Grundschule:
Wechsel der Grundschule:
Voraussetzung für die Aufnahme in
die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule. Über
Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung
in der Grundschule erhält jeder Schüler, der voraussichtlich den Abschluss der
Grundschule erreichen wird, eine Empfehlung für die Bildungsgänge der
Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums. Für die Empfehlung sind
entscheidend:
1.
das Lernverhalten und
2.
die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der
Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der
Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Für Grundschulen, in deren
Bereich als weiterführende Schule nur eine integrierte Gesamtschule oder eine
schulartübergreifende Orientierungsstufe von Hauptschule/Realschule/Gymnasium
besteht, kann die Schulbehörde abweichende Regelungen treffen.
Eine Empfehlung für die
Bildungsgänge der Realschule oder des Gymnasiums kann nur ausgesprochen werden,
wenn das allgemeine Lernverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die
Leistungen in den Fächern Deutsch (gemeinsame Zeugnisnote), Mathematik und
Sachunterricht mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend
befriedigend sind. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern
Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Hauptschule:
Die Hauptschule führt zur
Qualifikation der Berufs Reife als einem Abschluss der Sekundarstufe I, der zum
Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge berechtigt. Die Hauptschule und die Berufsbildende
Schule sollen zu diesem Zweck pädagogisch eng zusammenarbeiten. Die Hauptschule
kann ein freiwilliges 10. Schuljahr führen. Das freiwillige 10. Schuljahr
vermittelt den qualifizierten Sekundarabschluss I, der zum Eintritt in
berufsbezogene und in studienbezogene Bildungsgänge berechtigt. Die Hauptschule
ist der Sekundarstufe I zugeordnet.
Die Regional Schule:
Die Regionale Schule ist eine
neue Schulart in Rheinland-Pfalz.
Ziel der Regionalen Schule ist
es, das Bildungsangebot im ländlichen Raum zu stärken und zu erweitern, um
damit dem Wunsch der Eltern nach einem qualifizierten und wohnortnahen
Bildungsangebot zu entsprechen. Das Land und die Kommunen als Schulträger sehen
darin eine gemeinsame Aufgabe.
Die Regionale Schule versteht
sich als Schule ihrer Region. Sie bezieht regionale Gegebenheiten und
Möglichkeiten in die Gestaltung von Unterricht und Schulleben ein.
Sie bereitet die Schülerinnen
und Schüler auf eine betriebliche Ausbildung oder schulische Bildungsgänge in
der gymnasialen Oberstufe oder in der Berufsbildenden Schule vor.
Die Regionale Schule vergibt
als eine Schule der Sekundarstufe I die folgenden Abschlüsse und
Berechtigungen:
-
die Qualifikation
der Berufs Reife nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss),
-
den
qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss),
-
unter bestimmten
Notenvoraussetzungen eine Empfehlung für den Übergang in die gymnasiale
Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule.
Die Regionale Schule umfasst die Bildungsgänge der Hauptschule
und der Realschule. In der Regionalen Schule unterrichten deshalb Haupt- und
Realschullehrkräfte.
Die Regionale Schule ermöglicht gemeinsames Lernen von Kindern
unterschiedlicher Herkunft, Neigungen, Talente über die Grundschulzeit hinaus.
Der Unterricht in der Orientierungsstufe (Klassenstufe 5/6) greift Methoden des
Grundschulunterrichts auf und ermöglicht die individuelle Förderung jeder
Schülerin und jedes Schülers z.B. durch Kleingruppenarbeit und Binnendifferenzierung.
In den Klassenstufen 7-10 kommt die Leistungsdifferenzierung
hinzu:
-
in Form einer
Fachleistungsdifferenzierung nach Kursen in bestimmten Fächern oder
-
in Form
abschlussbezogener Klassen (Anspruchs ebene Hauptschule und Anspruchsebene
Realschule) oder
-
in einer
Mischform, nämlich zunächst als Fachleistungsdifferenzierung und später durch
Bildung abschlussbezogener Klassen.
Bei der Fachleistungsdifferenzierung werden in den Klassenstufen
7-9 Kurse auf zwei Anspruchsebenen eingerichtet, und zwar
-
ab der
Klassenstufe 7 in Englisch und Mathematik,
-
in der Regel ab
der Klassenstufe 8 in Deutsch und
-
in der Regel ab
der Klassenstufe 9 in mindestens einem der Fächer Physik und Chemie.
Die Klassenstufe 10 besteht aus einer abschlussbezogenen Klasse
auf der Anspruchsebene der Realschule.
Ab der Klassenstufe 7 beginnt eine Neigungsdifferenzierung
in Form von Wahlpflichtfächern. Das Angebot der Wahlpflichtfächer, darunter die
2. Fremdsprache, richtet sich auch nach den örtlichen und regionalen
Möglichkeiten sowie den Bedingungen der Schule.
Realschule:
Die 6-jährige Realschule
umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und ist der Sekundarstufe I zugeordnet.
Die Aufnahme in die
Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) an einer Realschule kann bei erfolgreichem
Besuch der Grundschule stattfinden.
Die Aufnahme in die
Klassenstufe 7 der Realschule kann erfolgen wenn ein erfolgreicher Besuch der
Orientierungsstufe an einem Gymnasium oder einer Realschule stattgefunden
hat. Wurde die Orientierungsstufe an einer Hauptschule besucht, ist die
Aufnahme durch Empfehlung der abgebenden Schule oder durch eine Aufnahmeprüfung
möglich.
Der Realschulabschluss führt
zum Qualifizierten Sekundarabschluss I; er berechtigt zu einem Übergang auf
berufs- und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf studienbezogene
Bildungsgänge der Sekundarstufe II.
Um diese Brückenstellung
zwischen Sekundarstufe I und II bzw. zur beruflichen Ausbildung zu
erfüllen, vermittelt die Realschule eine allgemeine und eine Berufsvorbereitende
Bildung, die Theorie und Praxis verbindet, bietet die Realschule verschiedene
Lernschwerpunkte z. B. im sprachlichen, naturwissenschaftlich/technischen und
wirtschaftlich/sozialen Bereich zur Auswahl an.
Einige Realschulen bieten
bilingualen Unterricht in Englisch oder Französisch an, auf den in der
Orientierungsstufe vorbereitet wird. Zwei Realschulen erproben Französisch als
vorgezogene zweite Fremdsprache ab Klassenstufe 6.
Mit Klassenstufe 7 setzen
Wahlpflichtfächer ein, die Lernbereiche der Pflichtfächer vertiefen oder neue
Kompetenzen vermitteln. Realschülerinnen und Realschüler entscheiden sich bei
ihrer Wahl nach Neigung, Begabung und ggf. beruflicher
Orientierung. Auf diese Weise bilden die Schülerinnen und Schüler
besondere Lernschwerpunkte, die individuelle Neigungen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten fördern.
Die Wahlpflichtfächer der
Klassenstufen 7 und 8 sind – mit Ausnahme der 2. Fremdsprache - zweistündig
vorgesehen und werden zu 4 Gesamtwochenstunden kombiniert. Die Entscheidung für
ein Wahlpflichtfach ist in der Regel für zwei Schuljahre verbindlich. Die in
den Wahlpflichtfächern erbrachten Leistungen werden benotet und sind
versetzungswirksam.
Auf diese Weise kann sie
sowohl im Bereich der Pflichtfächer als auch im Bereich der Wahlpflichtfächer
eigene Schwerpunkte und Profile bilden. Über den Pflicht- und
Wahlpflichtfachbereich hinaus können Realschulen im Rahmen der
organisatorischen und personellen Möglichkeiten Wahlfächer und
Arbeitsgemeinschaften anbieten.
Nach erfolgreichem Besuch der
Klassenstufe 10 der Realschule wird ein Abschlusszeugnis erteilt, das den
Erwerb des Qualifizierten Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife) bescheinigt.
Die Versetzung in die Klassenstufe 10 ist dem Erwerb des Hauptschulabschlusses
(Berufsreife) gleichgestellt.
Gesamtschule:
Die Integrierte Gesamtschule
umfasst als pädagogische und organisatorische Einheit die Klassenstufen 5 und 6
(Orientierungsstufe) sowie die Klassenstufen 7 bis 10 der Sekundarstufe I. Eine
Oberstufe kann eingerichtet werden, wenn ein ausreichendes Kursangebot
sichergestellt ist; Voraussetzung dafür ist eine hinreichende Zahl von
Schülerinnen und Schülern, die den Erwerb der Übergangsberechtigung für die
gymnasiale Oberstufe erworben haben. Die Differenzierung in Leistungsgruppen
findet wie folgt statt:
In den Fächern Mathematik und
erste Fremdsprache ab Klassenstufe 7, im Fach Deutsch in der Regel ab
Klassenstufe 7, spätestens ab Klassenstufe 8 und in den naturwissenschaftlichen
Fächern, mindestens jedoch in den Fächern Physik und Chemie, ab Klassenstufe 9;
zu Beginn der Klassenstufe 8
kann die zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach auf der obersten und der
mittleren Leistungsebene unterrichtet werden; damit gelten für die zweite
Fremdsprache die Regelungen für Fächer mit drei Leistungsebenen.
Voraussetzung für die
Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Integrierten Gesamtschule ist der
erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 der Grundschule im vorausgegangenen
Schuljahr.
Bei Integrierten
Gesamtschulen erfolgt eine Aufnahme nur in die Eingangsklasse.
Bei der Zusammensetzung der
Klassen in der Klassenstufe 5 soll auf der Grundlage der Halbjahreszeugnisse
der Klassenstufe 4 der Grundschule auf eine möglichst ausgewogene
Leistungsverteilung geachtet werden.
An der Integrierten
Gesamtschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
-
nach dem Besuch
der Klassenstufe 9 : die Qualifikation der Berufsreife (Abschluss der
Hauptschule)
-
nach dem Besuch
der Klassenstufe 10: der qualifizierte Sekundarabschluss I (Abschluss der
Realschule)
-
und die Berechtigung
zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe
-
In den Klassenstufen 8, 9 und
10 wird den Eltern halbjährlich gleichzeitig mit dem Zeugnis mitgeteilt,
welchen Abschluss der Sekundarstufe I die Schülerin oder der Schüler nach dem
gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich erreichen kann. Die Mitteilung
muss schriftlich erfolgen. Schülerinnen und Schüler erhalten den qualifizierten
Sekundarabschluss I, wenn am Ende der Klassenstufe 10 folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
Schülerinnen und Schülern
wird die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen
Oberstufe zuerkannt, wenn am Ende der Klassenstufe 10 folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
1.
Die Schülerin oder der Schüler muss in mindestens drei Fächern an
Kursen der jeweils höchsten Leistungsebene teilgenommen haben. Die
Teilnahmeverpflichtung erstreckt sich dabei auf mindestens zwei Kurse der
Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Ist die zweite Fremdsprache
lehrplanmäßig auf die gymnasiale Oberstufe ausgerichtet, wird sie als weiterer
Kurs bei der Teilnahmeverpflichtung nach Satz 1 berücksichtigt.
2.
In den Fächern mit zwei Leistungsebenen sind in Kursen auf der
oberen Leistungsebene jeweils mindestens befriedigende, in den Kursen der
unteren Leistungsebene jeweils mindestens gute Leistungen zu erbringen.
3.
In den Fächern mit drei Leistungsebenen sind in Kursen der
obersten Leistungsebene mindestens ausreichende Leistungen, in Kursen auf der
mittleren Leistungsebene jeweils mindestens befriedigende Leistungen und in Kursen
auf der unteren Leistungsebene jeweils mindestens gute Leistungen zu erbringen.
4.
Bei Fächern ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung sind
mindestens ausreichende Leistungen und im Durchschnitt mindestens befriedigende
Leistungen zu erbringen.
Gymnasium:
Das Gymnasium beginnt auch mit der Klassenstufe 5 und 6 als
Orientierungsstufe.
Die Sekundarstufe
I des Gymnasiums (Klassenstufe 7-10) vermittelt den qualifizierten
Sekundarabschluss I, der zum Eintritt in studienbezogene und in berufsbezogene
Bildungsgänge berechtigt.
Das
Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. Für leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler kann durch Zusammenfassung und Förderung im
Klassenverband ein verkürzter Weg durch die Sekundarstufe I ermöglicht werden.
Die gymnasiale Oberstufe(11-12 bzw. 13) eröffnet durch die Vermittlung der
Studierfähigkeit den Zugang zur Hochschule und führt auch zu berufsbezogenen
Bildungsgängen; sie ist der Sekundarstufe II zugeordnet.
In
der gymnasialen Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler nach einer
Einführungsphase von mindestens einem Schulhalbjahr in einem System von
aufeinander aufbauenden Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Im Rahmen
dieses Systems setzen sie nach ihrer Befähigung und ihrem Interesse
Schwerpunkte in ihrem schulischen Bildungsgang. Die Schülerinnen und Schüler
wählen dazu aus einem Fächerangebot, welches das
sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und
das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld sowie die Fächer
Religionslehre/Ethikunterricht und Sport umfasst, Fächer aus, die als
Leistungs- oder Grundkurse unterrichtet werden. Dabei ist zur Sicherung einer
allgemeinen Grundbildung so auszuwählen, dass alle in Satz 3 genannten
Aufgabenfelder und Fächer erfasst werden. Die Leistungen der Schülerinnen und
Schüler in den Kursen werden durch Noten und Punkte bewertet. Die
Hochschulreife wird durch das Erreichen einer Gesamtqualifikation erworben, die
sich aus Leistungen im Kurssystem und in der Abschlussprüfung zusammensetzt.
Der Besuch der Oberstufe dauert mindestens zwei Jahre; er soll vier Jahre nicht
übersteigen. Das Nähere, insbesondere die Zahl, Fächer und Kombination der im
Kurssystem angebotenen Leistungs- und Grundkurse, Umfang und Bedingungen der
Wahlmöglichkeit sowie die Leistungsbewertung regelt das fachlich zuständige
Ministerium durch Rechtsverordnung.
Die
gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Sie gliedert
sich in eine Einführungsphase und eine Qualifikationsphase.
Ziel
der Einführungsphase ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Arbeitsformen
der gymnasialen Oberstufe vertraut zu machen.
In
der Qualifikationsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler die
Voraussetzungen für die Abiturprüfung, die in der Jahrgangsstufe 13 durchgeführt
wird.
Der
Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens
jedoch vier Jahre; das letzte Jahr endet jeweils am 31. März. Das Recht auf
eine Wiederholung der Abiturprüfung bleibt davon unberührt.