1.
Art der Umzüge
(1)
Umzüge im Sinne dieses Vertrages sind alle Umzüge von
Bundeswehrangehörigen (Beförderung der Wohnungseinrichtung und andere
bewegliche Gegenstände in angemessenem Umfang (Umzugsgut). Andere bewegliche
Gegenstände i.S. des BUKG sind
berücksichtigungsfähig, wenn sie in einem Möbelwagen befördert werden können.
(2)
Umzugsgut von Angehörigen, die nicht zu dem im BUKG
berücksichtigungsfähigen Personenkreis gehören, und sonstiges Frachtgut dürfen
mit Umzugsgut im Sinne dieses Vertrages nicht befördert werden. Die zuständige
Wehrbereichsverwaltung kann in dienstlich begründeten Einzelfällen auf Antrag
Ausnahmen zulassen.
2.
Abwicklung der Umzüge
Dem Unternehmen obliegt die Durchführung des Umzuges von
Wand zu Wand aus der bisherigen Wohnung des Umziehenden in die neue Wohnung unter
Einhaltung der Europäischen Normen DIN/EN 12522-1 und 12522-2 für Umzüge von
Privatpersonen und der folgenden Bestimmungen:
(1) Das Umzugsgut ist unter Berücksichtigung der nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten kürzesten Wegstrecke zwischen der bisherigen
Wohnung und der neuen Wohnung zu transportieren. Bei Unstimmigkeiten über die
kürzeste Entfernung gilt der Entfernungsanzeiger für Beförderungen im
Umzugsverkehr „VON ORT BIS ORT – Deutschland“.
Vom Umziehenden davon abweichend gewünschte Leistungen
sind diesem gesondert in Rechnung zu stellen. Er ist ausdrücklich vom
Unternehmen auf die von ihm zu tragenden Mehrkosten hinzuweisen.
(2) Das festgestellte Gewicht oder Volumen bildet jeweils
die Grundlage für die Berechnung des Entgeltes nach Nr. 4 dieser
Leistungsbeschreibung. Soweit Maße oder Gewichte umgerechnet werden, wird
folgende Umrechnungsbasis vereinbart:
1 Möbelwagenmeter = 5 Kubikmeter = 50 Raumeinheiten
1 Kubikmeter = 100 Kilogramm.
3.
Leistungen des Unternehmens
(1) Vorarbeiten
- Anliefern und Gestellen des gesamten notwendigen
Packmaterials,
- Demontage der Möbel und Abbau der sonstigen in der
bisherigen Wohnung genutzten hauswirtschaftlichen Geräte und
Einrichtungsgegenstände,
- Fachgerechtes Verpacken und
- Beladen des vorgesehenen Transportmittels.
(2) Nacharbeiten
- Entladen des Transportfahrzeuges,
- Montage und Aufstellen der Möbel sowie Wiederanschließen der bereits in der bisherigen Wohnung
genutzten hauswirtschaftlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände,
- Auspacken und Einräumen,
- Abholen und ggf. Entsorgen des Packmaterials.
(3) Transport des Umzugsgutes
Fachgerechter Transport zwischen der bisherigen und
der zu beziehenden Wohnung
des Umziehenden.
(4) Sonderleistungen
- Außenaufzug gegen Beleg oder Einsatz eines
Außenaufzuges des Unternehmens,
- außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. schwieriger Be-
und Entladeweg von mehr als 100 m,
Ablieferungshindernisse, die ein Umladen in andere Transportbehälter
erfordern),
- Einholen von notwendigen behördlichen
Genehmigungen, wie z.B. das Einrichten von Halteverbotszonen oder das
Beantragen von Ausnahmegenehmigungen.
4. Entgelt
Das Unternehmen berechnet dem Umziehenden für die mit dem
Umzug zusammenhängenden Leistungen höchstens folgende Entgelte:
·
Kosten für V/N-Arbeiten je m³ Umzugsgut 61,36 €
·
Transportkosten (km/m³) 0,05 €
·
Aufzugspauschale 44,48 €
·
Erschwernisse/m³ 5,04 €
Die Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.
5.
Mit den unter Nr. 4 aufgeführten Preisen sind abgegolten:
(1) Notwendige Leistungen für das Anfertigen und
Versenden von Kopien, Telefon-/Fernschreib-/ Faxgebühren, Porto sowie ähnliche
Leistungen;
(2) - An- und Abfahrt incl. Spesen,
- Geschosszuschläge, Zuschläge für Schwergüter,
Klaviere, Flügel und sonstiges,
- Kosten für evtl. benötigte Fremdhandwerker und
erforderliches Kleinmaterial für das Wiederanschließen
der bereits in der bisherigen Wohnung genutzten hauswirtschaftlichen Geräte und
Einrichtungsgegenstände.
6.
Aufwendungen, die auf Sonderwünsche des Umziehenden zurückzuführen sind, sind
kein
Bestandteil des Vertrages und werden nicht erstattet
Hierzu zählen insbesondere:
- Ab- bzw. Wiederaufbau von Gartenhäusern, Saunen,
SAT-Anlagen oder ähnlichem,
- Entfernen bzw. Verlegen von Teppichböden,
- Anfertigen einer neuen Küchenarbeitsplatte,
- Einstellen von Rundfunk- und Fernsehgeräten oder
Videorecordern,
- Transport von Gegenständen, die den üblichen Rahmen
einer Wohnungseinrichtung
und den angemessenen Umfang anderer beweglicher
Gegenstände übersteigen,
- Kosten für das Abholen und ggf. Lagern von
Zukäufen,
- Kosten für zusätzliche Be- und Entladestellen.