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Bremen

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Bremen

Grundschule:

 

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie kann als Schulversuch um die Jahrgangsstufen 5 und 6 erweitert werden.

Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickelt die unterschiedlichen Fähigkeiten in einem für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Grundlage der Unterrichtsgestaltung sind die individuellen Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen

kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Voraussetzungen. Eine enge Kooperation mit den Institutionen des Elementarbereichs soll einen bestmöglichen Übergang der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den schulischen Bildungsweg sichern.

Die Grundschule bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Fortsetzung ihres Bildungsweges in weiterführenden Bildungsgängen vor.

Der Unterricht in der Grundschule kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden. Er kann auch jahrgangsstufenunabhängig der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler entsprechend organisiert werden.

 

 

Weiterführende Schulen: 

 

Zum Ende des ersten Halbjahres der 4. Jahrgangsstufe gibt die Grundschule eine Empfehlung über den geeigneten weiterführenden Bildungsgang ab. Die Empfehlung soll die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung für einen geeigneten Bildungsgang für ihr Kind unterstützen.

Die Empfehlung bezieht die Lernergebnisse und Lernentwicklung, die Entwicklung der Schülerpersönlichkeit sowie die den Lernerfolg beeinflussenden äußeren Gegebenheiten mit ein.

Die Empfehlung unterscheidet zwischen den Bildungsgängen Sekundarschule und Gymnasium. Beide Empfehlungen berechtigen zum Besuch der Gesamtschule.

Die Empfehlung ist verbindlich, wenn die Erziehungsberechtigten nicht an dem Beratungsgespräch der Schule teilgenommen haben. Die Erziehungsberechtigten sind auf die Folgen der Nichtteilnahme hinzuweisen.

Die Wahl zwischen den weiterführenden Bildungsgängen Sekundarschule bzw. Gesamtschule und Gymnasium bzw. Gesamtschule hat eine für die weitere Lernentwicklung des Kindes grundsätzliche Bedeutung. Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten sollte geprägt sein von der Kenntnis darüber; dass die Durchlässigkeit des Schulwesens in Bremen auch in späteren Schuljahrgängen einen Wechsel des Bildungsganges ermöglicht. Jeder Bildungsgang schließt einen qualifizierten Bildungsabschluss ein.

 

Die Empfehlung unterscheidet zwischen den Bildungsgängen Sekundarschule und Gymnasium. Beide Empfehlungen berechtigen zum Besuch der Gesamtschule.

In der Zeugniskonferenz zum Ende des 1. Schulhalbjahres der 4. Jahrgangsstufe erfolgt eine Beratung und Entscheidung über den voraussichtlich geeigneten Bildungsgang für jede Schülerin und jeden Schüler.

Sekundarschule, Gymnasium, Gesamtschule:

Die an die Grundschule anschließenden Schularten sind die Sekundarschule und die Gesamtschule mit den Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie das Gymnasium. Sie vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Grundbildung unter Einbeziehung der Bedingungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt, ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung und bieten eine an der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Förderung. Sie befähigen die Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in einer Berufsausbildung oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Im Einzelnen stellen sich die Schularten wie folgt dar:

1. Sekundarschule

 

Die in der Sekundarschule grundsätzlich in Klassenverbänden zusammengefassten Schülerinnen und Schüler nehmen  in den Jahrgangsstufen 7 und 8 in bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen teil. Ab der Jahrgangsstufe 9 findet der Unterricht in abschlussbezogenen, nach der Leistungsfähigkeit

der Schülerinnen und Schüler gebildeten Klassen mit nachstehenden Schwerpunkten und Abschlüssen statt:

 

a) Schwerpunkt zur Erlangung der Berufsbildungsreife

In den gemeinsam von der Sekundarschule und der beruflichen Schule in enger Kooperation mit Betrieben gestalteten Klassen 9 und 10 werden allgemein bildende Inhalte mit berufspraktischen Erfahrungen verbunden. Dieser Schwerpunkt schließt mit der erweiterten Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) ab. Die einfache Berufsbildungsreife

(Hauptschulabschluss) wird mit der Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe ausgesprochen. Verlässt der Schüler oder die Schülerin in diesem Schwerpunkt am Ende der 9. Jahrgangsstufe ohne Versetzungsentscheidung die Sekundarschule, ist eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb der einfachen Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss).

 

b) Schwerpunkt zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses

In den Klassen 9 und 10 vermittelt die Sekundarschule vertieftes Wissen in allgemein bildenden Fächern und ermöglicht individuelle Schwerpunktsetzungen in qualifizierenden Wahlpflichtprofilen und Maßnahmen zur Berufsorientierung.

Dieser Schwerpunkt schließt mit dem Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) ab.

 

 

2. Gymnasium

 

Das Gymnasium führt zu einer vertieften Allgemeinbildung. Es orientiert auf Studium und Beruf und ermöglicht individuelle Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen des achtjährigen Bildungsganges Gymnasium, der in der Jahrgangsstufe 12 zum Abitur führt, kann am Gymnasium auch der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Der Mittlere Schulabschluss

wird innerhalb der Gymnasialen Oberstufe am Ende der Eingangsphase mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erworben. Verlässt der Schüler oder die Schülerin am Ende der Eingangsphase ohne Versetzungsentscheidung das Gymnasium, ist eine Prüfung Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses. Nach der 10. Jahrgangsstufe können folgende Abschlüsse erworben werden:

 

1.   die Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss),

2.   der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss),

3.   der Gesamtschulabschluss als Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss) oder als Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss).

 

Die Gymnasiale Oberstufe beginnt mit der einjährigen Einführungsphase. Ihr folgt die zweijährige Qualifikationsphase.

Der Unterricht ist in einem System von verbindlichen und fakultativen Unterrichtsveranstaltungen mit individuellen, wählbaren Profilen und Schwerpunktbildungen organisiert. Der Unterricht schließt mit der Abiturprüfung ab. Das Nähere über

die Kursbelegungsverpflichtungen und die Höchstverweildauer regelt eine Rechtsverordnung. Verlässt ein Schüler oder eine Schülerin nach dem Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase die Gymnasiale Oberstufe, kann er oder sie den theoretische Teil der Fachhochschulreife durch eine Prüfung erwerben.

3. Gesamtschule

 

Der Unterricht in der Gesamtschule berücksichtigt im Rahmen einer für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Grundbildung die Neigungen und die Lernfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler durch zunehmende Differenzierung.

Die Integrierte Stadtteilschule ist eine Gesamtschule mit besonderem pädagogischen Profil, indem sie die Integration durch überwiegend gemeinsame Unterrichtung aller Schülerinnen und Schüler mit der Öffnung der Schule zum Stadtteil verbindet. Die grundsätzlich in Klassenverbänden zusammengefassten Schülerinnen und Schüler nehmen in bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen

teil. Sie erwerben den Gesamtschulabschluss und entsprechend dem jeweiligen Leistungsprofil die Abschlüsse der Sekundarschule oder die Berechtigung des Zugangs in die Gymnasiale Oberstufe. Im Rahmen von Schulversuchen kann Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule ermöglicht werden, das Abitur bereits am Ende der Jahrgangsstufe 12 abzulegen; der Erwerb der jeweiligen Berechtigungen und die Voraussetzungen für ihn wird

durch den Schulversuch geregelt.

In den Schularten der Sekundarstufe I können nach Entscheidung der jeweiligen Stadtgemeinde auch an einzelnen Schulen bilinguale Bildungsgänge angeboten werden.

 

 

Nach der 10. Jahrgangsstufe können folgende Abschlüsse erworben werden:

 

  1. die Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss),
  2. der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss),
  3. der Gesamtschulabschluss als Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss) oder als Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss).