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Niedersachsen

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Niedersachsen

Grundschule:

 

Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder in der für sie zuständigen Grundschule etwa 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig sind.

 

Im Rahmen der Anmeldung werden die deutschen Sprachkenntnisse festgestellt. Kinder mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen müssen vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen.

 

In der Regel werden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Kinder auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.

Auch Kinder, die nach dem 30. Juni geboren sind (so genannte Kann-Kinder), können angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4 und an einigen Grundschulen auch den Schulkindergarten für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.

In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1.und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen  unterrichtet, die sie je nach Lernentwicklung ein bis drei Jahre besuchen. In diesen Grundschulen wird kein Kind zurückgestellt.

Am Ende des vierten Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung für die geeignete weiterführende Schulform ab.

Grundlagen für die Schullaufbahnempfehlung sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten sowie Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten.

Die Entscheidung für eine der weiterführenden Schulen treffen die Erziehungsberechtigten nach eingehender Beratung mit den Lehrkräften in eigener Verantwortung.

 

 

Hauptschule:

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.

Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere im Bereich der beruflichen Orientierung und befähigt sie, ihren Bildungsweg nach Maßgabe der Abschlüsse vor allem berufs-, aber auch studienbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse in zwei Kursstufen (A und B) eingerichtet.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Ausbildung in den Berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit dienen.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Hauptschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Hauptschule" vom 3.2.2004 sowie durch fachbezogene Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben bestimmt.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt,
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
  •  

Realschule:

 

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10.

Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten  ausrichtet sowie zu deren vertieftem Verständnis und deren Zusammenschau führt.

 

Der Unterricht an der Realschule besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sowie aus Angeboten im wahlfreien Bereich (Arbeitsgemeinschaften).

Ab dem 6. Schuljahrgang wird eine 2. Fremdsprache (in der Regel Französisch) als Wahlpflichtunterricht angeboten.

Schülerinnen und Schüler, die nicht die 2. Fremdsprache wählen, müssen jeweils zwei zweistündige Wahlpflichtkurse belegen, die von der Schule in anderen Fächern angeboten werden.

Wahlpflichtkurse in   der 2. Fremdsprache muss jede Realschule anbieten; welche Wahlpflichtkurse und Arbeitsgemeinschaften darüber hinaus eingerichtet werden, entscheidet die Schule.

In der Realschule mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und der 1. Fremdsprache oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang eine Differenzierung nach

Fachleistungskursen A und B durchgeführt werden

 

Am Ende des Sekundarbereichs I (10. Schuljahrgang) können folgende Abschlüsse erworben werden:

- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen

  Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) oder eines 

  Fachgymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,

- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.

Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im 10. Schuljahrgang voraus.

 

 

Kooperative Gesamtschule (KGS):

 

In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. oder 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet; die KGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden.

Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe.

Die nach Schulzweigen gegliederte KGS mit gymnasialer Oberstufe endet nach zwölf, die nach Schuljahrgängen gegliederte KGS nach dreizehn Schuljahren.

 

Die KGS erfüllt in den Schulzweigen den Bildungsauftrag der Schulform, die dem Schulzweig entspricht.

Ziele, Inhalte und Methoden für den schulzweigspezifischen Unterricht der KGS sind durch die fachbezogenen Lehrpläne der jeweiligen Schulform bestimmt. Für den schulzweigübergreifenden Unterricht gelten die Rahmenrichtlinien der Integrierten Gesamtschule.

An der KGS unterrichten Lehrkräfte mit dem Lehramt für die den Schulzweigen entsprechenden Schulformen.

 

Der Unterricht findet in der KGS überwiegend in schulzweigspezifischen Klassen statt. Auf Antrag des Schulträgers oder der Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger kann von der Schulbehörde genehmigt werden, dass sich die KGS auch nach Schuljahrgängen gliedert, die Klassen also schulzweigübergreifend zusammengesetzt sind.

Der Unterricht kann in bestimmten Fächern wie z. B. Musik, Kunst, Arbeit-Wirtschaft-Technik oder Sport auch in schulzweigübergreifenden Lerngruppen stattfinden.

 

Für die Schulzweige gelten die Stundentafeln der entsprechenden Schulform. Für die nach Schuljahrgängen gegliederte KGS gilt eine besondere Stundentafel.

Neben der Differenzierung durch den Unterricht in den Schulzweigen oder in schulformspezifischen Lerngruppen gibt es an der KGS weitere Formen der äußeren Differenzierung, wie sie auch für Hauptschule, Realschule und Gymnasium vorgesehen sind.

 

Eine besondere Möglichkeit besteht in der Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler

bei entsprechender Leistungsfähigkeit in Mathematik, Englisch, Deutsch, Naturwissenschaften und in der zweiten Fremdsprache am schulzweig- oder schulformspezifischen Unterricht des „höheren“ Schulzweiges oder der „höheren“ Schulform.

Der Unterricht in der KGS umfasst Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlunterricht.

 

 

An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule und ggf. dem Gymnasium.

 

- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,

- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und

- Erweiterter Sekundarabschluss I.

 

Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen. Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im Abschlussjahrgang voraus; für den Gymnasialzweig der nach Schulzweigen gegliederten KGS gelten besondere

Bedingungen (vergl. Abschnitt Gymnasium).

 

An der nach Schulzweigen gegliederten KGS wird die allgemeine Hochschulreife nach zwölf, an der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS nach dreizehn Schuljahren vergeben.

Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Die Versetzung am Ende des 10. Schuljahrgangs berechtigt an der nach Schulzweigen gegliederten KGS zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und die Einführungsphase des Fachgymnasiums. An der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS berechtigt der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder des Fachgymnasiums.

 

 

 

Integrierte Gesamtschule (IGS):

 

In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet.

Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die IGS wird in der Regel als Ganztagsschule geführt.

Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung

entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.

 

Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Lehrpläne bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern für die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium, ggf. für die Förderschule; im 11. bis 13. Schuljahrgang unterrichten im Regelfall nur Lehrkräfte mit dem Lehramt am Gymnasium.

 

 

Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass sie Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsvermögen in einer Schule zusammenfasst. Die Integration der IGS wird auch deutlich am gemeinsamen Lehrplan, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern, am gemeinsamen Schulleben und an einem Lehrerkollegium.

Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse auf mindestens zwei Anspruchsebenen wird in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in

den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 umfasst Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreien Unterricht.

 

Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und ggf. dem Gymnasium vergeben werden:

 

-          Hauptschulabschluss (Ende 9. Schuljahrgang)

-          Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,

-          Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und Erweiterter Sekundarabschluss I.

 

 Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten gesamtschulspezifische Vorschriften.

Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im Abschlussjahrgang voraus.

Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder des Fachgymnasiums. Die allgemeine

Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.

ich unter

der Internetadresse http://www.mk.niedersachsen.de

(> Themen > Unsere Schulen > Allgemein bildende Schulen >Gesamtschulen) nachlesen.

Gymnasium:

 

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12; es kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 und 12 geführt werden.

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit.

Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber

auch berufsbezogen fortzusetzen.

 

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Lehrpläne und durch einheitliche Prüfungsanforderungen für die Fächer der Abiturprüfung bestimmt.

 

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht

und wahlfreiem Unterricht.

Eine zweite Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang zu erlernen.

Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 7. bis 9. Schuljahrgang in folgenden Bereichen angeboten werden:

- Musik

- Fremdsprachen

- Mathematik / Naturwissenschaften / Informatik

- Wahlpflichtunterricht: z. B. Fremdsprachen / Geschichte / Politik / Erdkunde / Kunst /

   Musik / Religion / Naturwissenschaften / Informatik.

 

 

Am Ende des Sekundarbereichs I (10. Schuljahrgang) können im Falle des Schulabgangs folgende Abschlüsse erworben werden:

- Erweiterter Sekundarabschluss I,

- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

- Hauptschulabschluss.

Welcher Abschluss erworben werden kann, richtet sich nach den Schulleistungen im 10. Schuljahrgang an der Schule. Die Versetzung am Ende des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder die Einführungsphase des Fachgymnasiums.

 

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach zwölf Schuljahren.

Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase kursbezogen durchgeführt.

In der Qualifikationsphase ist ein bestimmter fachbezogener Schwerpunkt zu wählen: ein sprachlicher, naturwissenschaftlicher, gesellschaftswissenschaftlicher, musisch-künstlerischer oder sportlicher Schwerpunkt.

Am Ende des Sekundarbereichs II kann die Allgemeine Hochschulreife

nach erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung, im Falle des Nichtbestehens oder vorzeitigen Abgangs der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

 

Der schriftliche Teil der Abiturprüfung erfolgt mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung („Zentralabitur“). Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, ggf. mit einem zusätzlichen hochschuleigenen Zulassungsverfahren.

 

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12 (bis 2011: 5 bis 13). Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 7. bis 9. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase (bis 2009: Eintritt in die Einführungsphase) der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach zwölf Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.

Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.