Mail an Soldatenfamilien-Netzwerk senden

Die Arbeit des SOLDATENFAMILIEN-
NETZWERK
wird unterstützt von

Serco GmbH, Bonn

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg- Vorpommern

Grundschule:

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.
Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Die Schulleitung veranlasst die schulärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung führt die Schulleitung Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und deren Kindern mit dem Ziel, dass möglichst alle Kinder ihre Schullaufbahn in der Grundschule beginnen.

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt Ab Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Versetzung in die nächst höherer Jahrgangsstufe. Zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht wird ein Notenzeugnis erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt.

Der Fremdsprachenunterricht wird in der Regel in Englisch erteilt.

 

Übergang in die Orientierungsstufe:

Im Laufe des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 informiert die Grundschule die Erziehungsberechtigten auf einer Klassenelternversammlung über allgemeine Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe sowie über den Ablauf der Übergangsverfahren.   

Die aufnehmenden Schulen stellen den Erziehungsberechtigten, auf Informationsveranstaltungen ihre spezifischen Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen übermitteln den Erziehungsberechtigten die Termine dieser Veranstaltungen. 

Seit dem Schuljahr 2006/2007 bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartunabhängige Orientierungsstufe. Diese wird an Regionalen Schulen, Gesamtschulen, Sport- und Musikgymnasien sowie in Ausnahmefällen auch an Grundschulen angegliedert. In der Orientierungsstufe wird durch Beobachtung, Förderung und Erprobung das Erkennen der Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erleichtert, ebenso wie die Wahl der nachfolgenden Bildungsgänge ab der Jahrgangsstufe 7. Gemeinsames Lernen und individuelle Förderung sind die Kernpunkte in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe der Jahrgangsstufen 5 und 6.

 

Regelschulen:

Die Regionale Schule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen. Bei entsprechenden schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 7 jeweils zum Schuljahresende möglich .In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe unterrichtet. Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und das Lernverhalten jedes einzelnen Schülers werden durch differenzierende Maßnahmen sowie Förderunterricht berücksichtigt.

Wahlpflichtunterricht ab der Jahrgangsstufe 7 dient der Förderung der besonderen Interessen, Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.

An der Regionalen Schule können verschiedene Schulabschlüsse erlangt werden.  

Schulabschlüsse nach der Jahrgangsstufe 9:

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Dies wird erreicht, wenn in allen in der Jahrgangststufe 9 unterrichteten Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berufsreife mit Leistungsfeststellung. Hier unterziehen sich die Schülerinnen und Schüler einer freiwilligen Leistungsfeststellung. Prüfungsteilnehmer haben die Berufsreife mit Leistungsfeststellung erworben, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben. Die Teilnahme an der freiwilligen Leistungsfeststellung ist für alle Schülerinnen und Schüler möglich.

Übergang nach der Jahrgangsstufe 9:

Die Berechtigung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 10 liegt vor, wenn der Schüler

  • durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat und ohne Anwendung des Notenausgleichs in allen Fächern ausreichende Leistungen aufweist oder
  • durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat, die Berufsreife durch Notenausgleich erreicht, sich der freiwilligen Leistungsfeststellung unterzieht und mindestens das Gesamtprädikat "befriedigend" erhält.

Schulabschluss nach der Jahrgangsstufe 10:

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.  

 

Übergänge nach der Jahrgangsstufe 10:

 

Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat „gut“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen. Prüfungsteilnehmer, die eine zweite Fremdsprache erlernt haben und mindestens das Gesamtprädikat „sehr gut“ erreicht haben, sind berechtigt, in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe überzugehen.
Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.

 

 

Gesamtschule:    

Die Gesamtschule ist eine Schule für alle Kinder. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10. Sofern eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, die Klassen 5 bis 12. Es gibt Kooperative (KGS) und Integrierte (IGS) Gesamtschulen. Wenn sich Eltern bewusst für eine Gesamtschule entscheiden, und eine solche im Einzugsbereich nicht vorhanden ist, kann diese auch außerhalb des Kreisgebietes gewählt werden.

Alle Abschlüsse, die an Gesamtschulen in M-V vergeben werden (Berufsreife, Mittlere Reife, Allgemeine Hochschulreife) werden auf Grund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Bundesländer national und international anerkannt.

 

  • Vorteile der Gesamtschulen:

  • In Gesamtschulen können Kinder gemeinsam lernen und alle Bildungsgänge und Abschlüsse erreichen.
    Es besteht zwischen den Bildungsgängen eine Durchlässigkeit.
    Der Wechsel der Schullaufbahn ist an derselben Schule möglich.

 

  Gymnasium:

Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufe 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die die Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg insbesondere an einer Hochschule fortzusetzen.