Grundschule:
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4.
Sie kann als Schulversuch um die Jahrgangsstufen 5 und 6 erweitert werden.
Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und
Schülern grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickelt die
unterschiedlichen Fähigkeiten in einem für alle Schülerinnen und Schüler
gemeinsamen Bildungsgang. Grundlage der Unterrichtsgestaltung sind die
individuellen Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler mit ihren
unterschiedlichen
kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen
Voraussetzungen. Eine enge Kooperation mit den Institutionen des
Elementarbereichs soll einen bestmöglichen Übergang der einzelnen Schülerinnen
und Schüler in den schulischen Bildungsweg sichern.
Die Grundschule bereitet die Schülerinnen und Schüler
auf die Fortsetzung ihres Bildungsweges in weiterführenden Bildungsgängen vor.
Der Unterricht in der Grundschule kann
jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden. Er kann auch
jahrgangsstufenunabhängig der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen
und Schüler entsprechend organisiert werden.
Weiterführende Schulen:
Zum
Ende des ersten Halbjahres der 4. Jahrgangsstufe gibt die Grundschule eine
Empfehlung über den geeigneten weiterführenden Bildungsgang ab. Die Empfehlung
soll die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei
der Entscheidung für einen geeigneten Bildungsgang für ihr Kind unterstützen.
Die
Empfehlung bezieht die Lernergebnisse und Lernentwicklung, die Entwicklung der
Schülerpersönlichkeit sowie die den Lernerfolg beeinflussenden äußeren
Gegebenheiten mit ein.
Die
Empfehlung unterscheidet zwischen den Bildungsgängen Sekundarschule und
Gymnasium. Beide Empfehlungen berechtigen zum Besuch der Gesamtschule.
Die
Empfehlung ist verbindlich, wenn die Erziehungsberechtigten nicht an dem
Beratungsgespräch der Schule teilgenommen haben. Die Erziehungsberechtigten
sind auf die Folgen der Nichtteilnahme hinzuweisen.
Die Wahl zwischen den
weiterführenden Bildungsgängen Sekundarschule bzw. Gesamtschule und Gymnasium
bzw. Gesamtschule hat eine für die weitere Lernentwicklung des Kindes
grundsätzliche Bedeutung. Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten sollte
geprägt sein von der Kenntnis darüber; dass die Durchlässigkeit des Schulwesens
in Bremen auch in späteren Schuljahrgängen einen Wechsel des Bildungsganges
ermöglicht. Jeder Bildungsgang schließt einen qualifizierten Bildungsabschluss
ein.
Die Empfehlung unterscheidet zwischen den Bildungsgängen
Sekundarschule und Gymnasium. Beide Empfehlungen berechtigen zum Besuch der
Gesamtschule.
In der Zeugniskonferenz zum Ende des 1. Schulhalbjahres der
4. Jahrgangsstufe erfolgt eine Beratung und Entscheidung über den
voraussichtlich geeigneten Bildungsgang für jede Schülerin und jeden Schüler.
Sekundarschule, Gymnasium, Gesamtschule:
Die an die
Grundschule anschließenden Schularten sind die Sekundarschule und die
Gesamtschule mit den Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie das Gymnasium. Sie
vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Grundbildung unter
Einbeziehung der Bedingungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt, ermöglichen eine
individuelle Schwerpunktbildung und bieten eine an der persönlichen
Leistungsfähigkeit orientierte Förderung. Sie befähigen die Schülerinnen und
Schüler nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in einer
Berufsausbildung oder in berufs- oder studienqualifizierenden
Bildungsgängen fortzusetzen. Im Einzelnen stellen sich die Schularten wie folgt
dar:
1. Sekundarschule
Die in der Sekundarschule grundsätzlich in Klassenverbänden
zusammengefassten Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 7 und 8 in bestimmten
Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen
teil. Ab der Jahrgangsstufe 9 findet der Unterricht in abschlussbezogenen, nach
der Leistungsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler gebildeten Klassen mit
nachstehenden Schwerpunkten und Abschlüssen statt:
a) Schwerpunkt zur Erlangung der Berufsbildungsreife
In den gemeinsam von der Sekundarschule und der
beruflichen Schule in enger Kooperation mit Betrieben gestalteten Klassen 9 und
10 werden allgemein bildende Inhalte mit berufspraktischen Erfahrungen
verbunden. Dieser Schwerpunkt schließt mit der erweiterten Berufsbildungsreife
(erweiterter Hauptschulabschluss) ab. Die einfache Berufsbildungsreife
(Hauptschulabschluss) wird mit der Versetzung in die
10. Jahrgangsstufe ausgesprochen. Verlässt der Schüler oder die Schülerin in
diesem Schwerpunkt am Ende der 9. Jahrgangsstufe ohne Versetzungsentscheidung
die Sekundarschule, ist eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb der einfachen
Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss).
b) Schwerpunkt zur Erlangung des Mittleren
Schulabschlusses
In den Klassen 9 und 10 vermittelt die Sekundarschule
vertieftes Wissen in allgemein bildenden Fächern und ermöglicht individuelle
Schwerpunktsetzungen in qualifizierenden Wahlpflichtprofilen und Maßnahmen zur
Berufsorientierung.
Dieser Schwerpunkt schließt mit dem Mittleren
Schulabschluss (Realschulabschluss) ab.
2. Gymnasium
Das Gymnasium führt zu einer vertieften
Allgemeinbildung. Es orientiert auf Studium und Beruf und ermöglicht
individuelle Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen des achtjährigen Bildungsganges
Gymnasium, der in der Jahrgangsstufe 12 zum Abitur führt, kann am Gymnasium
auch der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Mittlere Schulabschluss
wird
innerhalb der Gymnasialen Oberstufe am Ende der Eingangsphase mit der
Versetzung in die Qualifikationsphase erworben. Verlässt der Schüler oder die
Schülerin am Ende der Eingangsphase ohne Versetzungsentscheidung das Gymnasium,
ist eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses. Nach der 10. Jahrgangsstufe können folgende Abschlüsse erworben
werden:
1. die Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss),
2. der Mittlere Schulabschluss
(Realschulabschluss),
3. der Gesamtschulabschluss als
Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter
Hauptschulabschluss) oder als Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss).
Die Gymnasiale Oberstufe beginnt mit der einjährigen
Einführungsphase. Ihr folgt die zweijährige Qualifikationsphase.
Der Unterricht ist in einem System von verbindlichen
und fakultativen Unterrichtsveranstaltungen mit individuellen, wählbaren
Profilen und Schwerpunktbildungen organisiert. Der Unterricht schließt mit der
Abiturprüfung ab. Das Nähere über
die Kursbelegungsverpflichtungen und die
Höchstverweildauer regelt eine Rechtsverordnung. Verlässt ein Schüler oder eine
Schülerin nach dem Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase die Gymnasiale Oberstufe, kann er oder sie den theoretische Teil der Fachhochschulreife durch eine
Prüfung erwerben.
3. Gesamtschule
Der Unterricht in der Gesamtschule berücksichtigt im
Rahmen einer für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Grundbildung die
Neigungen und die Lernfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler durch
zunehmende Differenzierung.
Die Integrierte Stadtteilschule ist eine Gesamtschule
mit besonderem pädagogischen Profil, indem sie die
Integration durch überwiegend gemeinsame Unterrichtung aller Schülerinnen und
Schüler mit der Öffnung der Schule zum Stadtteil verbindet. Die grundsätzlich
in Klassenverbänden zusammengefassten Schülerinnen und Schüler nehmen in
bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen
Leistungsanforderungen
teil. Sie erwerben den Gesamtschulabschluss und
entsprechend dem jeweiligen Leistungsprofil die Abschlüsse der Sekundarschule
oder die Berechtigung des Zugangs in die Gymnasiale Oberstufe. Im Rahmen von
Schulversuchen kann Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule ermöglicht
werden, das Abitur bereits am Ende der Jahrgangsstufe 12 abzulegen; der Erwerb
der jeweiligen Berechtigungen und die Voraussetzungen für ihn wird
durch den Schulversuch geregelt.
In den Schularten der Sekundarstufe I können nach
Entscheidung der jeweiligen Stadtgemeinde auch an einzelnen Schulen bilinguale
Bildungsgänge angeboten werden.
Nach der 10. Jahrgangsstufe
können folgende Abschlüsse erworben werden:
- die Erweiterte Berufsbildungsreife
(Erweiterter Hauptschulabschluss),
- der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss),
- der Gesamtschulabschluss als Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss)
oder als Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss).