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Rheinland-Pfalz

Grundschule:

Wechsel der Grundschule:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.

Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhält jeder Schüler, der voraussichtlich den Abschluss der Grundschule erreichen wird, eine Empfehlung für die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums. Für die Empfehlung sind entscheidend:

1.      das Lernverhalten und

2.      die Leistungen.

 

Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Für Grundschulen, in deren Bereich als weiterführende Schule nur eine integrierte Gesamtschule oder eine schulartübergreifende Orientierungsstufe von Hauptschule/Realschule/Gymnasium besteht, kann die Schulbehörde abweichende Regelungen treffen.

Eine Empfehlung für die Bildungsgänge der Realschule oder des Gymnasiums kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lernverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch (gemeinsame Zeugnisnote), Mathematik und Sachunterricht mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

 

Hauptschule:

 

Die Hauptschule führt zur Qualifikation der Berufs Reife als einem Abschluss der Sekundarstufe I, der zum Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge berechtigt. Die Hauptschule und die Berufsbildende Schule sollen zu diesem Zweck pädagogisch eng zusammenarbeiten. Die Hauptschule kann ein freiwilliges 10. Schuljahr führen. Das freiwillige 10. Schuljahr vermittelt den qualifizierten Sekundarabschluss I, der zum Eintritt in berufsbezogene und in studienbezogene Bildungsgänge berechtigt. Die Hauptschule ist der Sekundarstufe I zugeordnet.

 

Die Regional Schule:

Die Regionale Schule ist eine neue Schulart in Rheinland-Pfalz.

Ziel der Regionalen Schule ist es, das Bildungsangebot im ländlichen Raum zu stärken und zu erweitern, um damit dem Wunsch der Eltern nach einem qualifizierten und wohnortnahen Bildungsangebot zu entsprechen. Das Land und die Kommunen als Schulträger sehen darin eine gemeinsame Aufgabe.

 

Die Regionale Schule versteht sich als Schule ihrer Region. Sie bezieht regionale Gegebenheiten und Möglichkeiten in die Gestaltung von Unterricht und Schulleben ein.

Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine betriebliche Ausbildung oder schulische Bildungsgänge in der gymnasialen Oberstufe oder in der Berufsbildenden Schule vor.

Die Regionale Schule vergibt als eine Schule der Sekundarstufe I die folgenden Abschlüsse und Berechtigungen:

 

 

-          die Qualifikation der Berufs Reife nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss),

-          den qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss),

-           

unter bestimmten Notenvoraussetzungen eine Empfehlung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule.

Die Regionale Schule umfasst die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule. In der Regionalen Schule unterrichten deshalb Haupt- und Realschullehrkräfte.

Die Regionale Schule ermöglicht gemeinsames Lernen von Kindern unterschiedlicher Herkunft, Neigungen, Talente über die Grundschulzeit hinaus. Der Unterricht in der Orientierungsstufe (Klassenstufe 5/6) greift Methoden des Grundschulunterrichts auf und ermöglicht die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers z.B. durch Kleingruppenarbeit und Binnendifferenzierung.

In den Klassenstufen 7-10 kommt die Leistungsdifferenzierung hinzu:

-          in Form einer Fachleistungsdifferenzierung nach Kursen in bestimmten Fächern oder

-          in Form abschlussbezogener Klassen (Anspruchs ebene Hauptschule und Anspruchsebene Realschule) oder

-          in einer Mischform, nämlich zunächst als Fachleistungsdifferenzierung und später durch Bildung abschlussbezogener Klassen.  

Bei der Fachleistungsdifferenzierung werden in den Klassenstufen 7-9 Kurse auf zwei Anspruchsebenen eingerichtet, und zwar

-          ab der Klassenstufe 7 in Englisch und Mathematik,

-          in der Regel ab der Klassenstufe 8 in Deutsch und

-          in der Regel ab der Klassenstufe 9 in mindestens einem der Fächer Physik und Chemie.

Die Klassenstufe 10 besteht aus einer abschlussbezogenen Klasse auf der Anspruchsebene der Realschule.

Ab der Klassenstufe 7 beginnt eine Neigungsdifferenzierung in Form von Wahlpflichtfächern. Das Angebot der Wahlpflichtfächer, darunter die 2. Fremdsprache, richtet sich auch nach den örtlichen und regionalen Möglichkeiten sowie den Bedingungen der Schule.

Realschule:

Die 6-jährige Realschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und ist der Sekundarstufe I zugeordnet.

Die Aufnahme in die Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) an einer Realschule kann bei erfolgreichem Besuch der Grundschule stattfinden.

Die Aufnahme in die Klassenstufe 7 der Realschule kann erfolgen wenn ein erfolgreicher Besuch der Orientierungsstufe an einem Gymnasium oder einer Realschule stattgefunden hat. Wurde die Orientierungsstufe an einer Hauptschule besucht, ist die Aufnahme durch Empfehlung der abgebenden Schule oder durch eine Aufnahmeprüfung möglich.

Der Realschulabschluss führt zum Qualifizierten Sekundarabschluss I; er berechtigt zu einem Übergang auf berufs- und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf studienbezogene Bildungsgänge der Sekundarstufe II. 

Um diese Brückenstellung zwischen Sekundarstufe I und II bzw. zur beruflichen Ausbildung zu erfüllen, vermittelt die Realschule eine allgemeine und eine Berufsvorbereitende Bildung, die Theorie und Praxis verbindet, bietet die Realschule verschiedene Lernschwerpunkte z. B. im sprachlichen, naturwissenschaftlich/technischen und wirtschaftlich/sozialen Bereich zur Auswahl an.

Einige Realschulen bieten bilingualen Unterricht in Englisch oder Französisch an, auf den in der Orientierungsstufe vorbereitet wird. Zwei Realschulen erproben Französisch als vorgezogene zweite Fremdsprache ab Klassenstufe 6.  

Mit Klassenstufe 7 setzen Wahlpflichtfächer ein, die Lernbereiche der Pflichtfächer vertiefen oder neue Kompetenzen vermitteln. Realschülerinnen und Realschüler entscheiden sich bei ihrer Wahl nach Neigung, Begabung und ggf. beruflicher Orientierung.  Auf diese Weise bilden die Schülerinnen und Schüler besondere Lernschwerpunkte, die individuelle Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern.

Die Wahlpflichtfächer der Klassenstufen 7 und 8 sind – mit Ausnahme der 2. Fremdsprache - zweistündig vorgesehen und werden zu 4 Gesamtwochenstunden kombiniert. Die Entscheidung für ein Wahlpflichtfach ist in der Regel für zwei Schuljahre verbindlich. Die in den Wahlpflichtfächern erbrachten Leistungen werden benotet und sind versetzungswirksam.

Auf diese Weise kann sie sowohl im Bereich der Pflichtfächer als auch im Bereich der Wahlpflichtfächer eigene Schwerpunkte und Profile bilden. Über den Pflicht- und Wahlpflichtfachbereich hinaus können Realschulen im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften anbieten.

Nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 der Realschule wird ein Abschlusszeugnis erteilt, das den Erwerb des Qualifizierten Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife) bescheinigt. Die Versetzung in die Klassenstufe 10 ist dem Erwerb des Hauptschulabschlusses (Berufsreife) gleichgestellt.

 

Gesamtschule:

Die Integrierte Gesamtschule umfasst als pädagogische und organisatorische Einheit die Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) sowie die Klassenstufen 7 bis 10 der Sekundarstufe I. Eine Oberstufe kann eingerichtet werden, wenn ein ausreichendes Kursangebot sichergestellt ist; Voraussetzung dafür ist eine hinreichende Zahl von Schülerinnen und Schülern, die den Erwerb der Übergangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe erworben haben. Die Differenzierung in Leistungsgruppen findet wie folgt statt:

In den Fächern Mathematik und erste Fremdsprache ab Klassenstufe 7, im Fach Deutsch in der Regel ab Klassenstufe 7, spätestens ab Klassenstufe 8 und in den naturwissenschaftlichen Fächern, mindestens jedoch in den Fächern Physik und Chemie, ab Klassenstufe 9;

zu Beginn der Klassenstufe 8 kann die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach auf der obersten und der mittleren Leistungsebene unterrichtet werden; damit gelten für die zweite Fremdsprache die Regelungen für Fächer mit drei Leistungsebenen.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule ist der erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 der Grundschule im vorausgegangenen Schuljahr.

Bei Integrierten Gesamtschulen erfolgt eine Aufnahme nur in die Eingangsklasse.

Bei der Zusammensetzung der Klassen in der Klassenstufe 5 soll auf der Grundlage der Halbjahreszeugnisse der Klassenstufe 4 der Grundschule auf eine möglichst ausgewogene Leistungsverteilung geachtet werden.

 

An der Integrierten Gesamtschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

 

-          nach dem Besuch der Klassenstufe 9 : die Qualifikation der Berufsreife (Abschluss der Hauptschule)

-          nach dem Besuch der Klassenstufe 10: der qualifizierte Sekundarabschluss I (Abschluss der Realschule)

-          und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe

-           

In den Klassenstufen 8, 9 und 10 wird den Eltern halbjährlich gleichzeitig mit dem Zeugnis mitgeteilt, welchen Abschluss der Sekundarstufe I die Schülerin oder der Schüler nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich erreichen kann. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen. Schülerinnen und Schüler erhalten den qualifizierten Sekundarabschluss I, wenn am Ende der Klassenstufe 10 folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Schülerinnen und Schülern wird die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe zuerkannt, wenn am Ende der Klassenstufe 10 folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.       Die Schülerin oder der Schüler muss in mindestens drei Fächern an Kursen der jeweils höchsten Leistungsebene teilgenommen haben. Die Teilnahmeverpflichtung erstreckt sich dabei auf mindestens zwei Kurse der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Ist die zweite Fremdsprache lehrplanmäßig auf die gymnasiale Oberstufe ausgerichtet, wird sie als weiterer Kurs bei der Teilnahmeverpflichtung nach Satz 1 berücksichtigt.

2.       In den Fächern mit zwei Leistungsebenen sind in Kursen auf der oberen Leistungsebene jeweils mindestens befriedigende, in den Kursen der unteren Leistungsebene jeweils mindestens gute Leistungen zu erbringen.

3.       In den Fächern mit drei Leistungsebenen sind in Kursen der obersten Leistungsebene mindestens ausreichende Leistungen, in Kursen auf der mittleren Leistungsebene jeweils mindestens befriedigende Leistungen und in Kursen auf der unteren Leistungsebene jeweils mindestens gute Leistungen zu erbringen.

4.       Bei Fächern ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung sind mindestens ausreichende Leistungen und im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen zu erbringen.

 

 

Gymnasium:

 

Das Gymnasium  beginnt auch mit der Klassenstufe 5 und 6 als Orientierungsstufe.

Die Sekundarstufe I des Gymnasiums (Klassenstufe 7-10) vermittelt den qualifizierten Sekundarabschluss I, der zum Eintritt in studienbezogene und in berufsbezogene Bildungsgänge berechtigt.

Das Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler kann durch Zusammenfassung und Förderung im Klassenverband ein verkürzter Weg durch die Sekundarstufe I ermöglicht werden. Die gymnasiale Oberstufe(11-12 bzw. 13) eröffnet durch die Vermittlung der Studierfähigkeit den Zugang zur Hochschule und führt auch zu berufsbezogenen Bildungsgängen; sie ist der Sekundarstufe II zugeordnet.

In der gymnasialen Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler nach einer Einführungsphase von mindestens einem Schulhalbjahr in einem System von aufeinander aufbauenden Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Im Rahmen dieses Systems setzen sie nach ihrer Befähigung und ihrem Interesse Schwerpunkte in ihrem schulischen Bildungsgang. Die Schülerinnen und Schüler wählen dazu aus einem Fächerangebot, welches das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld sowie die Fächer Religionslehre/Ethikunterricht und Sport umfasst, Fächer aus, die als Leistungs- oder Grundkurse unterrichtet werden. Dabei ist zur Sicherung einer allgemeinen Grundbildung so auszuwählen, dass alle in Satz 3 genannten Aufgabenfelder und Fächer erfasst werden. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Kursen werden durch Noten und Punkte bewertet. Die Hochschulreife wird durch das Erreichen einer Gesamtqualifikation erworben, die sich aus Leistungen im Kurssystem und in der Abschlussprüfung zusammensetzt. Der Besuch der Oberstufe dauert mindestens zwei Jahre; er soll vier Jahre nicht übersteigen. Das Nähere, insbesondere die Zahl, Fächer und Kombination der im Kurssystem angebotenen Leistungs- und Grundkurse, Umfang und Bedingungen der Wahlmöglichkeit sowie die Leistungsbewertung regelt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.

Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Sie gliedert sich in eine Einführungsphase und eine Qualifikationsphase.

Ziel der Einführungsphase ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Arbeitsformen der gymnasialen Oberstufe vertraut zu machen.

In der Qualifikationsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Abiturprüfung, die in der Jahrgangsstufe 13 durchgeführt wird.

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens jedoch vier Jahre; das letzte Jahr endet jeweils am 31. März. Das Recht auf eine Wiederholung der Abiturprüfung bleibt davon unberührt.

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