Grundschule:
Die
Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs
Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.
Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des
Schuljahres eingeschult werden. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Die Schulleitung veranlasst die schulärztliche Untersuchung der angemeldeten
Kinder. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung führt die
Schulleitung Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und deren
Kindern mit dem Ziel, dass möglichst alle Kinder ihre Schullaufbahn in der
Grundschule beginnen.
Die
Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der
Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen
1 bis 4. Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt Ab
Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Versetzung in die nächst höherer Jahrgangsstufe.
Zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht wird ein Notenzeugnis erteilt.
Ab der
Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt.
Der
Fremdsprachenunterricht wird in der Regel in Englisch erteilt.
Übergang
in die Orientierungsstufe:
Im Laufe des ersten Schulhalbjahres der
Jahrgangsstufe 4 informiert die Grundschule die Erziehungsberechtigten auf
einer Klassenelternversammlung über allgemeine Ziele und Aufgaben der
schulartunabhängigen Orientierungsstufe sowie über den Ablauf der Übergangsverfahren.
Die aufnehmenden Schulen stellen den
Erziehungsberechtigten, auf Informationsveranstaltungen ihre spezifischen
Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen in der schulartunabhängigen
Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen übermitteln den Erziehungsberechtigten
die Termine dieser Veranstaltungen.
Seit
dem Schuljahr 2006/2007 bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die
schulartunabhängige Orientierungsstufe. Diese wird an Regionalen Schulen,
Gesamtschulen, Sport- und Musikgymnasien sowie in Ausnahmefällen auch an
Grundschulen angegliedert. In der Orientierungsstufe wird durch Beobachtung,
Förderung und Erprobung das Erkennen der Interessengebiete und
Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erleichtert, ebenso wie die Wahl
der nachfolgenden Bildungsgänge ab der Jahrgangsstufe 7. Gemeinsames
Lernen und individuelle Förderung sind die Kernpunkte
in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe der Jahrgangsstufen 5 und 6.
Regelschulen:
Die
Regionale Schule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie bereitet die
Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig ermöglicht
sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen. Bei entsprechenden
schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der Jahrgangsstufe
7 jeweils zum Schuljahresende möglich .In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden
alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der schulartunabhängigen
Orientierungsstufe unterrichtet. Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und
das Lernverhalten jedes einzelnen Schülers werden durch differenzierende
Maßnahmen sowie Förderunterricht berücksichtigt.
Wahlpflichtunterricht
ab der Jahrgangsstufe 7 dient der Förderung der besonderen Interessen,
Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
An der
Regionalen Schule können verschiedene Schulabschlüsse erlangt
werden.
Schulabschlüsse
nach der Jahrgangsstufe 9:
Mit dem
erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife
erlangt. Dies wird erreicht, wenn in allen in der Jahrgangststufe 9 unterrichteten
Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berufsreife mit Leistungsfeststellung.
Hier unterziehen sich die Schülerinnen und Schüler einer freiwilligen
Leistungsfeststellung. Prüfungsteilnehmer haben die Berufsreife mit
Leistungsfeststellung erworben, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat
„bestanden“ erreicht haben. Die Teilnahme an der freiwilligen
Leistungsfeststellung ist für alle Schülerinnen und Schüler möglich.
Übergang
nach der Jahrgangsstufe 9:
Die
Berechtigung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 10 liegt vor, wenn der
Schüler
- durchgängig
die erste Fremdsprache belegt hat und ohne Anwendung des Notenausgleichs
in allen Fächern ausreichende Leistungen aufweist oder
- durchgängig
die erste Fremdsprache belegt hat, die Berufsreife durch Notenausgleich
erreicht, sich der freiwilligen Leistungsfeststellung unterzieht und
mindestens das Gesamtprädikat "befriedigend" erhält.
Schulabschluss
nach der Jahrgangsstufe 10:
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die
Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab.
Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens
das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.
Übergänge nach der
Jahrgangsstufe 10:
Prüfungsteilnehmer, die mindestens das
Gesamtprädikat „gut“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige
gymnasiale Oberstufe überzugehen. Prüfungsteilnehmer, die eine zweite
Fremdsprache erlernt haben und mindestens das Gesamtprädikat „sehr gut“ erreicht
haben, sind berechtigt, in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
überzugehen.
Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein
Fachgymnasium.
Gesamtschule:
Die
Gesamtschule ist eine Schule für alle Kinder. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10.
Sofern eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, die Klassen 5 bis 12. Es
gibt Kooperative (KGS) und Integrierte (IGS)
Gesamtschulen. Wenn sich Eltern bewusst für eine Gesamtschule entscheiden, und
eine solche im Einzugsbereich nicht vorhanden ist, kann diese auch außerhalb
des Kreisgebietes gewählt werden.
Alle
Abschlüsse, die an Gesamtschulen in M-V vergeben werden (Berufsreife, Mittlere
Reife, Allgemeine Hochschulreife) werden auf Grund von Vereinbarungen der
Kultusministerkonferenz der Bundesländer national und international anerkannt.
- Vorteile der Gesamtschulen:
In Gesamtschulen können Kinder
gemeinsam lernen und alle Bildungsgänge und Abschlüsse erreichen.
Es besteht zwischen den Bildungsgängen eine Durchlässigkeit.
Der Wechsel der Schullaufbahn ist an derselben Schule möglich.
Gymnasium:
Das
Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufe 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern
entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte
allgemeine Bildung, die die Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren
Bildungsweg insbesondere an einer Hochschule fortzusetzen.