Grundschule:
Alle Kinder, die bis zum 30.
Juni eines Jahres sechs Jahre alt geworden sind, werden in demselben Jahr
schulpflichtig. Eine besondere Regelung gibt es für Kinder, die erst im zweiten
Halbjahr, also zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember ihren sechsten
Geburtstag feiern. Diese können auf Wunsch der Eltern ebenfalls mit Beginn des
Schuljahres eingeschult werden. Haben Schularzt und Schulpsychologe keine
Bedenken, können auch besonders begabte Kinder, die erst zwischen dem 1. Januar
und dem 30. Juni des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, in die
Grundschule gehen.
Die Grundschulen, in denen
Französisch in den ersten beiden Klassen unterrichtet wird, liegen im
Einzugsbereich von Kindergärten, die am Modellprojekt „Zweisprachige Kindergärten
im Saarland - ein bilingual-bikultureller
Ansatz" beteiligt sind. Im Rahmen des Projekts „Zweisprachige Kindergärten
im Saarland" und „Französisch in den Klassenstufen 1 und 2 der
Grundschule" werden Kinder von französischen Erzieherinnen und Lehrkräften
unterrichtet. Ziel ist die altersgemäße, spielerische Vermittlung der
französischen Sprache.
Die Grundschule
ist die Schule, die von allen Kindern nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften über die Schulpflicht besucht werden muss. Sie führt in
schulisches Lernen ein und legt die Grundlage für die weitere Bildung. Die
Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4.
Weiterführende
Schulen:
Die Erweiterte Realschule und die
Gesamtschule sind Pflichtschulen. Für den Besuch dieser Schulformen ist daher
eine besondere Empfehlung der Grundschule nicht erforderlich. Das Gymnasium
hingegen ist eine Wahlschule. Deshalb ist für den Übergang ins Gymnasium eine Empfehlung
der Grundschule erforderlich.
Im Regelfall wird die Grundschule dann
eine Empfehlung aussprechen, wenn sowohl die Leistung, die Arbeitshaltung und
die sprachliche Ausdrucksfähigkeit als auch die Noten auf dem Halbjahreszeugnis
der Klassenstufe 4 erwarten lassen, dass das Kind das Gymnasium mit Erfolg besuchen
kann. Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik spielen natürlich eine wichtige
Rolle. Als Grundsatz gilt: In einem der Fächer muss der Schüler die Note gut
haben, das andere darf nicht unter befriedigend beurteilt sein.
Erteilt die Grundschule keine Empfehlung
und wünschen die Erziehungsberechtigten trotzdem den Besuch des Gymnasiums, so
erhalten diese Schüler eine zweite Chance: Sie können an einem
Übergangsverfahren an einem Gymnasium teilnehmen.
Erweiterte
Realschule und Gesamtschule:E
Erweiterte Realschule:
Erweiterte Realschule und Gesamtschule
sind zwei gleichwertige Pflichtschulen, haben aber unterschiedliche
pädagogische Ansätze. Sie umfassen in der Sekundarstufe I die Klassenstufen 5
bis 10 und eröffnen bei guten Abschlüssen die Möglichkeit, in die gymnasiale
Oberstufe einzutreten.
Erweiterte Realschule und Gesamtschule
unterscheiden sich wie folgt:
Bei der Erweiterten Realschule treten
die Schüler nach der Klassenstufe 6 entweder in den Hauptschulzweig oder in den
auf den mittleren Bildungsabschluss bezogenen Zweig ein. Sie werden
grundsätzlich im Klassenverband unterrichtet (Klassenunterricht).
Die Erweiterte Realschule vermittelt in
der Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage
einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studien-bezogener
Bildungsgänge ist.
Der Unterricht wird grundsätzlich im
Klassenverband erteilt; ab Klassenstufe 7 werden abschlussbezogene Klassen
gebildet. Zum Pflichtunterricht der Erweiterten Realschule gehören die Fächer
Deutsch, Mathematik,1. Fremdsprache, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde,
Biologie, Chemie, Physik, Arbeitslehre, Religion, Bildende Kunst, Musik und
Sport.
An vielen Erweiterten Realschulen kann
in der Klassenstufe 5 mit Französisch oder Englisch als 1. Fremdsprache begonnen
werden.
In den Klassenstufen 5 und 6 werden die
Kinder noch nicht in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet. Allerdings wird
innerhalb des Klassenverbandes auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen.
In der 1. Fremdsprache werden die Schüler bereits in der Klassenstufe 6 auf
zwei Anspruchsebenen unterrichtet.
An der Erweiterten Realschule können
folgende Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9
Dieser Abschluss ist in der Regel die
Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein
Berufsgrundbildungsjahr.
- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine
Handelsschule,
Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule
nach Klassenstufe 9
Voraussetzung für diese Berechtigung ist
ein entsprechendes Notenprofil. Diese Schulen führen in einem zweijährigen
Bildungsgang zum mittleren Bildungsabschluss.
- Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10
Dieser Abschluss ist Grundlage für eine
Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufsbezogene oder
studienbezogene Bildungsgänge. Er berechtigt z. B. zum Besuch einer
Fachoberschule.
- Mittlerer Bildungsabschluss nach abgeschlossener
Berufsausbildung
Wird die Erweiterte Realschule ohne
mittleren Bildungsabschluss verlassen, anschließend aber eine Berufsausbildung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert, so werden den
Schülern die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt.
Voraussetzung ist jedoch eine mindestens
fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht, die mindestens mit der Note ausreichend
abgeschlossen wurde. Außerdem muss im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein
Notendurchschnitt von mindestens 3,0
erreicht werden.
- Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang
in die gymnasiale Oberstufe nach
Klassenstufe 10
Wer den mittleren Bildungsabschluss mit
guten Leistungen erreicht, erwirbt zudem die Berechtigung zum Übergang in die
gymnasiale Oberstufe. Hat der Schüler zwei Fremdsprachen erlernt, kann er in
jede gymnasiale Oberstufe übertreten. An bestimmten Standorten ist der Übergang
in die gymnasiale Oberstufe auch mit nur einer Fremdsprache möglich.
Einige Erweiterte Realschulen
kooperieren mit benachbarten Gymnasien mit dem Ziel, den Schülern den Übergang
zu erleichtern. Zu den Abschlüssen und Berechtigungen, die in der gymnasialen
Oberstufe erworben werden können, finden Sie nähere Ausführungen unter
Gymnasium
Am Ende der Klassenstufe 6 wird auf der
Grundlage der bis dahin erbrachten Leistungen und der Leistungsbereitschaft die
Entscheidung getroffen, ob die weitere Schullaufbahn zum Hauptschulabschluss
oder zum mittleren Bildungsabschluss an der Erweiterten Realschule führen soll.
Gesamtschule
Durch unterrichtsorganisatorische und
pädagogische Maßnahmen kann die Schullaufbahn in der Gesamtschule – und damit
die Festlegung auf bestimmte Abschlüsse – möglichst lange offen gehalten
werden.
In den Klassenstufen 5 und 6 erfolgt in
allen Fächern eine Differenzierung des Unterrichts innerhalb des
Klassenverbandes.
Nach der Klassenstufe 6 wird der
Klassenverband teilweise aufgelöst und der Unterricht in einzelnen Fächern je
nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schüler in Kursen organisiert
(Kursunterricht).
Ab der Klassenstufe 7 werden die Schüler
verschiedenen Leistungskursen zugeteilt: ab Klassenstufe 7 in Mathematik und 1.
Fremdsprache, ab Klassenstufe 8 in Deutsch sowie ab Klassenstufe 9 in Physik
und Chemie.
In den Klassenstufen 9 und 10 werden
diese Fächer abschlussbezogen unterrichtet. Zusätzlich setzen die Schüler
innerhalb des Wahlpflichtbereichs entsprechend ihrem Leistungsvermögen und
ihren Neigungen einen individuellen Lernschwerpunkt. Sie wählen ab der
Klassenstufe 7 das Wahlpflichtfach (z.B. Englisch bzw. Französisch als 2.
Fremdsprache, Natur und Umwelt,
Technik/Wirtschaft) u. a.
Der besseren Vorbereitung auf die
Berufs- und Arbeitswelt dienen Betriebserkundungen und ein dreiwöchiges
Betriebspraktikum.
Je nach Einstufung erwerben die Schüler
beider Pflichtschulen am Ende der Klassenstufe 9 nach bestandener
Abschlussprüfung den Hauptschulabschluss. Am Ende der Klassenstufe 10 wird nach
bestandener Abschlussprüfung der mittlere Bildungsabschluss erlangt.
Anschließend können die Schüler eine Lehre beginnen oder ihren Bildungsweg in
beruflichen Schulen fortsetzen.
Befähigte Schüler der Erweiterten
Realschule und der Gesamtschule können nach der Klassenstufe 10 in die
gymnasiale Oberstufe eintreten, wenn sie gute Noten haben.
Soweit an einer Gesamtschule eine
gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, ist diese grundsätzlich wie die
Oberstufe des Gymnasiums organisiert.
Die Gesamtschule vermittelt in der
Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage
einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder
studienbezogener Bildungsgänge ist.
Der Unterricht findet in Klassen und
Kursgruppen statt. Die Kursgruppen werden nach Leistungsfähigkeit und Neigung
der Schüler gebildet.
Unterrichtsorganisation und
Differenzierung
Zum Pflichtunterricht der Gesamtschule
gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache,
Gesellschaftswissenschaften (Erdkunde,
Geschichte, Sozialkunde), Naturwissenschaften
(Biologie, Chemie, Physik),
Arbeitslehre, Religion, Bildende Kunst, Musik und Sport.
An den größeren Gesamtschulen kann im
Regelfalle in der Klassenstufe 5 mit Französisch oder
Englisch als 1. Fremdsprache begonnen
werden. An kleineren Gesamtschulen wird entweder Englisch oder Französisch als
1. Fremdsprache angeboten. In der Klassenstufe 7 kann dann entsprechend den
Rahmenbedingungen als 2. Fremdsprache Englisch oder Französisch gewählt werden.
GESAMTSCHULE
- Mittlerer Bildungsabschluss nach
abgeschlossener Berufsausbildung
Wird die Gesamtschule ohne mittleren
Bildungsabschluss verlassen, anschließend aber eine Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich absolviert, so werden den Schülern die
Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt. Voraussetzung ist jedoch
eine mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht, die
mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen wurde. Außerdem muss
im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0
erreicht werden.
- Mittlerer Bildungsabschluss mit
der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale
Oberstufe nach Klassenstufe 10
Voraussetzung ist ein entsprechendes
Notenprofil sowie in der Regel der Nachweis von zwei Fremdsprachen. An
bestimmten Standorten ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe auch mit nur
einer Fremdsprache möglich.
An zwei Gesamtschulen ist die gymnasiale
Oberstufe am Standort selbst eingerichtet; andere Gesamtschulen kooperieren in
der Oberstufe miteinander und mit Gymnasien. Zu den Abschlüssen und
Berechtigungen, die in der gymnasialen Oberstufe erworben werden können, finden
Sie nähere Ausführungen unter Gymnasium (Seite 23).
Abschlüsse und Berechtigungen
An der Gesamtschule können folgende
Abschlüsse und Berechtigungen erlangt werden:
- Hauptschulabschluss nach
Klassenstufe 9
Dieser Abschluss ist in der Regel die
Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein
Berufsgrundbildungsjahr.
- Hauptschulabschluss mit der
Berechtigung zum Übergang in eine Handelsschule,
Gewerbeschule oder
Sozialpflegeschule nach Klassenstufe 9
Voraussetzung für diese Berechtigung ist
ein entsprechendes Notenprofil. Diese Schulen führen in einem zweijährigen
Bildungsgang zu einem mittleren Bildungsabschluss.
- Hauptschulabschluss mit der
Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10
der Gesamtschule
Voraussetzung ist ein entsprechendes
Notenprofil.
- Mittlerer Bildungsabschluss nach
Klassenstufe 10
Dieser Abschluss ist Grundlage für eine
Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufs- und
studienbezogene Bildungsgänge. Er berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule.
Gymnasium:
Das Gymnasium
umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine erweiterte und
vertiefte allgemeine Bildung. Der erfolgreiche Abschluss des Gymnasiums
vermittelt die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium an einer
Hochschule; er berechtigt auch zum Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge.
Die Dauer des Besuchs der
Oberstufe des Gymnasiums beträgt für den einzelnen Schüler mindestens
zweieinhalb und höchstens vier Jahre, die in Schulhalbjahre aufgegliedert
werden; die Möglichkeit, eine nicht bestandene Abiturprüfung nach weiterem
Schulbesuch zu wiederholen, bleibt unberührt. In Ausnahmefällen, insbesondere
bei längerem Unterrichtsversäumnis infolge Krankheit oder anderer nicht zu
vertretender Umstände, kann die Dauer des Besuchs der Oberstufe des Gymnasiums
angemessen verlängert werden.
In der Oberstufe des
Gymnasiums werden die Schüler nach einer einjährigen Einführungszeit zwei Jahre
in einem Kurssystem unterrichtet, in dem sie nach ihrer Neigung, Begabung und
Leistungsbereitschaft in Kursen des Pflicht- und Wahlbereichs im Rahmen der
zulässigen Fächerkombinationen und des schulischen Angebots Schwerpunkte in
ihrer schulischen Bildung setzen. Neben studienbezogenen Bildungsinhalten
können auch berufsbezogene Bildungsinhalte vermittelt werden.
Die im Kurssystem und im
Abitur erbrachten Leistungen werden in einem Notensystem bewertet, dem ein
Punktesystem zugeordnet ist; die aus dem Kurssystem zu berücksichtigenden
Leistungen und die Leistungen im Abitur werden zu einer Gesamtqualifikation
zusammengefasst. Der Schüler wird zur Abiturprüfung zugelassen, wenn er die in
der Prüfungsordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt hat.
Im Saarland stehen an fast allen Schulen
verschiedene gymnasiale Zweige zur Wahl:
Die meisten Gymnasien führen einen
sprachlichen Zweig. Sie beginnen in der Regel mit Französisch oder Englisch, ab
Klassenstufe 6 kommt eine zweite, ab Klassenstufe 8 eine dritte
Pflichtfremdsprache hinzu.
An einigen Standorten wird Latein als 1.
Fremdsprache angeboten. 2.Fremdsprache ist in diesem
Falle entweder Französisch (mit Griechisch im altsprachlichen
Zweig oder Englisch als dritter Fremdsprache) oder an einigen Schulen auch
Englisch (mit Französisch als dritter Fremdsprache).
In den
mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweigen gibt es die Sprachenfolge
Französisch/Englisch oder Englisch/Französisch.
Physik wird ab Klassenstufe 8
schriftliches Fach.
Außerdem erhalten die Schüler ab der
Kassenstufe 8 verstärkt Unterricht in Mathematik, Chemie und Biologie.
Das Bildungsziel des Gymnasiums ist der
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Durch Lernziele, Lerninhalte und
Lernverfahren des Gymnasiums werden die Schüler angemessen auf ein
wissenschaftliches Studium vorbereitet. Gleichzeitig ermöglicht der
Bildungsgang am Gymnasium den Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge. Im
gymnasialen Bildungsgang des Saarlandes ist Französisch Pflichtfremdsprache.
Mit Beginn des Schuljahres 2001/02 wurde
im Saarland das achtjährige Gymnasium eingeführt.
Ein früherer Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife ist für die persönliche und berufliche Zukunft der Schüler von
großer Bedeutung. Sie können ein Jahr früher mit ihrem Studium oder ihrer
Ausbildung beginnen. Damit verbessern sie ihre Startchancen auf einem in
Zukunft noch stärker international ausgerichteten Arbeitsmarkt.
Der Unterricht wird in den Klassenstufen
5 bis 10 in allen Fächern grundsätzlich im Klassenverband erteilt. Er umfasst
folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, 3.
Fremdsprache, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Chemie, Physik,
Religion, Bildende Kunst, Musik und
Sport.
Das Technisch-Wissenschaftliche
Gymnasium , das Technische Gymnasium,
das Wirtschaftswissenschaftliche
Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium,
das Berufliche Gymnasium
für Gesundheit, Soziales und Wirtschaft, das Berufliche Gymnasium für Technik
und Wirtschaft und das Berufliche Gymnasium für Gesundheit, Soziales und
Wirtschaft sind 3-jährige Oberstufengymnasien. Sie nehmen Schüler der
Erweiterten Realschule und Gesamtschule mit einer Übergangsberechtigung für die
gymnasiale Oberstufe oder Gymnasiasten mit der Versetzung nach Klassenstufe 10
auf. An allen Standorten kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Ab der Jahrgangsstufe 11 wählt der
Schüler aus einem Angebot von Grund- und Leistungskursen
entsprechend seinen besonderen
Interessen und Neigungen drei Leistungsfächer und
fünf bis sechs Grundfächer. Dabei wird
großer Wert auf eine breite Allgemeinbildung gelegt:
Jeder Schüler wird bis zum Abitur in
Deutsch, Mathematik, mindestens einer Fremdsprache,
mindestens einem gleichbleibenden
naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen
Fach sowie in Religion und Sport
unterrichtet.
Ziel des Bildungsganges am Gymnasium ist
die Abiturprüfung. Auf der Grundlage einer schriftlichen und einer mündlichen
Prüfung sowie der Leistungen in den letzten beiden Schuljahren erwirbt der
Schüler die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums
an den Hochschulen aller Bundesländer berechtigt.
Schüler, die das Gymnasium vor der
Abiturprüfung verlassen, können folgende Abschlüsse / Berechtigungen erwerben:
- Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 wird von der Schule
ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.
-
Wird das Gymnasium nach
Klassenstufe 9 mit mindestens ausreichenden Leistungen in einer Fremdsprache
verlassen und anschließend eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert, erhalten
die Schüler die Berechtigung eines mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt,
sofern im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von
mindestens 3,0 erreicht wurde.
-
Mit der Versetzung
von Klassenstufe 10 nach 11 wird von der Schule der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt.
-
Bei Nachweis
bestimmter Leistungen kann in der Hauptphase der Oberstufe der schulische Teil der
Fachhochschulreife erworben werden. Das hierüber vom Ministerium für Bildung,
Kultur und Wissenschaft ausgestellte Zeugnis berechtigt in Verbindung mit einem
Praktikum im vorgeschriebenen Umfang zum Studium an einer Fachhochschule im
Saarland und in der Mehrzahl der anderen Bundesländer.
Der schulische Teil der
Fachhochschulreife bzw. das Abitur berechtigen auch zum Eintritt in bestimmte
Höhere Berufsfachschulen, an denen eine gehobene Assistentenausbildung
absolviert werden kann.
- Im Rahmen eines Schulversuchs ist ein Musikzweig eingerichtet,
in dem das Fach Musik in den Klassenstufen 5 bis 10 mit durchschnittlich vier
Wochenstunden unterrichtet und ab der Klassenstufe 8 schriftliches Fach wird.
- An 2 Gymnasien ist im Rahmen eines
Schulversuchs ein Zweig eingerichtet, in dem ab der Klassenstufe 8
Informatikschriftliches Fach mit der für eine dritte Fremdsprache vorgesehenen
Stundenzahl wird.
- An einem Gymnasium ist im Rahmen eines Schulversuches ein
Sportzweig eingerichtet. Das Fach Sport wird in den Klassenstufen 5 bis 7 mit
jeweils vier bzw. fünf Wochenstunden unterrichtet; ab Klassenstufe 8 wird Sport
schriftliches Fach an Stelle der
dritten Fremdsprache.
- An einem Gymnasium ist im Rahmen eines Schulversuchs ein
biowissenschaftlicher Zweig eingerichtet. Ab Klassenstufe 8 wird Biologie
schriftliches Fach mit der für die dritte Fremdsprache vorgesehenen
Wochenstundenzahl.
- An mehreren Gymnasien im Saarland ist zur Förderung der
Zweisprachigkeit ein bilingualer Zug mit verstärktem Fremdsprachenunterricht in
den Klassenstufen 5 und 6 sowie fremdsprachigem Sachfachunterricht
eingerichtet.
- Das Deutsch-Französische Gymnasium ist eine binationale
Begegnungsschule, an der deutsche und französische Schüler gemeinsam unterrichtet
werden. Das Zeugnis über das bestandene deutsch-französische Abitur verleiht
alle Berechtigungen, die mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife und dem
französischen Baccalauréat verbunden sind.
Die gymnasiale Oberstufe umfasst die
Jahrgangsstufen 10 –12. Der Klassenstufe 10, in der der Unterricht noch im
Klassenverband erteilt wird, kommt dabei im achtjährigen Gymnasium als Einführungsphase
eine besondere Gelenkfunktion zu.
Ab der Jahrgangsstufe 11 wählt der
Schüler aus einem Angebot von Grund- und Leistungskursen entsprechend seinen
besonderen Interessen und Neigungen drei Leistungsfächer und fünf bis sechs
Grundfächer. Dabei wird großer Wert auf eine breite Allgemeinbildung gelegt:
Jeder Schüler wird bis zum Abitur in
Deutsch, Mathematik, mindestens einer Fremdsprache, mindestens einem
gleichbleibenden naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fach
sowie in Religion und Sport unterrichtet.