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Nordrhein-Westfalen

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NRW

Grundschule

Die Grundschule ist für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,

Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.

Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes. Wenn sich dabei herausstellt, dass in der Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, kann dies ein Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse des Kindes sein.

Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln .Das Testverfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.

 

 

Hauptschule:

Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule.

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Hauptschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

Nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe, ist nach entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. Ein Schulwechsel bereits nach Klasse 5 kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommen. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.

 

Englisch ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.

 

Grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich Arbeitslehre. Er hat außerdem die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen und Projekte sowie durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika ergänzt. Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.

[Seitenanfang]

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an und dient vor allem dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Hauptschulen im Ausgleichen von Benachteiligungen und Lernrückständen. In den Klassen 7 - 10 wird der Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und in Fachleistungskursen sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt. Interessen und Neigungenind unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im Leistungsvermögen. Daher wird der Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch in den Klassen 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. In diesen Kursen werden unterschiedliche hohe Anforderungen gestellt.

In den Klassen 7 - 10 werden der Pflichtunterricht und der Unterricht in Fachleistungskursen durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt werden kann zwischen erweiterten Angeboten in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik.

Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden.

Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.

 

An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss,
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
    der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
  • der mittlere Schulabschluss  (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

  • Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
  • Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und führt zur Fachoberschulreife

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt.

Die Realschule

Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.B. auch Niederländisch und Spanisch.

 

Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

 

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung.

[Seitenanfang]Die Organisation des Unterrichts

In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden. 

Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule

• ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik

• ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften

• ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.

[Seitenanfang]Abschlüsse und Berechtigungen

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
  •  

Die Gesamtschule

Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt. Hier können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung.

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an

[Seitenanfang]In der Klasse 6 setzen die Schülerinnen und Schüler erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache oder Latein, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und Gestalten anbieten.

Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Fachleistungskurse an. Fachleistungskurse sind Lerngruppen, in denen der Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen stellt. Die Zuweisung zu einem Grund- oder Erweiterungskurs erfolgt mit Zustimmung der Eltern.

Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können die Jugendlichen bei entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzlicher Förderunterricht begleitet den Kurswechsel und ermöglicht z.B. die Aufarbeitung von Lernrückständen.

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe.

[Seitenanfang] In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.

Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens  befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.

[Seitenanfang]Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.

Das Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10; im verkürzten Bildungsgang: Klasse 5 bis 9)  und die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 13; im verkürzten Bildungsgang: Jahrgangsstufe 10 bis 12 ).

Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt:

·         Deutsch

·         Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)

·         Mathematik

·         Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)

·         Englisch

·         Zweite Fremdsprache

·         Kunst, Musik

·         Religionslehre

·         Sport.

Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab Klasse 5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein anbieten. Ab der Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein sein. In manchen Schulen besteht auch die Möglichkeit, bereits in Klasse 5 neben Englisch mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen.

[Seitenanfang]Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit: die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums heran. Sie beobachten und fördern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten.

Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

[Seitenanfang]

Die bisher erwähnten Fächer bilden den Pflichtbereich, der in den Klassen 5 bis 7 im Klassenverband unterrichtet wird. Für Fremdsprachen, Religionslehre und Sport oder bei differenzierter Förderung können Schülerinnen und Schüler aus Parallelklassen der gleichen Jahrgangsstufe in Gruppen zusammengefasst werden.

Individuelle Akzente können Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 im Wahlpflichtunterricht setzen, der zu dem Unterricht im Klassenverband hinzu kommt. Hier kann die Schule neben einer dritten Fremdsprache den Lernbereich Naturwissenschaften und die Fächer Ernährungslehre, Informatik, Politik/Wirtschaft, Technik sowie Kombinationen aus den Fächern der Stundentafeln der SekundarstufeI anbieten. Jede Schülerin und jeder Schüler entscheidet sich für eines dieser Angebote.

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind  Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in Deutsch, in Mathematik, in den Fremdsprachen oder im Lernbereich Naturwissenschaften sowie  für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel.

[Seitenanfang]Abschlüsse der Sekundarstufe I

Am Gymnasium können bis zur Klasse 10 alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

·         ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

·         ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigerAbschluss

·         der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.

Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht werden.

[Seitenanfang]Gymnasiale Oberstufe

Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung nach Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe über, die in der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben. 

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