Grundschule
Die Grundschule
ist für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf der Grundlage
des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs-
und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die
Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der
Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und
organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres
erfolgreicher zu gestalten.
Das Gespräch mit den Eltern
und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke
von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die
Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes.
Wenn sich dabei herausstellt, dass in der Familie überwiegend nicht Deutsch
gesprochen wird, kann dies ein Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse des
Kindes sein.
Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch
mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher
Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt
die Schule mit dem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen
Sprachstand genau zu ermitteln .Das Testverfahren ist für alle Kinder
verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend
erscheinen.
Hauptschule:
Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede
Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die
besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen
Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende
Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer
Schule.
Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4
der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die
Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten
geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal
übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die
Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und
Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere
pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die
Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Jahren an
die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Hauptschule heran. In der
Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den
Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte
Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen
und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe,
ist nach entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform
möglich. Ein Schulwechsel bereits nach Klasse 5 kann nur in besonders
gelagerten Einzelfällen in Betracht kommen. Wenn die Schule einen Wechsel für
sinnvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet
gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.
Englisch ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.
Grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und
Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich Arbeitslehre. Er hat außerdem die
Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung
vorzubereiten. Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen und Projekte sowie
durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika ergänzt. Schülerinnen und
Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher
Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für
mehrere Schulen ein.
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Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird in der Regel im
Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule
an und dient vor allem dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. Dabei liegt ein Schwerpunkt
der Arbeit der Hauptschulen im Ausgleichen von Benachteiligungen und
Lernrückständen. In den Klassen 7 - 10 wird der Unterricht als
Pflichtunterricht im Klassenverband und in Fachleistungskursen sowie als
Wahlpflichtunterricht erteilt. Interessen und Neigungenind
unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im Leistungsvermögen. Daher wird
der Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch in den Klassen 7 bis 9 in
Grund- und Erweiterungskursen erteilt. In diesen Kursen werden unterschiedliche
hohe Anforderungen gestellt.
In den Klassen 7 - 10 werden der
Pflichtunterricht und der Unterricht in Fachleistungskursen durch den
Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt werden kann zwischen erweiterten
Angeboten in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in
den Fächern Kunst und Musik.
Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der
Klasse 10 Typ A soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den
Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden.
Aufbauend auf der informations- und
kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr
Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und
erweitern.
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der
Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss,
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse
10
Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
- Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die
Arbeitslehre.
- Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und
Mathematik und führt zur Fachoberschulreife
Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B
wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle
Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen
oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur
allgemeinen Hochschulreife führt.
Die Realschule
Die Schülerinnen und Schüler der Realschule
erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden
ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum
erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der
Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben
z.B. auch Niederländisch und Spanisch.
Die Realschule kann von allen Kindern besucht
werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die
Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere
schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung
sollten Eltern berücksichtigen.
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten
Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule,
Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu
entsprechen.
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und
6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die
Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die
Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.
In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert
die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem
Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die
Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die
Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung
der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den
weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der
Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der
Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten
eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende
schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die
Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene
Schulform.
Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der
Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel
nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist
oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende
Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind
die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den
Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich
Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den
Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur
Verfügung.
Die Organisation des Unterrichts
In den Klassen 5 und 6 wird
der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich
unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher
Förderunterricht eingerichtet werden.
Ab der Klasse 7 wird der für
alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die
Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente
setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule
bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis
zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach
Möglichkeiten der Schule
• ein naturwissenschaftlich-technischer
Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik
• ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit
Sozialwissenschaften
• ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit
Musik oder Kunst.
Im jeweiligen Schwerpunktfach werden
schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten
den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler
entgegen.
Abschlüsse und Berechtigungen
In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe
I erworben werden:
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
- ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger
Abschluss
- ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
-
Die
Gesamtschule
Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und
Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst
lange offen. Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt.
Hier können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an
der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I
die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit
die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und
Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9
gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im
Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der
Grundschule an
In der Klasse 6 setzen die Schülerinnen und Schüler erste
individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen.
Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache oder
Latein, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) und
Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und
Gestalten anbieten.
Ab Klasse 8 wird eine weitere
Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.
Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und
Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die
Gesamtschule in einigen Fächern Fachleistungskurse an. Fachleistungskurse sind
Lerngruppen, in denen der Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen stellt.
Die Zuweisung zu einem Grund- oder Erweiterungskurs erfolgt mit Zustimmung der
Eltern.
Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in
Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in
Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können die Jugendlichen bei
entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln, in der
Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzlicher Förderunterricht begleitet den
Kurswechsel und ermöglicht z.B. die Aufarbeitung von Lernrückständen.
Fester
Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden.
Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den
Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des
Wahlpflichtunterrichts. In Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer
Fächer der gymnasialen Oberstufe.
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der
Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren
Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen
in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen,
zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen
Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender
vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in
drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens
befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang
der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.
Das
Gymnasium
Das
Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein
Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert.
Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen
anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.
Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10; im verkürzten Bildungsgang: Klasse 5 bis
9) und die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 13; im verkürzten
Bildungsgang: Jahrgangsstufe 10 bis 12 ).
Der
Unterricht in der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern und Lernbereichen
erteilt:
·
Deutsch
·
Gesellschaftslehre
(Geschichte, Politik, Erdkunde)
·
Mathematik
·
Naturwissenschaften
(Biologie, Physik, Chemie)
·
Englisch
·
Zweite
Fremdsprache
·
Kunst,
Musik
·
Religionslehre
·
Sport.
Englisch
wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab Klasse
5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein anbieten. Ab der Klasse
6 wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann eine weitere moderne
Fremdsprache oder Latein sein. In manchen Schulen besteht auch die Möglichkeit,
bereits in Klasse 5 neben Englisch mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen.
Erprobungsstufe
In
der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische
Einheit: die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen
der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in
diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums
heran. Sie beobachten und fördern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die
Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb
der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der
Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die
Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die
Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt
die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die
Schulform gewechselt werden sollte, so wird den Erziehungsberechtigten eine
entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich
mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten.
Die
Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene
Schulform.
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Die bisher erwähnten Fächer bilden den Pflichtbereich, der
in den Klassen 5 bis 7 im Klassenverband unterrichtet wird. Für Fremdsprachen,
Religionslehre und Sport oder bei differenzierter Förderung können Schülerinnen
und Schüler aus Parallelklassen der gleichen Jahrgangsstufe in Gruppen
zusammengefasst werden.
Individuelle
Akzente können Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 im
Wahlpflichtunterricht setzen, der zu dem Unterricht im Klassenverband hinzu
kommt. Hier kann die Schule neben einer dritten Fremdsprache den Lernbereich
Naturwissenschaften und die Fächer Ernährungslehre, Informatik,
Politik/Wirtschaft, Technik sowie Kombinationen aus den Fächern der
Stundentafeln der SekundarstufeI anbieten. Jede
Schülerin und jeder Schüler entscheidet sich für eines dieser Angebote.
Fester
Bestandteil des Unterrichtsangebots sind Ergänzungsstunden. Sie dienen
vor allem der Förderung in Deutsch, in Mathematik, in den Fremdsprachen oder im
Lernbereich Naturwissenschaften sowie für erweiterte Angebote in den
Fächern der Stundentafel.
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Am
Gymnasium können bis zur Klasse 10 alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben
werden:
·
ein
dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
·
ein
dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigerAbschluss
·
der
mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Außerdem
kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der
Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des
Berufskollegs erreicht werden.
Gymnasiale Oberstufe
Im
verkürzten Bildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung
nach Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe über, die in
der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) fortgesetzt
wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 11
bis 13. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges sowie bestandener
Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife
erworben.
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