Grundschule:
Kinder, die bis
zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden,
sind schulpflichtig und müssen zu diesen Terminen angemeldet werden. Kinder,
die das sechste Lebensjahr später vollenden, können in der Schule angemeldet
werden.
Möglichst alle
schulpflichtigen Kinder sollen auch eingeschult werden. Zur Schulaufnahme wird
der aktuelle Lernstand jedes Kindes in verschiedenen Entwicklungsbereichen
ermittelt.
Die
Schulaufnahmeuntersuchung durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen
Gesundheitsdienstes ist verpflichtend.
Die vierjährige
Grundschule in Sachsen ist leistungs- und kindorientiert. Leistungsorientierung
ist kindgemäß, weil Kinder etwas leisten wollen und daher zu Leistungen
herausgefordert und befähigt werden müssen. Kindorientierung beachtet die
Individualität des einzelnen Kindes. Daher bedarf es einer differenzierten
Förderung.
Die Grundschule
entwickelt und sichert die Grundlagen für weiterführendes Lernen. An
ausgewählten Grundschulen wird neben Englisch für alle Schüler ab Klassenstufe
1 eine weitere Fremdsprache (z. Zt. Polnisch, Tschechisch, Französisch)
angeboten. Die besondere sprachliche Förderung schließt Kontakte zu
Partnerschulen, interkulturelle Erlebnisse und persönliche Begegnungen ein.
Wechsel
an eine weiterführende Schule:
Der Übergang in
die Mittelschule oder das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung
begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der
Entwicklungsstand des Schülers und seine Potenziale ebenso thematisiert wie die
Wünsche der Eltern. Darüber hinaus informiert die Grundschule ausführlich über
die Wege und Möglichkeiten weiterführender Bildungsangebote. Auf Wunsch der
Eltern kann ein individuelles Beratungsgespräch durch Lehrer der Mittelschule
oder des Gymnasiums angeboten werden.
Im zweiten
Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine Bildungsempfehlung.
Mit einer Bildungsempfehlung für die Mittelschule stehen den Schülern
verschiedene Bildungswege offen.
Eine
Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der
Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch
und Mathematik einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 erreicht hat. Auch
sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen
Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den
Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.
Außerdem wird
die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt, wenn der Schüler in der
Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres den Notendurchschnitt 2,5
erreicht hat und die Eltern nach einem Beratungsgespräch die Fortsetzung der
Ausbildung des Schülers am Gymnasium wünschen. Die Bildungsempfehlung wird den
Eltern schriftlich mitgeteilt.
Ein Schüler, dem die Bildungsempfehlung für die Mittelschule erteilt wurde und
der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen will, kann auf Antrag der Eltern
an einer schriftlichen Aufnahmeprüfung für das Gymnasium teilnehmen.
Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in Deutsch und Mathematik anzufertigen. Wenn der Durchschnitt 2,5 und
besser ist, erhält der Schüler die Bildungsempfehlung für das Gymnasium.
Mittelschule:
In den Klassen
5 und 6 lernen die Schülerinnen und Schüler neue Unterrichtsfächer kennen, üben
neue Lernmethoden ein und testen ihr Leistungsvermögen. Sie werden
selbstständiger und erhalten je nach ihren Leistungsvoraussetzungen eine
gezielte Förderung. In der 6. Klasse entscheidet sich, welchen Bildungsgang und
welche Neigungskurse die einzelnen Schüler ab Klasse 7 besuchen werden. Auch
ein Wechsel ans Gymnasium ist möglich.
Im Hauptschul-
und im Realschulbildungsgang werden die gleichen Fächer unterrichtet, wobei der
Unterricht in Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache, Physik und Chemie
getrennt in Haupt- und Realschulklassen erfolgt. Je nach Leistungen ist auch
ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen möglich.
Schüler, die
eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule oder das Gymnasium haben, können
die Mittelschule besuchen. Die Mittelschule ist besonders auf den Übergang in
berufliche Bildungswege ausgerichtet. Bei guten Leistungen ist ein Wechsel von
der Mittelschule an ein Gymnasium möglich. Dieser Wechsel kann nach Klasse 5, 6
oder 10 erfolgen. Beim Wechsel nach Klasse 10 erfolgt der Übergang in die
Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, welches ebenfalls zur allgemeinen
Hochschulreife führt, oder in die Klasse 10 des allgemein bildenden Gymnasiums.
An der
Mittelschule können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Hauptschulabschluss: Teilnahme an einer besonderen
Leistungsfeststellung und erfolgreicher Abschluss der Klassenstufe 9
- Qualifizierender Hauptschulabschluss: Erreichen guter Noten im Rahmen des
Hauptschulabschlusses
- Realschulabschluss: Erfolgreicher Abschluss der Klassenstufe 10 und
bestandene Prüfung
Gymnasium:
Wer das
Gymnasium besuchen möchte, braucht eine entsprechende Bildungsempfehlung der
Grund- oder Mittelschule oder muss eine Aufnahmeprüfung bestehen. Besonders
begabte Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln. Für
diesen Ausbildungsweg, der entweder mit der 5. oder mit der 7. Klasse beginnt,
ist neben der Bildungsempfehlung für das Gymnasium eine erfolgreich bestandene
Aufnahmeprüfung erforderlich.
Die Klassen 5
und 6 dienen der Orientierung. Ähnliche Lehrpläne wie an der Mittelschule
ermöglichen einen unkomplizierten Wechsel zwischen den Schularten.
Wie an der
Mittelschule dienen die Klassen 5 und 6 am Gymnasium zur Orientierung. Ähnliche
Lehrpläne ermöglichen einen unkomplizierten Wechsel zwischen den beiden
Schularten. Förderunterricht für besonders leistungsstarke oder -schwache
Schüler, Freiarbeit oder Kurse zur Vermittlung von Lerntechniken gehören bei
den meisten Schulen zum Angebot.
Mit der
Klassenstufe 10 beginnt die Vorbereitung auf den Endspurt zum Abitur. Die
Schüler erarbeiten eigenständig Themenbereiche und komplexe Lerninhalte, denn
in dieser Phase wird große Aufmerksamkeit auf eine selbstständige Arbeitsweise
gelegt. Außerdem können sich die Schüler intensiv über Struktur, Wahlmöglichkeiten
und Unterrichtsformen in der Oberstufe informieren.