Umzug mit der Bundeswehr - Was Sie beachten
müssen
Sobald
Sie am neuen Dienstort eine Wohnung verbindlich in Aussicht haben (Bundesdarlehenswohnung)
oder aber spätestens wenn Sie den neuen Mietvertrag (Wohnung des freien
Marktes) unterschrieben haben, müssen Sie die bisherige Wohnung zum frühstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Damit vermeiden Sie
Nachteile bei der Mietentschädigung für die alte Wohnung, die nämlich nur für
sechs Monate gezahlt wird. Haben Sie eine Eigentumswohnung oder ein eigenes
Haus, können Sie Mietentschädigung für längstens ein Jahr beantragen.
Voraussetzung dafür ist aber der Nachweis, dass Sie sich intensiv um die
Vermietung oder den Verkauf der Immobilie bemüht haben.
Kündigungsfristen
Ist keine kürzere Frist im Mietvertrag vereinbart worden, gilt die gesetzliche
Kündigungsfrist (§ 573 c BGB). Danach ist bei einem Mietverhältnis über
Wohnraum die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für
den Ablauf des übernächsten Monat zulässig. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie sollten auch nicht vergessen, Ihre
möblierte Unterkunft am neuen Dienstort zeitgerecht zu kündigen. Sollten Sie bis
zum Umzug noch Trennungsgeld erhalten, können Ihnen Mietzahlungen bis zur frühstmöglichen Beendigung des Mietverhältnisses erstattet
werden.
Abrechnung
nach Rahmenvertrag
Die
Bundeswehr hat mit einer Vielzahl von Umzugsunternehmen einen Rahmenvertrag
über die Durchführung von Inlandsumzügen geschlossen. Die Liste der
Vertragsspeditionen kann bei Ihrer Dienststelle eingesehen werden. Entscheiden
Sie sich für ein Unternehmen von der Liste, müssen Sie Ihrer Abrechnungsstelle
lediglich das Angebot des Spediteurs und eine vollständige Liste des Umzugsguts
(Vordrucke sind bei Ihrer Dienstelle zu bekommen) zur Prüfung vorlegen. Hier
ist zu beachten, dass die Liste von Ihnen und dem Spediteur erstellt wird. Das
ist wichtig, da das so ermittelte Umzugsvolumen als Grundlage für die Höhe der
Beförderungsauslage verwendet wird.
Nutzung
des Pauschalbetrages
Alternativ zum Rahmenvertrag können Sie sich für einen Pauschalbetrag entscheiden.
Die Höhe dieses Betrages ist abhängig vom Volumen des Umzugsgutes und der
Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Der Betrag ist in der Regel so
hoch, dass der Beauftragung eines Umzugsunternehmen
nichts im Wege steht. Ist es Ihnen möglich ein verbindliches Angebot, welches
unter dem Pauschalbetrag liegt, zu nutzen, wird Ihnen die Differenz steuerfrei
überlassen.
Umzug
in Eigenregie
Wenn Sie Ihren Umzug in Eigenregie durchführen wollen, erhalten Sie unabhängig
von den entstehenden Kosten den für Sie errechneten Pauschalbetrag. Folgende
Punkte sprechen aber gegen den Umzug in Eigenregie:
·
Der Umzug fällt in Ihre Privatsphäre. Bei einem Unfall können Sie
daher keine Ansprüche gegen die Bundeswehr gelten machen.
·
Wenn Sie den Umzug mit Personen, die nicht zu Familie gehören,
gegen Entgelt durchführen, könnte es sich hierbei um „Schwarzgeld“ handeln.
·
Das Umzugsgut sollte ausreichend gegen Schäden und Verlust
versichert sein. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit Ihrer Hausratversicherung auf.
Zum Umzugsgut gehört die Wohnungseinrichtung ungeachtet ihres Umfangs. Auch
andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die Ihnen oder Ihren Angehörigen
gehören, sind mit eingeschlossen. Die privaten Kraftfahrzeuge sowie Anhänger
müssen Sie oder Ihre Angehörigen selbst überführen. Hierfür wird Ihnen eine
gesonderte Entschädigung gezahlt.
Wer
haftet für was?
Hier gilt das gleiche wie bei zivilen Umzügen mit Spediteuren (siehe verwandte
Tipps). Allerdings bekommen Sie, wenn Sie keine Hausratsversicherung haben oder
Ihr Hausrat unterversichert ist, zweieinhalb von Tausend der maßgeblichen
Transportversicherungssumme erstattet.
Umzug zum Versetzungstermin
Informationen
über die Wohnmarktlage am neuen Standort erhalten Sie vom Sachbearbeiter der
Wohnungsfürsorge der künftig zuständigen Standortverwaltung. Rufen Sie ihn
einfach an. Er erteilt Ihnen ebenfalls Auskunft, zu welchem Zeitpunkt Sie eine
für Ihre Familie gerechte Wohnung voraussichtlich erhalten können. Haben Sie
ein Wohnungsangebot bekommen, erhalten Sie die Kosten für die
Besichtigungsreise für zwei Personen oder zwei Reisen für jeweils eine Person
erstattet.
Umzug
vor Dienstantritt am neuen Dienstort
Ein solcher Vorweg-Umzug kann sehr sinnvoll sein, da die Kinder eines
Berechtigten z.B. das neue Schuljahr oder die Berufsausbildung bereits am neuen
Wohnort beginnen können. Für diese Form des Umzugs erhalten Sie - für den
Zeitraum zwischen Umzug und dem Dienstantritt für maximal drei Monate -
Trennungsgeld. Die Vor- und Nachteile des Vorweg-Umzuges sollten Sie mit Ihrer
Familie und die finanziellen Folgen mit Ihrer noch gegenwärtigen Truppen- oder
Standortverwaltung klären.
Umzug
nach Dienstantritt am neuen Dienstort
Hier liegt der Vorteil, dass Sie sich ohne Stress und zeitlichen Druck mit dem
örtlichen Wohnungsmarkt an der neuen Dienststelle vertraut machen können, um
das geeignete Wohnobjekt für Ihre Familie zu finden.
Unterkunft
am neuen Dienstort
Sollten Sie von Ihrem neuen Dienstort nicht täglich an Ihren Wohnort gelangen,
benötigen Sie eine möblierte Unterkunft bis zum Zeitpunkt Ihres Umzuges. Mit
Hilfe der erhöhten Abfindung in den „fetten Tagen“ können Sie zunächst auch in
einem Hotel übernachten.
Wichtig: Eine angemessene amtliche Unterkunft sollten Sie nicht ablehnen, da
die Nutzung eines Hotelzimmers oder die Unterbringung in einem privaten
Wohnraum sonst nicht finanziert wird.
Wann und wie viel Trennungsgeld steht mir zu?
Trennungsgeld
erhalten Sie, wenn Sie uneingeschränkt bereit sind, an Ihren neuen Dienstort
oder in die Nähe zu ziehen, der Umzug aber mangels geeigneten Wohnraums nicht möglich
ist.
Um Trennungsgeld zu beziehen, müssen Sie sich intensiv um eine Wohnung bemühen.
Die Wohnungsfürsorge kann nur unterstützend für Sie tätig sein. Daher gehört:
·
der Eintrag in die Liste der Wohnungssuchenden bei der
Wohnungsfürsorgestelle,
·
das schriftliche Beauftragen von Maklern,
·
die Aufgabe von Suchanzeigen in der örtlichen Tagespresse,
·
die Kontaktaufnahme mit Wohnungsbau-Gesellschaften und
·
die Überprüfung von privaten Mietobjekten
zu Ihren Pflichten. Falls Sie einen Makler engagiert haben, wird die
Vermittlungsgebühr im notwendigen Umfang erstattet.
Besondere Wohnungswünsche, z.B. eine größere Wohnung oder eine Wohnung in einer
speziellen Umgebung aufgrund des Gesundheitszustandes eines
Familienangehörigen, können nur bei rechtzeitiger Beantragung berücksichtigt
werden. Es ist wichtig, dass derartige Wünsche in Ihrem Antrag auf Aufnahme in
die Liste der Wohnungssuchenden vermerkt sind. Nach Möglichkeit wird diesen
Anträgen entsprochen. Der Anspruch muss aber unbedingt vor einer Wohnungszuteilung
erfolgen, da eine späterer Anspruch nicht
berücksichtigt wird und somit auch nicht den Weiterbezug des Trennungsgeldes
rechtfertigt.
Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn innerhalb einer Frist von einem Jahr der
schriftliche Antrag bewilligt wird. Aufgrund von monatlich vorzulegenden
Nachweisen erfolgt die Zahlung. Auch dafür gilt die Jahresfrist. Formulare
erhalten Sie in Ihrer Reisekostenstelle.
Trennungsgeld
– Welche Beträge stehen mir zu?
In den so genannten „fetten Tagen“ erhalten Sie in den ersten 14 Tagen ein
Trennungsgeld in Höhe der Ihnen bei Dienstreisen zustehenden
Reisekostenvergütung:
·
regelmäßiges Tage- und Übernachtungsgeld
·
Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Dienststätte
Ab
dem 15. Tag wird das Trennungsgeld deutlich verringert. Die Höhe des
Trennungsgeldes ist dann von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig. Neben
Verpflegungskosten erhalten Sie auch die Kosten für eine möblierte Unterkunft,
falls Ihnen keine amtliche Unterkunft zugeteilt werden konnte. Diese von Ihnen
nachgewiesenen Kosten werden aber nur übernommen, wenn sie den ortsüblichen
Mietpreis nicht übersteigen.
Für Heimfahrten erhalten Verheiratete und Unverheiratete mit Kindern zweimal im
Monat, alle anderen Berechtigten einmal im Monat eine Reisebeihilfe. Auf Antrag
wird diese ein Jahr gezahlt. Die Pendelfahrten zwischen Dienstort und Wohnort
werden in der Höhe eines regelmäßig fahrenden, öffentlichen Verkehrsmittels
vergütet. Berechnungsgrundlage dafür ist der günstigste Fahrpreis. Bei
Bahnfahrten wird nur die zweite Klasse berücksichtigt.
Bei täglichem Pendeln zwischen Dienststelle und Wohnort werden Ihnen die
Fahrkosten ebenfalls ersetzt. Bei Fahrten mit dem Auto können Sie eine
Wegstreckenentschädigung geltend machen. Diese Vergütungen werden allerdings
gekürzt, wenn Sie vorher schon Fahrtkosten bezogen haben.
Tägliche Heimfahrten werden Ihnen zugemutet, wenn Sie mit öffentlichen
Verkehrsmitteln:
·
höchstens zwölf Stunden von Ihrer Wohnung abwesend sind,
·
das Pendeln zwischen Dienststätte und Wohnort nicht mehr als drei
Stunden dauert.
Ausnahmen für die Fristverlängerung für das
Trennungsgeld
Obwohl eine neue Wohnung zu beziehen ist, kann der Umzug verschoben und damit
das Trennungsgeld weiter gezahlt werden. Für diese Ausnahmen müssen zwingende
persönliche Gründe vorliegen. Im einzelnen sind das:
·
Vorübergehende schwere Erkrankung des Berechtigten oder eines
seiner Familienangehörigen bis zur Dauer von einem Jahr;
·
Beschäftigungsverbote für die Berechtigte oder eine
Familienangehörige wegen des Mutterschutzgesetzes, der Mutterschutzverordnung
oder des entsprechenden Landesrechtes;
·
Schul- und Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des Schul-
oder Ausbildungsjahres. Ausnahmen in diesem Fall sind: Kinder im vorletzten
Ausbildungsjahr oder Gymnasiasten in der vorletzten Jahrgangsstufe dürfen die
Ausbildung und den Schulabschluss machen. Somit verlängert sich auch das
Trennungsgeld;
·
Schul- und Berufsausbildung eines schwer behinderten Kindes.
Trennungsgeld wird bis zum Ende der Ausbildung gewährt, solange diese am neuen
Dienst- und Wohnort oder in erreichbarer Entfernung wegen der Behinderung nicht
fortgesetzt werden kann;
·
Akute lebensbedrohende Erkrankung eines Elternteils des
Berechtigten oder seines Ehegatten, wenn dieser in hohen Maße Hilfe des
Ehegatten oder Familienangehörigen des Berechtigten erhält;
·
Schul- oder erste Berufsausbildung des Ehegatten in entsprechender
Anwendung von Punkt drei.
Sollte nach einem ersten Hinderungsgrund ein zweiter folgen, kann mit
Zustimmung des Ministeriums das Trennungsgeld bis längstens zu einem Jahr weitergezahlt
werden. Darüber hinaus kann kein Trennungsgeld mehr bezogen werden.
Nach
dem Einzug erlischt der Anspruch
Mit dem frühestmöglichen Umzug in eine zumutbare und
angemessene Wohnung am Dienstort oder im Umland zur Dienststätte (weniger als
30 Straßenkilometer) erlischt der Anspruch auf Trennungsgeld.
Haben Sie eine Wohnung vom freien Markt innerhalb der Zeitspanne des
Trennungsgeldes bezugsfähig und bekommen nun eine Wohnung von der
Wohnungsfürsorgestelle zugeteilt, so ist die des freien Marktes maßgeblich.
Geben Sie dann einfach die Wohnungszuteilung mit dem entsprechenden Vermerk an
die Wohnungsfürsorgestelle zurück. Sollte aber die Miete einer vom freien Markt
kommenden Wohnung erst nach Ablauf des Trennungsgeldes beziehbar sein, kann das
Trennungsgeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Deshalb
sollten Sie in diesem Fall die Angelegenheit vor Abschluss eines Mietvertrages
klären.
Wohnen am neuen Dienstort
Die Wohnungssuche beim Bundeswehr-Umzug
Die
neue Wohnung ist in Zukunft Ihr Lebensmittelpunkt. Gut geplante Suche und
rechtzeitiges Handeln zahlen sich deshalb aus. Hilfreich steht Ihnen der
Sachberater der Wohnungsfürsorge zur Seite. Sie sollten ihn direkt nach
Dienstantritt aufsuchen, was übrigens auch Bedingung für die Gewährung des
Trennungsgeldes ist. Der Sachberater informiert Sie über die am neuen Dienstort
verfügbaren Bundesdarlehen, Bundesmietwohnungen und über das Angebot des freien
Wohnungsmarktes. Er hat wertvolle Ortskenntnis, um alle Fragen zur
erfolgreichen Wohnungssuche zu beantworten. Zudem verfügt er über Adressen von
Maklern und hat die aktuellen Wohnungsangebote aus der regionalen Tagespresse.
Der Wohnungssachberater auch kann Informationen zum Wohnumfeld, Kindergärten,
Schulen, Kirchen, Vereinen und Sportstätten liefern.
Lage
des neuen Heims
Am besten ziehen Sie ganz in die Nähe der neuen Dienststätte oder ins
dazugehörige Einzugsgebiet. Zum Einzugsgebiet gehören Wohnungen, die bis zu 30
Kilometer erreichbar mit Zug oder Auto vom Dienstort liegen. Ist die Entfernung
größer, darf die Umzugskostenvergütung nur gezahlt werden, wenn noch ein
räumlicher Zusammenhang vorhanden ist. Dies ist gültig bei einer Wegstrecke bis
zu 50 Kilometer. Das gleiche gilt bei einer größeren Entfernung, wobei hier der
räumliche Zusammenhang vor dem Umzug durch Ihren Vorgesetzten anerkannt werden
muss. Bedenken Sie aber, dass tägliches Pendeln zwischen zwei entfernten
Punkten sehr belastend und auf Dauer auch finanziell nachteilig ist. Weiterhin
ist die Unfallgefahr, gerade bei Autofahrten, nicht zu unterschätzen.
Kann
die neue Wohnung auch auf Zeit gemietet werden?
Falls Sie für die neue Wohnung einen Mietvertrag auf Zeit abschließen wollen,
beachten Sie bitte, dass dieser in der Regel nicht vor der vereinbarten
Laufzeit gekündigt werden kann. Sollten Sie trotzdem aufgrund besonderer
Umstände einen Vertrag auf Zeit vorziehen, handeln Sie mit Ihrem Vermieter
vertraglich ein individuelles Kündigungsrecht oder - im Falle einer Kündigung -
die Gestellung eines Nachmieters aus. Eine Beratung durch die
Wohnfürsorgestelle wird Ihnen aber dringend vor Abschluss des Mietvertrages
empfohlen.
Sie
finden nicht die „richtige“ Wohnung
Eine vorläufige Wohnung steht Ihnen zu, wenn innerhalb eines Jahres kein
geeigneter Wohnraum zu finden ist. Dies ist der Fall, wenn die Wohnung für die
Unterbringung der Familie nicht geeignet ist (zu klein, zu teuer). Die Kosten
für den Umzug in eine solche Wohnung werden Ihnen von Seiten der Bundeswehr nur
erstattet, wenn die Wohnung vor dem Umzug von der pesonalbearbeitenden
Stelle schriftlich als vorläufige Wohnung anerkannt wird. Verschaffen Sie sich
vor Vertragsabschluss Klarheit bei Ihrer Truppen- oder Standortverwaltung.
Umzugskosten-Vergütung
(1)
Allgemeines
Laut
Umzugskostenrecht werden nur die notwendigsten Kosten erstattet. Vermeidbare
Kosten werden nicht ersetzt. Da die meisten mit dem Umzug verursachten Auslagen
zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen, wird Ihnen bei größeren Beträgen
(Beförderungsauslagen, doppelte Mietzahlung) ein Abschlag gewährt. Alle
Umzugsauslagen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach
Beendigung des Umzuges bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Diese Frist
kann nicht verlängert werden. Machen Sie daher alle Ansprüche geltend und
reichen Sie gegebenenfalls Belege nach.
Kosten
der Umzugsreise
Eine Umzugsreise wird wie eine Dienstreise abgerechnet. Sie und Ihre
Angehörigen erhalten Fahrkarten, wenn Sie die Deutsche Bahn nutzen. Falls Sie
mit dem eigenen Auto fahren, erhalten Sie eine Wegstrecken- und
Mitnahmeentschädigung. Sollten Sie einen Wohnwagen oder Anhänger nutzen, wird
Ihnen dies mit 6 Cent pro Kilometer erstattet. Übernachtungen werden in voller
Höhe gegen Nachweis und Pauschal ohne Nachweis erstattet. Dabei können
Übernachtungskosten für die Nacht nach dem Ausladen nur dann geltend gemacht
werden, wenn in der neuen Wohnung noch nicht übernachtet werden konnte.
Kosten
der Besichtigungsreise
Erstattet werden zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen.
Maßstab der Rückzahlung ist der billigste Fahrpreis und die niedrigste Klasse
eines öffentlichen Verkehrsmittels. Für Reisen mit der Deutschen Bahn erhalten
Sie von der Bundeswehr die Fahrkarten. Tage- und Übernachtungsgeld wird
höchstens für je zwei Reise- und Aufenthaltstage abhängig von der Entfernung
genehmigt.
Wohnungsvermittlungsgebühren
Haben Sie für die Anmietung Ihrer neuen Wohnung die Dienste eines Maklers
genutzt, werden Ihnen die Vermittlungsgebühren zurückgezahlt. Sollten Sie aber
eine außergewöhnlich luxuriöse Wohnung gemietet haben, kann eine reduzierte
Erstattung in Betracht kommen. Falls Sie einen nicht gewerbsmäßig tätigen
Wohnungsvermittler nutzen, kann die Erstattung der Vermittlungsgebühr nur
erfolgen wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Wohnung sonst nicht bekommen
hätten.
Erstattung
für einen Kochherd und Öfen
Für
die Anschaffung eines neuen Kochherdes für die neue Wohnung können Ihnen bis zu
230,08 Euro beigesteuert werden, falls sich die Beschaffung als notwendig
erweist (z.B. Umstellung der Energieart). Ebenfalls können Ihnen bei einer
Mietwohnung für Öfen bis zu 163,61 Euro je Zimmer erstattet werden.
Umzugskosten-Vergütung
(2)
Mietentschädigung
Sollten Sie aufgrund vertraglicher Verpflichtungen doppelt Miete zahlen, so können
Ihnen die Kosten für die nicht genutzte Wohnung
beigesteuert werden, und zwar:
·
für die alte Wohnung längstens sechs Monate;
·
für die neue Wohnung längstens drei Monate.
Der Umzug in die neue Wohnung muss schnellstmöglich erfolgen. Verzögerungen
können nur bei objektiv anzuerkennenden Gründen zur Gewährung der
Mietentschädigung führen.
Kosten
für Nachhilfe
Sollte
Ihr Nachwuchs umzugsbedingt Defizite in der Schule aufweisen, so kann Nachhilfe
gewährt werden. Sie bekommen pro Kind 40 Prozent des Grundgehaltes der
Besoldungsgruppe A 12 zur Zeit Ihres Auszuges. Hiervon 50 Prozent voll und
darüber hinaus zu drei Vierteln. Der Betrag passt sich der jeweiligen Besoldungsverbesserung
automatisch an.
Pauschalvergütung
für sonstige Auslagen
Für alle sonstigen Auslagen erhalten Sie eine Pauschalvergütung, deren Höhe
sich aus Ihrem Familienstand, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen,
der Wohnung und der Besoldungsgruppe ergibt.
Häufigkeitszuschlag
Sind Sie in den letzten fünf Jahren aus dienstlichen Gründen schon einmal
umgezogen, erhalten Sie einen Zuschlag von 50 Prozent der Pauschalvergütung.
Kostenerstattung
für Umzugsvorbereitungen
Sollte Ihre Versetzung an den neuen Dienstort aufgehoben werden oder sich
geändert haben, werden Ihnen die Kosten für die Umzugsvorbereitungen erstattet.
Sind Sie bereits umgezogen, wird Ihnen die Umzugskostenvergütung erneut
erteilt.
Abschlagszahlung
Damit
Sie nicht in Vorlage für die anfallenden Umzugskosten treten müssen, gewährt
Ihnen die zuständige Stelle Abschlagszahlungen von Ihrer Umzugskostenvergütung.
Dies bezieht sich allerdings nicht auf die Spediteurkosten. Die Auszahlung ist
zweckgebunden und erfolgt nur, wenn Sie unmittelbar vor den Vorbereitungen des
Umzugs stehen.
Umzugskosten-Vergütung
(3)
Erstatten von Umzugskosten bei einer späteren
Eheschließung
Sind
Sie ledig an eine neue Dienststelle versetzt worden und haben später
geheiratet, können die Auslagen des Ehepartners oder eines leiblichen Kindes
übernommen werden. Voraussetzung ist aber, dass zwischen der Eheschließung und
dem Bezug der Umzugskostenvergütung sechs Monate liegen müssen.
Umzug
aus gesundheitlichen Gründen
Der Gesundheitszustand des Soldaten, des zivilen Mitarbeiters, seines
Ehepartners oder eines berechtigten Kindes kann ein Grund für die Erstattung
der Umzugskosten sein. Die Notwendigkeit muss allerdings amts- oder
vertrauensärztlich bescheinigt werden. In diesem Fall ist auch die
Kostenerstattung begrenzt. Es werden nur die Beförderung des Umzugsguts und die
Reisekosten ersetzt. Zudem darf die neue Wohnung nicht weiter als 25 Kilometer
von der alten entfernt sein.
Umzug
infolge Familienzuwachses
Sollte
Ihre Wohnung durch Familienzuwachs zu klein geworden sein, so können Sie auch
hier Umzugskosten geltend machen. Eine Wohnung ist dann zu klein, wenn die Zahl
der Personen gegenüber der Zimmerzahl um mindestens zwei größer geworden ist.
Für die neue Wohnung steht jeder Person ein Zimmer zu. Dabei gilt die gleiche
Kostenvergütung wie bei Umzügen aus gesundheitlichen Gründen.
Endumzug
Zum Ende der Dienstzeit können die Beförderungskosten eines Umzugs erstattet
werden, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren mindestens ein genehmigter
Umzug stattgefunden hat. Voraussetzung dafür ist, dass man innerhalb von zwei
Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses umzieht. Auch muss die für Sie
zuständige Wehrbereichsverwaltung zustimmen. Sollten Sie ins Ausland ziehen, so
werden Ihnen die Beförderungsauslagen nur bis zur inländischen Grenze bezahlt.
Die gleichen Endumzugsbedingungen gelten auch für Hinterbliebene. Dabei ist zu
beachten, dass der Umzug innerhalb dieser zwei Jahre stattfindet. Auf den
Todeszeitpunkt kommt es bei dieser Regelung nicht an. Ist der Betreffende aber
vor Erreichen der Altersgrenze verstorben, so beginnt die Zweijahresfrist einen
Tag nach dem Ableben. In allen Fällen werden die Kosten für einen Endumzug nur
für Fernumzüge gewährt.
Umzug
aufgrund eines Räumungsverlangens
Sollten
Sie in einer bundeseigenen oder in einer im Besetzungsrecht des Bundes stehenden
Mietwohnung wohnen, werden Ihnen im Fall eines Räumungsverlangens durch Ihre
zuständige Wehrbereichsverwaltung die Umzugskosten erstattet. Dies gilt nicht,
wenn Sie ohnehin aus der Wohnung ausziehen wollen. Weitere Informationen
erteilt Ihnen gerne die Wohnfürsorgestelle der örtlichen Standortverwaltung.
Umzug
eines ehemaligen Berufs- oder Zeitsoldaten mit Anspruch auf Berufsförderung
Leistungen können bezogen werden, wenn ein ehemaliger Berufssoldat oder Soldat
auf Zeit mit dem Recht auf Fachausbildung innerhalb von zwei Jahren nach
Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Berufsförderung umzieht. Dieses
gilt auch bei:
·
Allgemeinberuflichen Unterrichten an Stelle von Fachausbildung;
·
Erteilung eines Eingliederungsscheins;
·
Beruflicher Fortbildung, Umschulung oder Ausbildung aufgrund des
Dritten Teils des SVG nach § 26 Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Umzug auch vor dem Ablaufen des
Dienstverhältnisses gewährt werden. Diese wären:
·
während einer Berufsförderung;
·
innerhalb einer beruflichen Fortbildung, Umschulung oder
Ausbildung;
·
binnen eines Jahres vor Beendigung der Dienstzeit aus besonderen
Gründen (z. B. Bezug des Eigenheims).
Ehemaligen Berufssoldaten, die vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand oder
wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurden, wird innerhalb von zwei Jahren ein
Umzug erstattet, wenn dieser zur Aufnahme eines neuen Berufes dient. Für
spezielle Regelungen und Erstattungsansprüche informieren Sie sich bitte bei
Ihrer zuständigen Wehrbereichsverwaltung.
Schulbeihilfen und
Sozialdienst
Schulbeihilfen
Kann
ein Kind aufgrund der schulischen Situation oder der Ausbildung nicht am Umzug
teilnehmen, wird für die Unterbringung am Schul- oder Ausbildungsort Schulhilfe
bewilligt. Diese Regelung gilt nur, wenn ein Wechsel der Schule oder der
Ausbildungsstätte unmöglich oder unzumutbar ist. Sollte dies der Fall sein,
werden dem Kind zwei Reisen im Monat zur Familie erstattet. Ersetzt werden auch
die Kosten, falls die Reisen mit dem eigenen Auto bestritten werden. Dieses
gilt auch für die Fahrten zur bisherigen oder nächstgelegenen
Ausbildungsstätte.
Diese Leistungen sind zeitlich befristet. Nähere Informationen über
Voraussetzungen und Antragstellung erteilt Ihnen die Truppen- oder
Standortverwaltung.
Sozialdienst
der Bundeswehr
Der
Sozialdienst betreut Sie gerne zu Fragen anlässlich Ihres Umzuges. Das kann den
familiären Bereich betreffen oder auch das soziale Umfeld des neuen Standortes.
Sie können Ihre Anliegen dem Sozialdienst anvertrauen, da dieser über die
Gespräche Stillschweigen zu bewahren hat. Auch Vorgesetzte haben ohne Ihre
Einwilligung keine Möglichkeit, an Auskünfte zu gelangen.
Das Team des Sozialdienstes kennt Ihren neuen Standort, hilft bei Behörden,
kennt die Schulen und Ausbildungsstätten und soziale Einrichtungen. Zudem können
Ihnen auch im Freizeitbereich Angebote gemacht werden (z. B. Vereine).