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Saarland

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Saarland

Grundschule:

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt geworden sind, werden in demselben Jahr schulpflichtig. Eine besondere Regelung gibt es für Kinder, die erst im zweiten Halbjahr, also zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember ihren sechsten Geburtstag feiern. Diese können auf Wunsch der Eltern ebenfalls mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden. Haben Schularzt und Schulpsychologe keine Bedenken, können auch besonders begabte Kinder, die erst zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, in die Grundschule gehen.

Die Grundschulen, in denen Französisch in den ersten beiden Klassen unterrichtet wird, liegen im Einzugsbereich von Kindergärten, die am Modellprojekt „Zweisprachige Kindergärten im Saarland - ein bilingual-bikultureller Ansatz" beteiligt sind. Im Rahmen des Projekts „Zweisprachige Kindergärten im Saarland" und „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule" werden Kinder von französischen Erzieherinnen und Lehrkräften unterrichtet. Ziel ist die altersgemäße, spielerische Vermittlung der französischen Sprache.

 

Die Grundschule ist die Schule, die von allen Kindern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Schulpflicht besucht werden muss. Sie führt in schulisches Lernen ein und legt die Grundlage für die weitere Bildung. Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4.

 

Weiterführende Schulen:

 

Die Erweiterte Realschule und die Gesamtschule sind Pflichtschulen. Für den Besuch dieser Schulformen ist daher eine besondere Empfehlung der Grundschule nicht erforderlich. Das Gymnasium hingegen ist eine Wahlschule. Deshalb ist für den Übergang ins Gymnasium eine Empfehlung der Grundschule erforderlich.

Im Regelfall wird die Grundschule dann eine Empfehlung aussprechen, wenn sowohl die Leistung, die Arbeitshaltung und die sprachliche Ausdrucksfähigkeit als auch die Noten auf dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 erwarten lassen, dass das Kind das Gymnasium mit Erfolg besuchen kann. Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik spielen natürlich eine wichtige Rolle. Als Grundsatz gilt: In einem der Fächer muss der Schüler die Note gut haben, das andere darf nicht unter befriedigend beurteilt sein.

Erteilt die Grundschule keine Empfehlung und wünschen die Erziehungsberechtigten trotzdem den Besuch des Gymnasiums, so erhalten diese Schüler eine zweite Chance: Sie können an einem Übergangsverfahren an einem Gymnasium teilnehmen.

Erweiterte Realschule und Gesamtschule:E

 

Erweiterte Realschule:

 

Erweiterte Realschule und Gesamtschule sind zwei gleichwertige Pflichtschulen, haben aber unterschiedliche pädagogische Ansätze. Sie umfassen in der Sekundarstufe I die Klassenstufen 5 bis 10 und eröffnen bei guten Abschlüssen die Möglichkeit, in die gymnasiale Oberstufe einzutreten.

Erweiterte Realschule und Gesamtschule unterscheiden sich wie folgt:

Bei der Erweiterten Realschule treten die Schüler nach der Klassenstufe 6 entweder in den Hauptschulzweig oder in den auf den mittleren Bildungsabschluss bezogenen Zweig ein. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband unterrichtet (Klassenunterricht).

Die Erweiterte Realschule vermittelt in der Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studien-bezogener Bildungsgänge ist.

 

Der Unterricht wird grundsätzlich im Klassenverband erteilt; ab Klassenstufe 7 werden abschlussbezogene Klassen gebildet. Zum Pflichtunterricht der Erweiterten Realschule gehören die Fächer Deutsch, Mathematik,1. Fremdsprache, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitslehre, Religion, Bildende Kunst, Musik und Sport.

 

An vielen Erweiterten Realschulen kann in der Klassenstufe 5 mit Französisch oder Englisch als 1. Fremdsprache begonnen werden.

In den Klassenstufen 5 und 6 werden die Kinder noch nicht in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet. Allerdings wird innerhalb des Klassenverbandes auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen. In der 1. Fremdsprache werden die Schüler bereits in der Klassenstufe 6 auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet.

 

An der Erweiterten Realschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:

 

- Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9

Dieser Abschluss ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein Berufsgrundbildungsjahr.

 

- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine Handelsschule,

Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule nach Klassenstufe 9

Voraussetzung für diese Berechtigung ist ein entsprechendes Notenprofil. Diese Schulen führen in einem zweijährigen Bildungsgang zum mittleren Bildungsabschluss.

 

- Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10

Dieser Abschluss ist Grundlage für eine Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufsbezogene oder studienbezogene Bildungsgänge. Er berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule.

 

- Mittlerer Bildungsabschluss nach abgeschlossener Berufsausbildung

Wird die Erweiterte Realschule ohne mittleren Bildungsabschluss verlassen, anschließend aber eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert, so werden den Schülern die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt.

Voraussetzung ist jedoch eine mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht, die mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen wurde. Außerdem muss im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0

erreicht werden.

 

- Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang

in die gymnasiale Oberstufe nach Klassenstufe 10

 

Wer den mittleren Bildungsabschluss mit guten Leistungen erreicht, erwirbt zudem die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Hat der Schüler zwei Fremdsprachen erlernt, kann er in jede gymnasiale Oberstufe übertreten. An bestimmten Standorten ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe auch mit nur einer Fremdsprache möglich.

Einige Erweiterte Realschulen kooperieren mit benachbarten Gymnasien mit dem Ziel, den Schülern den Übergang zu erleichtern. Zu den Abschlüssen und Berechtigungen, die in der gymnasialen Oberstufe erworben werden können, finden Sie nähere Ausführungen unter

Gymnasium

 

Am Ende der Klassenstufe 6 wird auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Leistungen und der Leistungsbereitschaft die Entscheidung getroffen, ob die weitere Schullaufbahn zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Bildungsabschluss an der Erweiterten Realschule führen soll.

 

 

Gesamtschule

 

Durch unterrichtsorganisatorische und pädagogische Maßnahmen kann die Schullaufbahn in der Gesamtschule – und damit die Festlegung auf bestimmte Abschlüsse – möglichst lange offen gehalten werden.

In den Klassenstufen 5 und 6 erfolgt in allen Fächern eine Differenzierung des Unterrichts innerhalb des Klassenverbandes.

 

Nach der Klassenstufe 6 wird der Klassenverband teilweise aufgelöst und der Unterricht in einzelnen Fächern je nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schüler in Kursen organisiert (Kursunterricht).

Ab der Klassenstufe 7 werden die Schüler verschiedenen Leistungskursen zugeteilt: ab Klassenstufe 7 in Mathematik und 1. Fremdsprache, ab Klassenstufe 8 in Deutsch sowie ab Klassenstufe 9 in Physik und Chemie.

In den Klassenstufen 9 und 10 werden diese Fächer abschlussbezogen unterrichtet. Zusätzlich setzen die Schüler innerhalb des Wahlpflichtbereichs entsprechend ihrem Leistungsvermögen und ihren Neigungen einen individuellen Lernschwerpunkt. Sie wählen ab der Klassenstufe 7 das Wahlpflichtfach (z.B. Englisch bzw. Französisch als 2. Fremdsprache, Natur und Umwelt,

Technik/Wirtschaft) u. a.

Der besseren Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt dienen Betriebserkundungen und ein dreiwöchiges Betriebspraktikum.

 

Je nach Einstufung erwerben die Schüler beider Pflichtschulen am Ende der Klassenstufe 9 nach bestandener Abschlussprüfung den Hauptschulabschluss. Am Ende der Klassenstufe 10 wird nach bestandener Abschlussprüfung der mittlere Bildungsabschluss erlangt. Anschließend können die Schüler eine Lehre beginnen oder ihren Bildungsweg in beruflichen Schulen fortsetzen.

 

Befähigte Schüler der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule können nach der Klassenstufe 10 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, wenn sie gute Noten haben.

 

Soweit an einer Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, ist diese grundsätzlich wie die Oberstufe des Gymnasiums organisiert.

Die Gesamtschule vermittelt in der Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studienbezogener Bildungsgänge ist.

Der Unterricht findet in Klassen und Kursgruppen statt. Die Kursgruppen werden nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schüler gebildet.

Unterrichtsorganisation und Differenzierung

Zum Pflichtunterricht der Gesamtschule gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache,

Gesellschaftswissenschaften (Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde), Naturwissenschaften

(Biologie, Chemie, Physik), Arbeitslehre, Religion, Bildende Kunst, Musik und Sport.

An den größeren Gesamtschulen kann im Regelfalle in der Klassenstufe 5 mit Französisch oder

Englisch als 1. Fremdsprache begonnen werden. An kleineren Gesamtschulen wird entweder Englisch oder Französisch als 1. Fremdsprache angeboten. In der Klassenstufe 7 kann dann entsprechend den Rahmenbedingungen als 2. Fremdsprache Englisch oder Französisch gewählt werden.

 

GESAMTSCHULE

- Mittlerer Bildungsabschluss nach abgeschlossener Berufsausbildung

Wird die Gesamtschule ohne mittleren Bildungsabschluss verlassen, anschließend aber eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert, so werden den Schülern die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt. Voraussetzung ist jedoch eine mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht, die mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen wurde. Außerdem muss im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden.

 

- Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale

Oberstufe nach Klassenstufe 10

Voraussetzung ist ein entsprechendes Notenprofil sowie in der Regel der Nachweis von zwei Fremdsprachen. An bestimmten Standorten ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe auch mit nur einer Fremdsprache möglich.

An zwei Gesamtschulen ist die gymnasiale Oberstufe am Standort selbst eingerichtet; andere Gesamtschulen kooperieren in der Oberstufe miteinander und mit Gymnasien. Zu den Abschlüssen und Berechtigungen, die in der gymnasialen Oberstufe erworben werden können, finden Sie nähere Ausführungen unter Gymnasium (Seite 23).

 

Abschlüsse und Berechtigungen

 

An der Gesamtschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:

- Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9

Dieser Abschluss ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein Berufsgrundbildungsjahr.

 

- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine Handelsschule,

Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule nach Klassenstufe 9

Voraussetzung für diese Berechtigung ist ein entsprechendes Notenprofil. Diese Schulen führen in einem zweijährigen Bildungsgang zu einem mittleren Bildungsabschluss.

 

- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10

der Gesamtschule

Voraussetzung ist ein entsprechendes Notenprofil.

 

- Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10

Dieser Abschluss ist Grundlage für eine Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufs- und studienbezogene Bildungsgänge. Er berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule.

 

 

Gymnasium:

 

Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung. Der erfolgreiche Abschluss des Gymnasiums vermittelt die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Hochschule; er berechtigt auch zum Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge.

Die Dauer des Besuchs der Oberstufe des Gymnasiums beträgt für den einzelnen Schüler mindestens zweieinhalb und höchstens vier Jahre, die in Schulhalbjahre aufgegliedert werden; die Möglichkeit, eine nicht bestandene Abiturprüfung nach weiterem Schulbesuch zu wiederholen, bleibt unberührt. In Ausnahmefällen, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis infolge Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Umstände, kann die Dauer des Besuchs der Oberstufe des Gymnasiums angemessen verlängert werden.

 

In der Oberstufe des Gymnasiums werden die Schüler nach einer einjährigen Einführungszeit zwei Jahre in einem Kurssystem unterrichtet, in dem sie nach ihrer Neigung, Begabung und Leistungsbereitschaft in Kursen des Pflicht- und Wahlbereichs im Rahmen der zulässigen Fächerkombinationen und des schulischen Angebots Schwerpunkte in ihrer schulischen Bildung setzen. Neben studienbezogenen Bildungsinhalten können auch berufsbezogene Bildungsinhalte vermittelt werden.

Die im Kurssystem und im Abitur erbrachten Leistungen werden in einem Notensystem bewertet, dem ein Punktesystem zugeordnet ist; die aus dem Kurssystem zu berücksichtigenden Leistungen und die Leistungen im Abitur werden zu einer Gesamtqualifikation zusammengefasst. Der Schüler wird zur Abiturprüfung zugelassen, wenn er die in der Prüfungsordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt hat.

 

Im Saarland stehen an fast allen Schulen verschiedene gymnasiale Zweige zur Wahl:

Die meisten Gymnasien führen einen sprachlichen Zweig. Sie beginnen in der Regel mit Französisch oder Englisch, ab Klassenstufe 6 kommt eine zweite, ab Klassenstufe 8 eine dritte Pflichtfremdsprache hinzu.

 

An einigen Standorten wird Latein als 1. Fremdsprache angeboten. 2.Fremdsprache ist in diesem Falle entweder Französisch (mit Griechisch im altsprachlichen Zweig oder Englisch als dritter Fremdsprache) oder an einigen Schulen auch Englisch (mit Französisch als dritter Fremdsprache).

 

In den mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweigen gibt es die Sprachenfolge Französisch/Englisch oder Englisch/Französisch.

Physik wird ab Klassenstufe 8 schriftliches Fach.

Außerdem erhalten die Schüler ab der Kassenstufe 8 verstärkt Unterricht in Mathematik, Chemie und Biologie.

 

Das Bildungsziel des Gymnasiums ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Durch Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren des Gymnasiums werden die Schüler angemessen auf ein wissenschaftliches Studium vorbereitet. Gleichzeitig ermöglicht der Bildungsgang am Gymnasium den Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge. Im gymnasialen Bildungsgang des Saarlandes ist Französisch Pflichtfremdsprache.

Mit Beginn des Schuljahres 2001/02 wurde im Saarland das achtjährige Gymnasium eingeführt.

Ein früherer Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist für die persönliche und berufliche Zukunft der Schüler von großer Bedeutung. Sie können ein Jahr früher mit ihrem Studium oder ihrer Ausbildung beginnen. Damit verbessern sie ihre Startchancen auf einem in Zukunft noch stärker international ausgerichteten Arbeitsmarkt.

Der Unterricht wird in den Klassenstufen 5 bis 10 in allen Fächern grundsätzlich im Klassenverband erteilt. Er umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, 3. Fremdsprache, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Chemie, Physik,

Religion, Bildende Kunst, Musik und Sport.

 

 Das Technisch-Wissenschaftliche Gymnasium , das Technische Gymnasium,

das Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium,

das Berufliche Gymnasium für Gesundheit, Soziales und Wirtschaft, das Berufliche Gymnasium für Technik und Wirtschaft und das Berufliche Gymnasium für Gesundheit, Soziales und Wirtschaft sind 3-jährige Oberstufengymnasien. Sie nehmen Schüler der Erweiterten Realschule und Gesamtschule mit einer Übergangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe oder Gymnasiasten mit der Versetzung nach Klassenstufe 10 auf. An allen Standorten kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Ab der Jahrgangsstufe 11 wählt der Schüler aus einem Angebot von Grund- und Leistungskursen

entsprechend seinen besonderen Interessen und Neigungen drei Leistungsfächer und

fünf bis sechs Grundfächer. Dabei wird großer Wert auf eine breite Allgemeinbildung gelegt:

Jeder Schüler wird bis zum Abitur in Deutsch, Mathematik, mindestens einer Fremdsprache,

mindestens einem gleichbleibenden naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen

Fach sowie in Religion und Sport unterrichtet.

 

 Ziel des Bildungsganges am Gymnasium ist die Abiturprüfung. Auf der Grundlage einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie der Leistungen in den letzten beiden Schuljahren erwirbt der Schüler die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer berechtigt.

 

Schüler, die das Gymnasium vor der Abiturprüfung verlassen, können folgende Abschlüsse / Berechtigungen erwerben:

- Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 wird von der Schule ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.

-  Wird das Gymnasium nach Klassenstufe 9 mit mindestens ausreichenden Leistungen in einer Fremdsprache verlassen und anschließend eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert, erhalten die Schüler die Berechtigung eines mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt, sofern im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wurde.

-  Mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach 11 wird von der Schule der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt.

-  Bei Nachweis bestimmter Leistungen kann in der Hauptphase der Oberstufe der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Das hierüber vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft ausgestellte Zeugnis berechtigt in Verbindung mit einem Praktikum im vorgeschriebenen Umfang zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland und in der Mehrzahl der anderen Bundesländer.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife bzw. das Abitur berechtigen auch zum Eintritt in bestimmte Höhere Berufsfachschulen, an denen eine gehobene Assistentenausbildung absolviert werden kann.

- Im Rahmen eines Schulversuchs ist ein Musikzweig eingerichtet, in dem das Fach Musik in den Klassenstufen 5 bis 10 mit durchschnittlich vier Wochenstunden unterrichtet und ab der Klassenstufe 8 schriftliches Fach wird.

 

- An 2 Gymnasien ist im Rahmen eines Schulversuchs ein Zweig eingerichtet, in dem ab der Klassenstufe 8 Informatikschriftliches Fach mit der für eine dritte Fremdsprache vorgesehenen Stundenzahl wird.

- An einem Gymnasium ist im Rahmen eines Schulversuches ein Sportzweig eingerichtet. Das Fach Sport wird in den Klassenstufen 5 bis 7 mit jeweils vier bzw. fünf Wochenstunden unterrichtet; ab Klassenstufe 8 wird Sport schriftliches Fach an Stelle der

dritten Fremdsprache.

- An einem Gymnasium ist im Rahmen eines Schulversuchs ein biowissenschaftlicher Zweig eingerichtet. Ab Klassenstufe 8 wird Biologie schriftliches Fach mit der für die dritte Fremdsprache vorgesehenen Wochenstundenzahl.

- An mehreren Gymnasien im Saarland ist zur Förderung der Zweisprachigkeit ein bilingualer Zug mit verstärktem Fremdsprachenunterricht in den Klassenstufen 5 und 6 sowie fremdsprachigem Sachfachunterricht eingerichtet.

- Das Deutsch-Französische Gymnasium ist eine binationale Begegnungsschule, an der deutsche und französische Schüler gemeinsam unterrichtet werden. Das Zeugnis über das bestandene deutsch-französische Abitur verleiht alle Berechtigungen, die mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife und dem französischen Baccalauréat verbunden sind.

 

Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 10 –12. Der Klassenstufe 10, in der der Unterricht noch im Klassenverband erteilt wird, kommt dabei im achtjährigen Gymnasium als Einführungsphase eine besondere Gelenkfunktion zu.

Ab der Jahrgangsstufe 11 wählt der Schüler aus einem Angebot von Grund- und Leistungskursen entsprechend seinen besonderen Interessen und Neigungen drei Leistungsfächer und fünf bis sechs Grundfächer. Dabei wird großer Wert auf eine breite Allgemeinbildung gelegt:

Jeder Schüler wird bis zum Abitur in Deutsch, Mathematik, mindestens einer Fremdsprache, mindestens einem gleichbleibenden naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fach sowie in Religion und Sport unterrichtet.