Grundschule mit einer Schulübergangsempfehlung
und können auf die weiterführenden Schulen wechseln. In Schleswig-Holstein gibt
es eine Orientierungsstufe. Sie umfasst die ersten beiden Klassenstufen an den
weiterführenden allgemein bildenden Schulen - also die Klassen 5 und 6.
An den Grundschulen erhalten die Kinder zunächst
Berichtszeugnisse, es folgen Notenzeugnisse.
In den ersten drei Schuljahren erhalten die
Schülerinnen und Schüler Berichtszeugnisse, das heißt, ihre Lernentwicklung und
ihre Leistungen werden nicht in Noten, sondern in Berichten der Lehrkräfte
dokumentiert. In der dritten Klasse können auf Beschluss der Schulkonferenz
erstmals Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen verteilt werden. Mit dem
Halbjahreszeugnis in der vierten Klasse erhalten die Eltern Empfehlungen für
die weitere Schullaufbahn ihres Kindes. Denn nach der vierten Klasse steht eine
entscheidende Zäsur an: der Sprung auf die weiterführende Schule. Die
Schülerinnen und Schüler der Grundschule wechseln nach dem Besuch der
Klassenstufe 4 ohne Versetzungsbeschluss in die Orientierungsstufe der
Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums oder auf die Gesamtschule
beziehungsweise Gemeinschaftsschule. Nach umfassender Beratung entscheiden die
Eltern, an welche Schule ihr Kind
die Orientierungsstufe besuchen soll. Integrative Gesamtschulen und
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe.
Seit dem Schuljahr 2003/2004 gibt es
in Schleswig-Holstein das Instrument des Lernplans. Welches Kind einen Lernplan
bekommt, darüber entscheidet die Klassenkonferenz. Er wird insbesondere für
Kinder geführt, die besonders gefördert werden müssen - sie sind entweder
besonders gut oder haben noch Schwierigkeiten. Die Klassenlehrerin oder der
Klassenlehrer erarbeitet gemeinsam mit den zuständigen Fachlehrkräften und
unter frühzeitiger Einbeziehung des Kindes und der Eltern den Lernplan.. Er beschreibt die individuelle Lernentwicklung des
Kindes, dokumentiert Fortschritte und benennt Ziele. Gemeinsam mit dem Kind und
den Eltern wird besprochen, wann und wie die einzelnen Schritte umgesetzt
werden sollen und wie alle Beteiligten das Kind beim Lernen unterstützen können.
Die
Hauptschule
Hauptschülerinnen und Hauptschüler lernen nicht nur an der Schule
- der Unterricht wird ergänzt durch eine gute Berufsorientierung.
Sie endet nach der neunten Klasse
der Hauptschulabschluss.
Allgemeines
Die unterrichtliche
und erzieherische Arbeit der Hauptschule schließt unmittelbar an die der
Grundschule an. Sowohl im fachbezogenen als auch im fächerübergreifenden
Unterricht werden die Fähigkeiten ausgebildet, die die Schülerinnen und Schüler
in die Lage versetzen, sich in einer schnell wandelnden Umwelt zu orientieren
und immer neu zu lernen. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig
werden, lernen, Verantwortung zu übernehmen, zu planen und mit ihren
Mitmenschen zu kommunizieren und zu kooperieren. Nicht nur Sach-, Methoden- und
Handlungskompetenz sollen vermittelt werden, sondern die gesamte Persönlichkeit
soll gebildet werden. Binnendifferenzierte Unterrichtsmethoden und individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler sind die Prinzipien der
Unterrichtsgestaltung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler in Schleswig-Holstein
lernen nicht nur in ihrer Schule. Der Unterricht kann auch in Zusammenarbeit
mit Berufsbildenden Schulen, in Lernwerkstätten, Betrieben und sozialen
Einrichtungen stattfinden.
Abschließende
Leistungsnachweise
Ab dem Schuljahr 2004/05 müssen
Hauptschülerinnen und -schüler, die die neunte Klasse abschließen, durch
Leistungsnachweise belegen, dass sie die wesentlichen Ziele der Hauptschule
erreicht haben. Ziel ist es, zum Abschluss der Hauptschulzeit eine objektive
und verbindliche Aussage über den Leistungsstand des einzelnen Schülers treffen
zu können. Die Leistungsnachweise bestehen aus schriftlichen Arbeiten in den
Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler
beweisen, dass sie in Englisch kommunizieren können. Drittes Element ist eine
fächerübergreifende Projektarbeit, für die die Jugendlichen über einen längeren
Zeitraum gemeinsam an einem Thema gearbeitet haben und das Ergebnis gemeinsam
präsentieren sollen.
FlexPhase
Hauptschulen können in Kooperation mit Förderschulen
"Flexible Übergangsphasen" (FlexPhasen)
bilden, die drei Schuljahre dauern können und mit dem 8. Schuljahr beginnen.
Ziel der FlexPhase ist
es, möglichst alle Bildungspotenziale der Jugendlichen auszuschöpfen durch
stärkere individuelle Förderung und mehr Praxisanteile. Die FlexPhasen
sind freiwillig. Gemeinsam mit ihren Tutoren entwickeln die Schülerinnen und
Schüler individuelle Bildungspläne. Sie sollen ihre Leistungen verbessern und
einen qualifizierten Hauptschulabschluss erwerben.
Die
Realschule
Die
Realschule in Schleswig-Holstein umfasst die Klassenstufen 5 bis 10. Sie
vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und schafft damit die Grundlage für eine Berufsausbildung
mit gesteigerten Anforderungen und weiteren schulischen Bildungsgängen. Sie
führt nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zum Realschulabschluss.
Die Realschule kann besucht werden:
- im Anschluss an Klassenstufe 4 der Grundschule.
(Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Schulübergangsempfehlung der
Grundschule berücksichtigen. )
- durch den Wechsel während der Orientierungsstufe
oder nach Abschluss der Orientierungsstufe gemäß der
Orientierungsstufenverordnung aus dem Jahre 2003.
- durch den Wechsel aus einer anderen Realschule
- durch den Wechsel vom Gymnasium in der Regel
spätestens zu Beginn der Klassenstufe 10
- durch den Wechsel aus einer Gesamtschule, wenn
das Zeugnis mindestens die Abschlusseinschätzung Realschule enthält
- durch den Wechsel aus einer anderen als den
genannten Schulen , wenn die Aufnahme pädagogisch
sinnvoll erscheint und eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist.
Betriebspraktika und
Betriebserkundungen sind seit Jahrzehnten selbstverständlich.
Englisch ist als 1. Fremdsprache von
Klassenstufe 5 bis 10 Pflichtfach. In Klassenstufe 7 kommt Französisch (in
manchen Regionen auch Dänisch) als zweite Fremdsprache in einem zweijährigen
Einführungskurs hinzu. Dieser kann in den Klassenstufen 9 und 10 als
Wahlpflichtkurs fortgesetzt werden.
Die Wahlpflichtdifferenzierung in
den Klassenstufen 9 und 10 dient in besonderer Weise der Ausprägung
individueller Neigungen und Interessen und einer leistungsorientierten
Schwerpunktbildung.
Neben der zweiten Fremdsprache sind Angebote aus folgenden Bereichen wählbar:
- Naturwissenschaften
- Gesellschaftswissenschaften
- Arbeit/Wirtschaft/Technik
- Ästhetische Bildung
Die Bildungsstandards in den Fächern
Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik für den mittleren Abschluss sind mit
Schuljahr 2004/05 eingeführt worden. Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10
der Realschule ist zugleich der Hauptschulabschluss erreicht. Mit einem
Notendurchschnitt von 2,5 ist die Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen
Oberstufe und bei einem Notendurchschnitt von 3,0 der Besuch eines
Fachgymnasiums erfüllt.
Das
Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine
vertiefte allgemeine Bildung. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis zur
allgemeinen Hochschulreife erworben.
In Schleswig-Holstein dauert der
gymnasiale Bildungsgang derzeit noch neun Jahre. Er gliedert sich in sechs
Klassenstufen (Klasse 5 bis 10) und die anschließende Oberstufe
(Jahrgangsstufen 11 bis 13). Vom Schuljahr 2008/09 an werden neu eingeschulte
Schülerinnen und Schüler alle einen verkürzten Bildungsgang von acht Jahren bis
zum Abitur erhalten: fünf Klassenstufen (Klasse 5 bis 9) und die anschließende
Oberstufe (Jahrgangsstufe 10 bis 12).
Schul-Vielfalt:
Die Gymnasien haben unterschiedliche
thematische Schwerpunkte.
Gymnasien mit einem altsprachlichen Zweig bieten drei Fremdsprachen als
Pflichtfächer an (Latein und Englisch, dazu Französisch oder Griechisch):
- Altes Gymnasium Flensburg
- Kieler Gelehrtenschule
- Katharineum zu Lübeck
- Hermann-Tast-Schule Husum
- Domschule Schleswig
Gymnasien mit einem
Französisch-Zweig bieten Französisch als erste Fremdsprache, Englisch als
zweite und Spanisch oder Latein als dritte Pflichtfremdsprache an:
- Gymnasium Wellingdorf,
Kiel
- Oberschule zum Dom, Lübeck
- Wolfgang-Borchert-Gymnasium, Halstenbek
- Theodor-Mommsen-Schule, Bad Oldesloe
Spanisch als 2. Fremdsprache an
- Gymnasium Elmschenhagen,
Kiel
- Gymnasium Trittau
Gymnasien mit einem Musikzweig
bieten ab der siebten Klasse ein verstärktes Angebot im Fach Musik an:
- Ernst-Barlach-Gymnasium Kiel
- Johanneum zu Lübeck
- Theodor-Storm-Schule Husum
- Gymnasium Heide-Ost
- Gymnasium Wentorf
- Kreisgymnasium Bargteheide
- Johannes-Brahms-Schule Pinneberg
- Gymnasium Schenefeld
- Ludwig-Meyn-Schule Uetersen
- Gymnasium Schloss Plön
- Lornsenschule Schleswig
- Lessing-Gymnasium Norderstedt
- Stormarnschule Ahrensburg.
Gymnasien mit einem Kunstzweig
bieten ab der siebten Klasse ein größeres Angebot im künstlerischen Bereich
ein:
Gymnasien mit bilingualem Unterricht
bieten in den Klassen 5 und 6 verstärkten Englischunterricht an, und aber ab
der Klassenstufe 7 beginnt der englischsprachige Unterricht in den Fächern
Erdkunde, Geschichte oder Biologie:
·
Auguste-Viktoria-Schule,
Flensburg
·
Ricarda-Huch-Schule,
Kiel
·
Gymnasium
Altenholz
·
Thomas-Mann-Schule,
Lübeck
·
Alexander-von-Humboldt-Schule, Neumünster
·
Klaus-Groth-Schule,
Neumünster
·
Werner-Heisenberg-Gymnasium,
Heide
·
Gymnasium
im Schulzentrum Brunsbüttel
·
Gymnasium
Marne
·
Gymnasium
Schwarzenbek
·
Friedrich-Paulsen-Schule,
Niebüll
·
Nordsee-Gymnasium, St. Peter-Ording
·
Gymnasium
im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum, Lütjenburg
·
Helene-Lange-Gymnasium,
Rendsburg
·
Bernstorff-Gymnasium
Satrup
·
Städtisches
Gymnasium, Bad Segeberg
·
Detlefsenschule, Glückstadt
·
Auguste-Viktoria-Schule,
Itzehoe
·
Stormarnschule,
Ahrensburg
·
Kreisgymnasium,
Bargteheide
·
Alstergymnasium,
Henstedt-Ulzburg
Gymnasien mit einem
naturwissenschaftlichen Zweig bieten verstärkten Unterricht in den
naturwissenschaftlichen Fächern an:
·
Fördegymnasium Flensburg.
Während der Klassenstufen 5 bis 10
(Sekundarstufe I) werden die Schülerinnen und Schüler in den folgenden Fächern
unterrichtet:
Deutsch, zwei Fremdsprachen (Englisch, Französisch oder Latein), Geschichte,
Erdkunde, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Religion, ersatzweise
Philosophie, Kunst, Musik und Sport. Viele Gymnasien bieten weitere
Fremdsprachen an, zum Beispiel Russisch, Dänisch, Spanisch, die als dritte
Fremdsprache ab der 9. Klasse gewählt werden können - an manchen Gymnasien ist dies
ab Beginn der Oberstufe möglich.
Wenn die Wahl auf Französisch oder
Latein als erste Fremdsprache gefallen ist, sollte bedacht werden: dass bei
einem Wechsel auf ein Gymnasium ohne französischen oder altsprachlichen
Zweig oder bei einer Schrägversetzung in eine andere Schulart (Realschule oder
Hauptschule) der Anschluss im Fach Englisch gefunden werden muss.
Das Latinum wird bei einer Vielzahl
von universitären Studiengängen vorausgesetzt. Es kann an allen Gymnasien
erworben werden: als erste Fremdsprache ab Klassenstufe 5, als zweite
Fremdsprache ab Klassenstufe 7 oder als dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 9.
Berufsorientierung
Viele Gymnasien bieten in den
Klassenstufen 9 und 10 Betriebspraktika an. Im 12. Jahrgang der gymnasialen
Oberstufe wird verbindlich ein Wirtschaftspraktikum im Rahmen des Unterrichts
in Wirtschaft/Politik absolviert. Es stellt den Bezug zum außerschulischen
Erfahrungsbereich Wirtschaft her. Zusätzlich zu den Praktika organisieren viele
Gymnasien in der Sekundarstufe I und II Berufsvorbereitende und
-berufsorientierende Projekte wie den Girl's Day,
schriftliche und mündliche Bewerbung, die Teilnahme an
Berufsinformationsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit sowie
Hochschultagen.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 können
Schülerinnen und Schüler eine besondere Lernleistung" erbringen. Sie wird
im Rahmen oder Umfang zweier aufeinander folgender Kurshalbjahre erarbeitet,
verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und
Arbeitsprozesses und schult in besonderer Weise die Fähigkeiten, die in der
beruflichen Ausbildung und im Studium erforderlich sind.
"Besondere Lernleistungen"
können sein: eine Jahres- oder Seminararbeit , die
Ergebnisse eines Projektes oder Praktikums oder ein Beitrag zu einem Wettbewerb
wie Jugend musiziert", Bundeswettbewerb Mathematik oder Jugend forscht und
der Europäische Wettbewerb. Die Besondere Lernleistung" kann unter
bestimmten Voraussetzungen in das Abitur eingebracht werden.
Das
Abitur
Schleswig-Holstein verkürzt zukünftig die Schulzeit bis zum Abitur
an den Gymnasien von neun auf acht Jahre.
Das ist im neuen Schulgesetz
geregelt, das am 24. Januar 2007 vom schleswig-holsteinischen Landtag
verabschiedet worden ist. Danach werden alle die Schülerinnen und Schüler, die
zum Schuljahr 2008/09 von der Grundschule in die Klasse 5 am Gymnasium
wechseln, das Abitur schon nach acht Jahren erwerben.
All die Schülerinnen und Schüler, die derzeit am Gymnasium unterrichtet werden
beziehungsweise zum kommenden Schuljahr 2007/08 in die Klasse 5 wechseln,
machen das Abitur noch nach neun Jahren.
Wer die schriftliche und mündliche Abiturprüfung besteht, hat die Allgemeine
Hochschulreife und damit die Berechtigung, an allen Universitäten,
Wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen der Bundesrepublik
Deutschland zu studieren. Das Abitur eröffnet aber auch den Zugang zu Berufen,
die zwar kein Studium, aber eine wissenschaftlich orientierte Grundbildung
erfordern
Abschlüsse und
Berechtigungen
In der Sekundarstufe I:
- Die Versetzung in die Klassenstufe 10 am
Gymnasium entspricht dem Hauptschulabschluss
- Mit der Versetzung in die elfte Klasse erhält man
zugleich den Realschulabschluss.
In der Sekundarstufe II:
- Am Ende der Klassenstufe 12 kann außerdem die
Fachhochschulreife erworben werden, die zusammen mit einem einjährigen
Fachpraktikum oder einer Berufsausbildung zum Besuch einer Fachhochschule
berechtigt
- Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 13
wird die Allgemeine Hochschulreife erreicht.