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Grundschule:

 

Ab der Einschulung zum Schuljahr 2005/2006 werden alle Kinder zum Beginn eines Schuljahres (1. August eines Kalenderjahres) schulpflichtig, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember dieses Jahres sechs Jahre alt geworden sind oder werden. Darüber hinaus werden auf Antrag der Eltern auch Kinder in die Grundschule aufgenommen, die erst in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März des auf den Schulbeginn folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden („Kann-Kinder“).
Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden keine schulpflichtigen Kinder mehr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt. Auch Eltern können ihr Kind nicht vom Schulbesuch zurückstellen lassen.

 

Die Grundschule umfasst die Vorklasse und die Klassen 1 bis 6.

Aufgabe der Vorklasse ist es, das Kind in eine größere Gruppe einzuführen und die Lernfähigkeit zu fördern, ohne den Unterricht der 1. Klasse vorwegzunehmen. In die Vorklasse werden Kinder aufgenommen, die am 30. September eines Kalenderjahres fünf Jahre alt sind, soweit sich bei einer schulärztlichen Untersuchung keine Bedenken ergeben. Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig.

Von der 3. Klasse an wird eine Fremdsprache als Pflichtfach gelehrt. Als Fremdsprache kann Englisch oder Französisch gewählt werden. Die Wahl obliegt den Erziehungsberechtigten des Schülers.

 

 

Übergang in die Oberschule:

 

Die Oberschule schließt mit den Zweigen Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie der Gesamtschule an die Grundschule an.

Mit dem Aufrücken in die Klassenstufe 7 geben alle Schüler in die Oberschule über. Die Wahl zwischen den Zweigen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium obliegt den Erziehungsberechtigten des Schülers nach Maßgabe der folgenden Absätze sowie nach Beratung durch den Kassenlehrer oder Schulleiter; der Schüler ist zuvor zu hören.

Die Prognose über die Eignung für einen bestimmten Oberschulzweig trifft die Klassenkonferenz der zuvor besuchten Grundschule auf Grund der bisherigen Lernentwicklung sowie des Leistungstands und Leistungsvermögens der Schülerin oder des Schülers. Die Klassenkonferenz entscheidet nach Maßgabe der Noten und Zeugnisse der Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie einer pädagogischen Beurteilung, in welchem Oberstufenzweig die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt (Grundschulgutachten).

In die Realschule oder das Gymnasium übergehende Schüler werden zunächst auf Probe für die Dauer eines Schulhalbjahres aufgenommen. Schüler, die nach ihren Fähigkeiten und Leistungen für den gewählten Zweig der Oberschule nicht geeignet sind, müssen nach Ablauf der Probezeit den Zweig wechseln. Über die Eignung entscheidet die Klassenkonferenz in der Regel frühestens zwei Wochen vor dem Ende des Unterrichts in der Probezeit.

 

Hauptschule:

 

Die Hauptschule umfasst die Klassen 7 bis 10.

Wer die 9. Klasse erfolgreich durchlaufen hat, erwirbt den Hauptschulabschluss. Wer die 10. Klasse erfolgreich durchlaufen hat, erwirbt den erweiterten Hauptschulabschluss. Die mit dem Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses erreichte Schulbildung kann von der Schulaufsichtsbehörde als dem erfolgreichen Abschluss der Realschule gleichwertig anerkannt werden, wenn festgestellt wird, dass der Bildungsstand des Schülers dem eines Absolventen der Realschule entspricht.

 

 

Realschule:

 

Die Realschule umfasst die Klassen 7 bis 10.

 

Gesamtschule:

Die Gesamtschule umfasst die Klassenstufen 7 bis 10. In der Gesamtschule wird der Unterricht der Oberschulzweige Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit dem Ziel integriert, dass eine Entscheidung über die erreichte Schulbildung auf Grund der Leistungen des Schülers am Ende der 10. Klasse erfolgt.

Gymnasium:

 

Das Gymnasium umfasst die Klassen 7 bis 10 sowie die Oberstufe. Es wird eine zweite Fremdsprache als Pflichtfach unterrichtet. Das Gymnasium gibt dem Schüler Gelegenheit, die Studierfähigkeit zu erreichen oder sich auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorzubereiten. Das Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. In die Aufbauklassen des Gymnasiums (Klassenstufen 9 und 10) können unmittelbar nach dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 8 Schüler der Haupt- und Realschule übergehen, wenn sie nach Fähigkeiten und Leistungen für den Besuch des Gymnasiums geeignet sind.

 

In die gymnasiale Oberstufe in Aufbauform können aufgenommen werden:

  1. Absolventen der Haupt- oder der Realschule, die den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen und nach Fähigkeiten und Leistungen geeignet sind,
  2. Schüler der Berufsfachschule, die den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen und nach Bildungsgang, Fähigkeiten und Leistungen geeignet sind.

Die Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase, in der die Schüler überwiegend noch im Klassenverband unterrichtet werden, und ein zweijähriges System von Grund- und Leistungskursen, die sich nach Umfang und Anforderungen unterscheiden (Kursphase).

 Die Einführungsphase führt in die besondere Arbeitsweise der Oberstufe ein. Für die Schüler die nach einem Realschulabschluss dazu stoßen, ist sie zugleich Probezeit. Die Kursphase soll den Schülern durch Wahl der Leistungsfächer und anderer Unterrichtsfächer ermöglichen, Schwerpunkte zu setzen und sich mit einzelnen Sachgebieten vertieft zu befassen; durch Unterrichts- und Prüfungsverpflichtungen in den Aufgabenfeldern und innerhalb der Aufgabenfelder in bestimmten Fächern ist eine für alle Schüler gemeinsame wissenschaftsorientierte Grundbildung zu sichern. Die Wahlmöglichkeiten sind beschränkt durch pädagogische Schwerpunkte und organisatorische Gegebenheiten der einzelnen Schule.

 

 

 

 

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