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Grundschule:

 

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Die Grundschule wird in der Regel eigenständig geführt; sie kann einer Haupt- und Realschule oder einer Gesamtschule angegliedert sein.

Zu einer Grundschule können Vorschulklassen gehören. Kinder, die bis zum 31. Dezember das fünfte Lebensjahr vollenden, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr in eine Vorschulklasse aufgenommen, wenn dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Grundschule vermittelt allen Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Bildungsgang grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft so die Grundlage für die weitere schulische Bildung.

Die Unterrichtszeit in der Grundschule beträgt in der Regel jeweils fünf Zeitstunden an fünf Wochentagen. Dabei kann eine offene Anfangs und Schlussphase vorgesehen werden.

 

Gesamtschule:

 

Die Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie kann die Vorstufe und die Studienstufe der gymnasialen Oberstufe führen. Der Unterricht in der Oberstufe kann auch in Zusammenarbeit zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen durchgeführt werden.

Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen eine ihren Leistungen und ihren Neigungen entsprechende Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- oder in Studien qualifizierenden Bildungsgängen oder an einer Hochschule fortzusetzen.

 

Die integrierte Gesamtschule führt ihre Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang bis zum Ende der Sekundarstufe I und vermittelt deren Abschlüsse und Berechtigungen. Innere und äußere Differenzierung ermöglichen ein Offenhalten des individuell erreichbaren Abschlusses bis zum Ende der Sekundarstufe I. Der Unterricht wird nach Jahrgangsstufen zunehmend in Kursen erteilt und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern damit eine Schwerpunktbildung entsprechend ihren Leistungen und ihren Neigungen. Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I werden nach erfolgreichen Prüfungen vergeben.

Die kooperative Gesamtschule wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 schulformübergreifend geführt. Sie ist ab Klasse 7 in die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium gegliedert.

Die Gesamtschule besonderer Prägung umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundstufe und die Klassen 5 bis 10 der Mittelstufe; ihr kann eine Vorschulklasse angegliedert werden. Die Organisation des Unterrichts und die Abschlussmöglichkeiten der Sekundarstufe I entsprechen denen der integrierten Gesamtschule.

Die Oberstufe an Gesamtschulen schließt mit der Abiturprüfung ab.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben; § 17 Absatz 4 gilt entsprechend. Darüber hinaus können in der Studienstufe auch die schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife erworben werden.

 

Hauptschule und Realschule:

 

Hauptschule und Realschule bilden eine organisatorische Einheit. Aus Schulraumgründen und aus Gründen der regionalen Versorgung können sie im Ausnahmefall auch ohne organisatorische Verbindung geführt werden.

Die Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule umfasst die Klassen 5 und 6. Sie ist eine pädagogische Einheit. Sie bereitet auf den weiteren Bildungsweg vor und entscheidet über die geeignete weiterführende Schulform. Aus Schulraumgründen kann die Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule im Ausnahmefall einer eigenständig geführten Grundschule oder einer organisatorisch nicht verbundenen Hauptschule oder Realschule angegliedert sein.

Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung und führt nach erfolgreicher Prüfung zum Hauptschulabschluss. Sie umfasst die Klassen 7 bis 9.

 

Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und führt nach erfolgreicher Prüfung zum Realschulabschluss. Sie umfasst die Klassen 7 bis 10. Mit dem Realschulabschluss kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Das Zeugnis der Realschule am Ende der Klasse 9 oder 10 ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch die Versetzung in die Klasse 10 der Realschule die für diesen Abschluss erwarteten Kompetenzen nachgewiesen hat.

 

 

Gymnasium

 

Das achtstufige Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 12. Es ist in die zweijährige Beobachtungsstufe, die Klassen 7 bis 10 der Mittelstufe sowie die zweijährige Studienstufe der Oberstufe gegliedert. Die Einführung in die Oberstufe beginnt in Klasse 10. Das sechsstufige Gymnasium umfasst die Klassen 7 bis 12 1).

 

Die Beobachtungsstufe umfasst die Klassen 5 und 6 und ist eine pädagogische Einheit. Sie bereitet auf den weiteren Besuch des Gymnasiums vor und ermöglicht eine Entscheidung über die weiterführende Schulform.

 

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und ihren Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in unmittelbar Berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

In der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler in einem Kurssystem unterrichtet, in dem sie nach ihren Interessen und ihren Neigungen durch Wahl aus einem bestimmten Fächerangebot Schwerpunkte in ihrer schulischen Bildung setzen. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten bewertet, die in ein Punktsystem eingehen, das Grundlage für die Feststellung der Gesamtqualifikation ist. Das Nähere regelt der Senat durch Rechtsverordnung. Der Unterricht in der Oberstufe kann in Zusammenarbeit zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen durchgeführt werden.

Das Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.

In der Studienstufe können die schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife vermittelt werden.

Das Zeugnis am Ende der Klasse 9 ist dem Hauptschulabschluss, das Zeugnis am Ende der Klasse 10 dem Realschulabschluss gleichwertig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch die Versetzung in die nächst höherer Klasse des Gymnasiums die für diese Abschlüsse erwarteten Kompetenzen nachgewiesen hat.