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Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein

Allgemeinbildende Schulen

Die schleswig-holsteinische Schulstruktur ist gekennzeichnet durch ein gegliedertes Schulwesen.

 

Die allgemeinbildenden Schulen sind:

  • Grundschule (Schuljahr 1 bis 4)
  • Regionalschule (Schuljahr 5 bis 10), die bis 2010/11 die Haupt- und Realschulen ablöst
  • Ab dem Schuljahr 2007/08 Gemeinschaftsschule (Schuljahr 5 bis 10)
  • Gymnasium (Schuljahr 5 bis 13, teilweise 5 bis 12)
  • Förderzentrum (Schuljahr 1 bis 9)
  • Hauptschule (Schuljahr 5 bis 9) - auslaufend
  • Realschule (Schuljahr 5 bis 10) - auslaufend
  • Integrierte/ kooperative Gesamtschule (Schuljahr 5 bis 13) - Umwandlung in Gemeinschaftsschulen bis 2010/11.

 

Die Grundschule

Die Grundschule ist für die schulpflichtigen Mädchen und Jungen die gemeinsame Grundstufe des Bildungssystems. In den ersten vier Schuljahren werden die Weichen für ihr Lernen gestellt.

Je besser es den Grundschulen gelingt, alle Kinder zu fordern und zu fördern, umso erfolgreicher gestalten sich die späteren Bildungswege. Deshalb ist die Stärkung der Grundschule ein wichtiges Ziel schleswig-holsteinischer Bildungspolitik. Es soll im Wesentlichen auf zwei Wegen erreicht werden: durch eine Verbesserung des Unterrichtsangebotes und der Bildungsqualität. Die Grundschulen sind seit dem Schuljahr 2007/08 landesweit verlässlich und bieten Fachunterricht Englisch in der 3. und 4. Jahrgangsstufe an.

Die Jungen und Mädchen verlassen die Grundschule mit einer Schulübergangsempfehlung und können auf die weiterführenden Schulen wechseln. In Schleswig-Holstein gibt es eine Orientierungsstufe. Sie umfasst die ersten beiden Klassenstufen an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen - also die Klassen 5 und 6.

An den Grundschulen erhalten die Kinder zunächst Berichtszeugnisse, es folgen Notenzeugnisse.

 

In den ersten drei Schuljahren erhalten die Schülerinnen und Schüler Berichtszeugnisse, das heißt, ihre Lernentwicklung und ihre Leistungen werden nicht in Noten, sondern in Berichten der Lehrkräfte dokumentiert. In der dritten Klasse können auf Beschluss der Schulkonferenz erstmals Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen verteilt werden. Mit dem Halbjahreszeugnis in der vierten Klasse erhalten die Eltern Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes. Denn nach der vierten Klasse steht eine entscheidende Zäsur an: der Sprung auf die weiterführende Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule wechseln nach dem Besuch der Klassenstufe 4 ohne Versetzungsbeschluss in die Orientierungsstufe der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums oder auf die Gesamtschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule. Nach umfassender Beratung entscheiden die Eltern, an welche Schule ihr Kind die Orientierungsstufe besuchen soll. Integrative Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe.

 

Seit dem Schuljahr 2003/2004 gibt es in Schleswig-Holstein das Instrument des Lernplans. Welches Kind einen Lernplan bekommt, darüber entscheidet die Klassenkonferenz. Er wird insbesondere für Kinder geführt, die besonders gefördert werden müssen - sie sind entweder besonders gut oder haben noch Schwierigkeiten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erarbeitet gemeinsam mit den zuständigen Fachlehrkräften und unter frühzeitiger Einbeziehung des Kindes und der Eltern den Lernplan.. Er beschreibt die individuelle Lernentwicklung des Kindes, dokumentiert Fortschritte und benennt Ziele. Gemeinsam mit dem Kind und den Eltern wird besprochen, wann und wie die einzelnen Schritte umgesetzt werden sollen und wie alle Beteiligten das Kind beim Lernen unterstützen können.

 

Die Hauptschule

Hauptschülerinnen und Hauptschüler lernen nicht nur an der Schule - der Unterricht wird ergänzt durch eine gute Berufsorientierung.

 

Sie endet nach der neunten Klasse der Hauptschulabschluss.

Allgemeines

Die unterrichtliche und erzieherische Arbeit der Hauptschule schließt unmittelbar an die der Grundschule an. Sowohl im fachbezogenen als auch im fächerübergreifenden Unterricht werden die Fähigkeiten ausgebildet, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, sich in einer schnell wandelnden Umwelt zu orientieren und immer neu zu lernen. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig werden, lernen, Verantwortung zu übernehmen, zu planen und mit ihren Mitmenschen zu kommunizieren und zu kooperieren. Nicht nur Sach-, Methoden- und Handlungskompetenz sollen vermittelt werden, sondern die gesamte Persönlichkeit soll gebildet werden. Binnendifferenzierte Unterrichtsmethoden und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sind die Prinzipien der Unterrichtsgestaltung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler in Schleswig-Holstein lernen nicht nur in ihrer Schule. Der Unterricht kann auch in Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen, in Lernwerkstätten, Betrieben und sozialen Einrichtungen stattfinden.

Abschließende Leistungsnachweise

Ab dem Schuljahr 2004/05 müssen Hauptschülerinnen und -schüler, die die neunte Klasse abschließen, durch Leistungsnachweise belegen, dass sie die wesentlichen Ziele der Hauptschule erreicht haben. Ziel ist es, zum Abschluss der Hauptschulzeit eine objektive und verbindliche Aussage über den Leistungsstand des einzelnen Schülers treffen zu können. Die Leistungsnachweise bestehen aus schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler beweisen, dass sie in Englisch kommunizieren können. Drittes Element ist eine fächerübergreifende Projektarbeit, für die die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum gemeinsam an einem Thema gearbeitet haben und das Ergebnis gemeinsam präsentieren sollen.

 

FlexPhase

Hauptschulen können in Kooperation mit Förderschulen "Flexible Übergangsphasen" (FlexPhasen) bilden, die drei Schuljahre dauern können und mit dem 8. Schuljahr beginnen.

 

Ziel der FlexPhase ist es, möglichst alle Bildungspotenziale der Jugendlichen auszuschöpfen durch stärkere individuelle Förderung und mehr Praxisanteile. Die FlexPhasen sind freiwillig. Gemeinsam mit ihren Tutoren entwickeln die Schülerinnen und Schüler individuelle Bildungspläne. Sie sollen ihre Leistungen verbessern und einen qualifizierten Hauptschulabschluss erwerben.

Die Realschule

Die Realschule in Schleswig-Holstein umfasst die Klassenstufen 5 bis 10. Sie vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und schafft damit die Grundlage für eine Berufsausbildung mit gesteigerten Anforderungen und weiteren schulischen Bildungsgängen. Sie führt nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zum Realschulabschluss.

Die Realschule kann besucht werden:

  • im Anschluss an Klassenstufe 4 der Grundschule. (Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Schulübergangsempfehlung der Grundschule berücksichtigen. )
  • durch den Wechsel während der Orientierungsstufe oder nach Abschluss der Orientierungsstufe gemäß der Orientierungsstufenverordnung aus dem Jahre 2003.
  • durch den Wechsel aus einer anderen Realschule
  • durch den Wechsel vom Gymnasium in der Regel spätestens zu Beginn der Klassenstufe 10
  • durch den Wechsel aus einer Gesamtschule, wenn das Zeugnis mindestens die Abschlusseinschätzung Realschule enthält
  • durch den Wechsel aus einer anderen als den genannten Schulen , wenn die Aufnahme pädagogisch sinnvoll erscheint und eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist.

Betriebspraktika und Betriebserkundungen sind seit Jahrzehnten selbstverständlich.

Englisch ist als 1. Fremdsprache von Klassenstufe 5 bis 10 Pflichtfach. In Klassenstufe 7 kommt Französisch (in manchen Regionen auch Dänisch) als zweite Fremdsprache in einem zweijährigen Einführungskurs hinzu. Dieser kann in den Klassenstufen 9 und 10 als Wahlpflichtkurs fortgesetzt werden.

Die Wahlpflichtdifferenzierung in den Klassenstufen 9 und 10 dient in besonderer Weise der Ausprägung individueller Neigungen und Interessen und einer leistungsorientierten Schwerpunktbildung.
Neben der zweiten Fremdsprache sind Angebote aus folgenden Bereichen wählbar:

  • Naturwissenschaften
  • Gesellschaftswissenschaften
  • Arbeit/Wirtschaft/Technik
  • Ästhetische Bildung

Die Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik für den mittleren Abschluss sind mit Schuljahr 2004/05 eingeführt worden. Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 der Realschule ist zugleich der Hauptschulabschluss erreicht. Mit einem Notendurchschnitt von 2,5 ist die Voraussetzung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe und bei einem Notendurchschnitt von 3,0 der Besuch eines Fachgymnasiums erfüllt.

 

 

 

Das Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis zur allgemeinen Hochschulreife erworben.

 

In Schleswig-Holstein dauert der gymnasiale Bildungsgang derzeit noch neun Jahre. Er gliedert sich in sechs Klassenstufen (Klasse 5 bis 10) und die anschließende Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13). Vom Schuljahr 2008/09 an werden neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler alle einen verkürzten Bildungsgang von acht Jahren bis zum Abitur erhalten: fünf Klassenstufen (Klasse 5 bis 9) und die anschließende Oberstufe (Jahrgangsstufe 10 bis 12).

Schul-Vielfalt:

Die Gymnasien haben unterschiedliche thematische Schwerpunkte.

Gymnasien mit einem altsprachlichen Zweig bieten drei Fremdsprachen als Pflichtfächer an (Latein und Englisch, dazu Französisch oder Griechisch):

  • Altes Gymnasium Flensburg
  • Kieler Gelehrtenschule
  • Katharineum zu Lübeck
  • Hermann-Tast-Schule Husum
  • Domschule Schleswig

Gymnasien mit einem Französisch-Zweig bieten Französisch als erste Fremdsprache, Englisch als zweite und Spanisch oder Latein als dritte Pflichtfremdsprache an:

  • Gymnasium Wellingdorf, Kiel
  • Oberschule zum Dom, Lübeck
  • Wolfgang-Borchert-Gymnasium, Halstenbek
  • Theodor-Mommsen-Schule, Bad Oldesloe
    Spanisch als 2. Fremdsprache an
  • Gymnasium Elmschenhagen, Kiel
  • Gymnasium Trittau

Gymnasien mit einem Musikzweig bieten ab der siebten Klasse ein verstärktes Angebot im Fach Musik an:

  • Ernst-Barlach-Gymnasium Kiel
  • Johanneum zu Lübeck
  • Theodor-Storm-Schule Husum
  • Gymnasium Heide-Ost
  • Gymnasium Wentorf
  • Kreisgymnasium Bargteheide
  • Johannes-Brahms-Schule Pinneberg
  • Gymnasium Schenefeld
  • Ludwig-Meyn-Schule Uetersen
  • Gymnasium Schloss Plön
  • Lornsenschule Schleswig
  • Lessing-Gymnasium Norderstedt
  • Stormarnschule Ahrensburg.

Gymnasien mit einem Kunstzweig bieten ab der siebten Klasse ein größeres Angebot im künstlerischen Bereich ein:

  • Gymnasium Schloss Plön

Gymnasien mit bilingualem Unterricht bieten in den Klassen 5 und 6 verstärkten Englischunterricht an, und aber ab der Klassenstufe 7 beginnt der englischsprachige Unterricht in den Fächern Erdkunde, Geschichte oder Biologie:

·         Auguste-Viktoria-Schule, Flensburg

·         Ricarda-Huch-Schule, Kiel

·         Gymnasium Altenholz

·         Thomas-Mann-Schule, Lübeck

·         Alexander-von-Humboldt-Schule, Neumünster

·         Klaus-Groth-Schule, Neumünster

·         Werner-Heisenberg-Gymnasium, Heide

·         Gymnasium im Schulzentrum Brunsbüttel

·         Gymnasium Marne

·         Gymnasium Schwarzenbek

·         Friedrich-Paulsen-Schule, Niebüll

·         Nordsee-Gymnasium, St. Peter-Ording

·         Gymnasium im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum, Lütjenburg

·         Helene-Lange-Gymnasium, Rendsburg

·         Bernstorff-Gymnasium Satrup

·         Städtisches Gymnasium, Bad Segeberg

·         Detlefsenschule, Glückstadt

·         Auguste-Viktoria-Schule, Itzehoe

·         Stormarnschule, Ahrensburg

·         Kreisgymnasium, Bargteheide

·         Alstergymnasium, Henstedt-Ulzburg

Gymnasien mit einem naturwissenschaftlichen Zweig bieten verstärkten Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern an:

  • Gymnasium Elmschenhagen

·         Fördegymnasium Flensburg.

Während der Klassenstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) werden die Schülerinnen und Schüler in den folgenden Fächern unterrichtet:
Deutsch, zwei Fremdsprachen (Englisch, Französisch oder Latein), Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Religion, ersatzweise Philosophie, Kunst, Musik und Sport. Viele Gymnasien bieten weitere Fremdsprachen an, zum Beispiel Russisch, Dänisch, Spanisch, die als dritte Fremdsprache ab der 9. Klasse gewählt werden können - an manchen Gymnasien ist dies ab Beginn der Oberstufe möglich.

Wenn die Wahl auf Französisch oder Latein als erste Fremdsprache gefallen ist, sollte bedacht werden: dass bei einem Wechsel auf ein Gymnasium ohne französischen oder altsprachlichen Zweig oder bei einer Schrägversetzung in eine andere Schulart (Realschule oder Hauptschule) der Anschluss im Fach Englisch gefunden werden muss.

Das Latinum wird bei einer Vielzahl von universitären Studiengängen vorausgesetzt. Es kann an allen Gymnasien erworben werden: als erste Fremdsprache ab Klassenstufe 5, als zweite Fremdsprache ab Klassenstufe 7 oder als dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 9.

 

Berufsorientierung

Viele Gymnasien bieten in den Klassenstufen 9 und 10 Betriebspraktika an. Im 12. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe wird verbindlich ein Wirtschaftspraktikum im Rahmen des Unterrichts in Wirtschaft/Politik absolviert. Es stellt den Bezug zum außerschulischen Erfahrungsbereich Wirtschaft her. Zusätzlich zu den Praktika organisieren viele Gymnasien in der Sekundarstufe I und II Berufsvorbereitende und -berufsorientierende Projekte wie den Girl's Day, schriftliche und mündliche Bewerbung, die Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Hochschultagen.

 

Seit dem Schuljahr 1999/2000 können Schülerinnen und Schüler eine besondere Lernleistung" erbringen. Sie wird im Rahmen oder Umfang zweier aufeinander folgender Kurshalbjahre erarbeitet, verlangt ein hohes Maß an Eigenständigkeit in der Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses und schult in besonderer Weise die Fähigkeiten, die in der beruflichen Ausbildung und im Studium erforderlich sind.

"Besondere Lernleistungen" können sein: eine Jahres- oder Seminararbeit , die Ergebnisse eines Projektes oder Praktikums oder ein Beitrag zu einem Wettbewerb wie Jugend musiziert", Bundeswettbewerb Mathematik oder Jugend forscht und der Europäische Wettbewerb. Die Besondere Lernleistung" kann unter bestimmten Voraussetzungen in das Abitur eingebracht werden.

Das Abitur

Schleswig-Holstein verkürzt zukünftig die Schulzeit bis zum Abitur an den Gymnasien von neun auf acht Jahre.

 

Das ist im neuen Schulgesetz geregelt, das am 24. Januar 2007 vom schleswig-holsteinischen Landtag verabschiedet worden ist. Danach werden alle die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2008/09 von der Grundschule in die Klasse 5 am Gymnasium wechseln, das Abitur schon nach acht Jahren erwerben.
All die Schülerinnen und Schüler, die derzeit am Gymnasium unterrichtet werden beziehungsweise zum kommenden Schuljahr 2007/08 in die Klasse 5 wechseln, machen das Abitur noch nach neun Jahren.
Wer die schriftliche und mündliche Abiturprüfung besteht, hat die Allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung, an allen Universitäten, Wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland zu studieren. Das Abitur eröffnet aber auch den Zugang zu Berufen, die zwar kein Studium, aber eine wissenschaftlich orientierte Grundbildung erfordern

Abschlüsse und Berechtigungen

In der Sekundarstufe I:

  • Die Versetzung in die Klassenstufe 10 am Gymnasium entspricht dem Hauptschulabschluss
  • Mit der Versetzung in die elfte Klasse erhält man zugleich den Realschulabschluss.

In der Sekundarstufe II:

  • Am Ende der Klassenstufe 12 kann außerdem die Fachhochschulreife erworben werden, die zusammen mit einem einjährigen Fachpraktikum oder einer Berufsausbildung zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erreicht.

 

 

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