Grundschule:
Die Grundschule umfasst die Klassen 1
bis 4. Die Grundschule wird in der Regel eigenständig geführt; sie kann einer
Haupt- und Realschule oder einer Gesamtschule angegliedert sein.
Zu einer Grundschule können
Vorschulklassen gehören. Kinder, die bis zum 31. Dezember das fünfte Lebensjahr
vollenden, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten
in demselben Jahr in eine Vorschulklasse aufgenommen, wenn dafür örtlich die
räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Grundschule vermittelt allen
Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Bildungsgang grundlegende
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft so die Grundlage für die
weitere schulische Bildung.
Die Unterrichtszeit in der Grundschule
beträgt in der Regel jeweils fünf Zeitstunden an fünf Wochentagen. Dabei kann
eine offene Anfangs und Schlussphase vorgesehen
werden.
Gesamtschule:
Die Gesamtschule umfasst die
Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie kann die Vorstufe und die Studienstufe der
gymnasialen Oberstufe führen. Der Unterricht in der Oberstufe kann auch in
Zusammenarbeit zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen durchgeführt
werden.
Die Gesamtschule vermittelt ihren
Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen eine
ihren Leistungen und ihren Neigungen entsprechende Schwerpunktbildung, die sie
befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- oder in Studien
qualifizierenden Bildungsgängen oder an einer Hochschule fortzusetzen.
Die integrierte Gesamtschule führt ihre
Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 in einem weitgehend gemeinsamen
Bildungsgang bis zum Ende der Sekundarstufe I und vermittelt deren Abschlüsse
und Berechtigungen. Innere und äußere Differenzierung ermöglichen ein Offenhalten
des individuell erreichbaren Abschlusses bis zum Ende der Sekundarstufe I. Der
Unterricht wird nach Jahrgangsstufen zunehmend in Kursen erteilt und ermöglicht
den Schülerinnen und Schülern damit eine Schwerpunktbildung entsprechend ihren
Leistungen und ihren Neigungen. Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I werden
nach erfolgreichen Prüfungen vergeben.
Die kooperative Gesamtschule wird in den
Jahrgangsstufen 5 und 6 schulformübergreifend geführt. Sie ist ab Klasse 7 in
die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium gegliedert.
Die Gesamtschule besonderer Prägung
umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundstufe und die Klassen 5 bis 10 der
Mittelstufe; ihr kann eine Vorschulklasse angegliedert werden. Die Organisation
des Unterrichts und die Abschlussmöglichkeiten der Sekundarstufe I entsprechen
denen der integrierten Gesamtschule.
Die Oberstufe an Gesamtschulen schließt
mit der Abiturprüfung ab.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser
Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben; § 17 Absatz 4 gilt
entsprechend. Darüber hinaus können in der Studienstufe auch die schulischen
Voraussetzungen für die Fachhochschulreife erworben werden.
Hauptschule und Realschule:
Hauptschule und Realschule bilden eine
organisatorische Einheit. Aus Schulraumgründen und aus Gründen der regionalen
Versorgung können sie im Ausnahmefall auch ohne organisatorische Verbindung
geführt werden.
Die Beobachtungsstufe der Haupt- und
Realschule umfasst die Klassen 5 und 6. Sie ist eine pädagogische Einheit. Sie
bereitet auf den weiteren Bildungsweg vor und entscheidet über die geeignete
weiterführende Schulform. Aus Schulraumgründen kann die Beobachtungsstufe der Haupt-
und Realschule im Ausnahmefall einer eigenständig geführten Grundschule oder
einer organisatorisch nicht verbundenen Hauptschule oder Realschule
angegliedert sein.
Die Hauptschule vermittelt ihren
Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung und führt nach
erfolgreicher Prüfung zum Hauptschulabschluss. Sie umfasst die Klassen 7 bis 9.
Die Realschule vermittelt ihren
Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und führt nach
erfolgreicher Prüfung zum Realschulabschluss. Sie umfasst die Klassen 7 bis 10.
Mit dem Realschulabschluss kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe erworben werden.
Das Zeugnis der Realschule am Ende der
Klasse 9 oder 10 ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig, wenn die Schülerin
oder der Schüler durch die Versetzung in die Klasse 10 der Realschule die für
diesen Abschluss erwarteten Kompetenzen nachgewiesen hat.
Gymnasium
Das achtstufige Gymnasium umfasst die
Klassen 5 bis 12. Es ist in die zweijährige Beobachtungsstufe, die Klassen 7
bis 10 der Mittelstufe sowie die zweijährige Studienstufe der Oberstufe
gegliedert. Die Einführung in die Oberstufe beginnt in Klasse 10. Das
sechsstufige Gymnasium umfasst die Klassen 7 bis 12 1).
Die Beobachtungsstufe umfasst die
Klassen 5 und 6 und ist eine pädagogische Einheit. Sie bereitet auf den
weiteren Besuch des Gymnasiums vor und ermöglicht eine Entscheidung über die
weiterführende Schulform.
Das Gymnasium vermittelt seinen
Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht
ihnen entsprechend ihren Leistungen und ihren Neigungen eine
Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren
Bildungsweg an einer Hochschule oder in unmittelbar Berufsqualifizierenden
Bildungsgängen fortzusetzen.
In der Oberstufe werden die Schülerinnen
und Schüler in einem Kurssystem unterrichtet, in dem sie nach ihren Interessen
und ihren Neigungen durch Wahl aus einem bestimmten Fächerangebot Schwerpunkte
in ihrer schulischen Bildung setzen. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler
werden durch Noten bewertet, die in ein Punktsystem eingehen, das Grundlage für
die Feststellung der Gesamtqualifikation ist. Das Nähere regelt der Senat durch
Rechtsverordnung. Der Unterricht in der Oberstufe kann in Zusammenarbeit
zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen durchgeführt werden.
Das Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung
ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung wird die allgemeine
Hochschulreife erworben.
In der Studienstufe können die
schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife vermittelt werden.
Das Zeugnis am Ende der Klasse 9 ist dem
Hauptschulabschluss, das Zeugnis am Ende der Klasse 10 dem Realschulabschluss
gleichwertig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch die Versetzung in die
nächst höherer Klasse des Gymnasiums die für diese Abschlüsse erwarteten
Kompetenzen nachgewiesen hat.