|
1. Umzug mit einem
Spediteur
- Abrechnung nach Rahmenvertrag -
Für den Bereich der Bundeswehr ist mit Wirkung vom 15. Oktober
2001 mit einer Vielzahl von Spediteuren ein Rahmenvertrag geschlossen worden.
Die im Vertrag enthaltenen Kostenansätze sind Höchstsätze und durch die
Spediteure bei der Vergabe eines Angebotes und der späteren Rechnungsstellung
zu beachten.
- Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages -
Alternativ zur
Abrechnung auf der Grundlage des Rahmenvertrages können Sie sich für die
Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages entscheiden. Die Höhe dieses Betrages
ist abhängig vom Umzugsvolumen und der Entfernung von der bisherigen zur
neuen Wohnung. Er ist so bemessen, dass er im Regelfall die Beauftragung
eines Spediteurs zulässt. Sollten Sie ein verbindliches unter dem
Pauschalbetrag liegendes Angebot eines Spediteurs
erhalten und mit diesem ihren Umzug durchführen, wird Ihnen die Differenz
zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und der Pauschale steuerfrei
belassen.
|
2. Umzug in
Eigenregie
Sofern Sie Ihren Umzug in Eigenregie durchführen, erhalten
Sie den zu errechnenden Pauschalbetrag unabhängig von den Ihnen entstehenden
Beförderungsauslagen. Vor einer Entscheidung für einen Umzug in Eigenregie
bitte ich Folgendes zu bedenken:
-
Die Durchführung eines Umzuges ist ausschließlich
Ihrer Privatsphäre zuzuordnen mit der Folge, dass Ihnen aus Unfällen keine
Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber erwachsen.
-
Wenn Sie Personen, die nicht zu Ihrer Familie
gehören, gegen Entgelt beim Umzug helfen lassen, könnte es sich um
"Schwarzarbeit" handeln.
-
Das Umzugsgut sollte hinreichend gegen Schäden
und Verlust versichert werden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der
Versicherung auf, bei der Sie Ihren Hausrat versichert haben.
|