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Merkblatt
zur Erstattung von Beförderungsauslagen
nach § 6 Bundesumzugskostengesetz

 

Unbenanntes Dokument
Merkblatt

Nach § 6 Bundesumzugskostengesetz werden die notwendigen Beförderungsauslagen bei dienstlich veranlassten Umzügen erstattet. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihren Umzug unter Inanspruchnahme eines Spediteurs oder in Eigenregie durchzuführen.

 

1.            Umzug mit einem Spediteur

 

- Abrechnung nach Rahmenvertrag -

Für den Bereich der Bundeswehr ist mit Wirkung vom 15. Oktober 2001 mit einer Vielzahl von Spediteuren ein Rahmenvertrag geschlossen worden. Die im Vertrag enthaltenen Kostenansätze sind Höchstsätze und durch die Spediteure bei der Vergabe eines Angebotes und der späteren Rechnungsstellung zu beachten.

 

- Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages -

Alternativ zur Abrechnung auf der Grundlage des Rahmenvertrages können Sie sich für die Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages entscheiden. Die Höhe dieses Betrages ist abhängig vom Umzugsvolumen und der Entfernung von der bisherigen zur neuen Wohnung. Er ist so bemessen, dass er im Regelfall die Beauftragung eines Spediteurs zulässt. Sollten Sie ein verbindliches unter dem Pauschalbetrag liegendes Angebot eines Spediteurs erhalten und mit diesem ihren Umzug durchführen, wird Ihnen die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und der Pauschale steuerfrei belassen.

 

2.            Umzug in Eigenregie

 

Sofern Sie Ihren Umzug in Eigenregie durchführen, erhalten Sie den zu errechnenden Pauschalbetrag unabhängig von den Ihnen entstehenden Beförderungsauslagen. Vor einer Entscheidung für einen Umzug in Eigenregie bitte ich Folgendes zu bedenken:

-          Die Durchführung eines Umzuges ist ausschließlich Ihrer Privatsphäre zuzuordnen mit der Folge, dass Ihnen aus Unfällen keine Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber erwachsen.

-          Wenn Sie Personen, die nicht zu Ihrer Familie gehören, gegen Entgelt beim Umzug helfen lassen, könnte es sich um "Schwarzarbeit" handeln.

-          Das Umzugsgut sollte hinreichend gegen Schäden und Verlust versichert werden. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der Versicherung auf, bei der Sie Ihren Hausrat versichert haben.

 

Es empfiehlt sich, die für die Abrechnung Ihres Umzugs zuständige Stelle rechtzeitig für eine Beratung aufzusuchen. Sie wird Ihnen bei Bedarf auch die Höhe des Pauschalbetrages errechnen.

 

 

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