Grundschule:
Ab der Einschulung zum
Schuljahr 2005/2006 werden alle Kinder zum Beginn eines Schuljahres (1. August
eines Kalenderjahres) schulpflichtig, die zwischen dem 1. Januar und 31.
Dezember dieses Jahres sechs Jahre alt geworden sind oder werden. Darüber
hinaus werden auf Antrag der Eltern auch Kinder in die Grundschule aufgenommen,
die erst in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März des auf den Schulbeginn
folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden („Kann-Kinder“).
Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden keine schulpflichtigen Kinder mehr vom Besuch
der Grundschule zurückgestellt. Auch Eltern können ihr Kind nicht vom
Schulbesuch zurückstellen lassen.
Die Grundschule umfasst die
Vorklasse und die Klassen 1 bis 6.
Aufgabe der Vorklasse ist es,
das Kind in eine größere Gruppe einzuführen und die Lernfähigkeit zu fördern,
ohne den Unterricht der 1. Klasse vorwegzunehmen. In die Vorklasse werden
Kinder aufgenommen, die am 30. September eines Kalenderjahres fünf Jahre
alt sind, soweit sich bei einer schulärztlichen Untersuchung keine Bedenken
ergeben. Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig.
Von der 3. Klasse an wird
eine Fremdsprache als Pflichtfach gelehrt. Als Fremdsprache kann Englisch oder
Französisch gewählt werden. Die Wahl obliegt den Erziehungsberechtigten des
Schülers.
Übergang
in die Oberschule:
Die Oberschule schließt mit
den Zweigen Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie der Gesamtschule an die
Grundschule an.
Mit dem Aufrücken in die
Klassenstufe 7 geben alle Schüler in die Oberschule über. Die Wahl zwischen den
Zweigen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium obliegt den
Erziehungsberechtigten des Schülers nach Maßgabe der folgenden Absätze sowie
nach Beratung durch den Kassenlehrer oder Schulleiter; der Schüler ist zuvor zu
hören.
Die Prognose über die Eignung
für einen bestimmten Oberschulzweig trifft die Klassenkonferenz der zuvor
besuchten Grundschule auf Grund der bisherigen Lernentwicklung sowie des
Leistungstands und Leistungsvermögens der Schülerin oder des Schülers. Die
Klassenkonferenz entscheidet nach Maßgabe der Noten und Zeugnisse der
Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie einer pädagogischen Beurteilung, in welchem
Oberstufenzweig die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Teilnahme
erwarten lässt (Grundschulgutachten).
In die Realschule oder das
Gymnasium übergehende Schüler werden zunächst auf Probe für die Dauer eines
Schulhalbjahres aufgenommen. Schüler, die nach ihren Fähigkeiten und Leistungen
für den gewählten Zweig der Oberschule nicht geeignet sind, müssen nach Ablauf
der Probezeit den Zweig wechseln. Über die Eignung entscheidet die
Klassenkonferenz in der Regel frühestens zwei Wochen vor dem Ende des
Unterrichts in der Probezeit.
Hauptschule:
Die Hauptschule umfasst die
Klassen 7 bis 10.
Wer die 9. Klasse erfolgreich
durchlaufen hat, erwirbt den Hauptschulabschluss. Wer die 10. Klasse
erfolgreich durchlaufen hat, erwirbt den erweiterten Hauptschulabschluss. Die
mit dem Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses erreichte Schulbildung
kann von der Schulaufsichtsbehörde als dem erfolgreichen Abschluss der
Realschule gleichwertig anerkannt werden, wenn festgestellt wird, dass der
Bildungsstand des Schülers dem eines Absolventen der Realschule entspricht.
Realschule:
Die Realschule umfasst die Klassen 7 bis 10.
Gesamtschule:
Die
Gesamtschule umfasst die Klassenstufen 7 bis 10. In der Gesamtschule wird der
Unterricht der Oberschulzweige Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit dem
Ziel integriert, dass eine Entscheidung über die erreichte Schulbildung auf Grund
der Leistungen des Schülers am Ende der 10. Klasse erfolgt.
Gymnasium:
Das Gymnasium umfasst die
Klassen 7 bis 10 sowie die Oberstufe. Es wird eine zweite Fremdsprache als
Pflichtfach unterrichtet. Das Gymnasium gibt dem Schüler Gelegenheit, die Studierfähigkeit
zu erreichen oder sich auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorzubereiten.
Das Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. In die Aufbauklassen des
Gymnasiums (Klassenstufen 9 und 10) können unmittelbar nach dem erfolgreichen
Besuch der Klassenstufe 8 Schüler der Haupt- und Realschule übergehen,
wenn sie nach Fähigkeiten und Leistungen für den Besuch des Gymnasiums geeignet
sind.
In die
gymnasiale Oberstufe in Aufbauform können aufgenommen werden:
- Absolventen der Haupt- oder der Realschule, die den
Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen und nach
Fähigkeiten und Leistungen geeignet sind,
- Schüler der Berufsfachschule, die den Realschulabschluss oder eine
gleichwertige Schulbildung besitzen und nach Bildungsgang, Fähigkeiten und
Leistungen geeignet sind.
Die Oberstufe
gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase, in der die Schüler
überwiegend noch im Klassenverband unterrichtet werden, und ein zweijähriges
System von Grund- und Leistungskursen, die sich nach Umfang und Anforderungen
unterscheiden (Kursphase).
Die Einführungsphase führt in die besondere
Arbeitsweise der Oberstufe ein. Für die Schüler die nach einem
Realschulabschluss dazu stoßen, ist sie zugleich Probezeit. Die Kursphase soll
den Schülern durch Wahl der Leistungsfächer und anderer Unterrichtsfächer
ermöglichen, Schwerpunkte zu setzen und sich mit einzelnen Sachgebieten
vertieft zu befassen; durch Unterrichts- und Prüfungsverpflichtungen in den
Aufgabenfeldern und innerhalb der Aufgabenfelder in bestimmten Fächern ist eine
für alle Schüler gemeinsame wissenschaftsorientierte Grundbildung zu sichern.
Die Wahlmöglichkeiten sind beschränkt durch pädagogische Schwerpunkte und
organisatorische Gegebenheiten der einzelnen Schule.